Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Straße des 17 Juni 112
Zu Händen von: Karin Mayer
10623 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 30184017201
E-Mail: MTReZXYqc2FwcF5hc2FuXjxeXm4qXnFqYCpgYQ==
Fax: +49 30184017209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bbr.bund.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
1.3)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Auftrag fällt unter das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement GPA).
Zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren sind berechtigt: Teams bzw. Bewerbergemeinschaften aus
Architekten (federführend) und Landschaftsarchitekten:
1. Arbeitsgemeinschaften aus Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen (Entsprechend III.1.4)). Jede Fachrichtung muss im Team vertreten sein. Soweit das Berufsbild des Landschaftsarchitekten im Heimatstaat nicht geregelt ist, erfüllt die Teilnahmevoraussetzung wer mindestens 2 Referenzprojekte zur Landschaftsarchitektur, die unter eigenem Namen gefertigt wurden, nachweisen kann.
2. Juristischen Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern die zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und die Verfasser der Wettbewerbsarbeit jeweils die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit Einreichung der Wettbewerbsbeiträge zur 1. Phase, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung gem. § 4 RPW 2013 zu führen (z. B. durch Vorlage der Kopien der Kammerurkunden).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Leitgedanke/Entwurfsidee, architektonisches und landschaftsarchitektonisches Gestaltungskonzept, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Aspekte der Sicherheit und der Nachhaltigkeit.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Die Einzelheiten hierzu sind dem Auslobungstext zu entnehmen.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 1.3.2016
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 100 000 EUR netto,
2. Preis 75 000 EUR netto,
3. Preis 45 000 EUR netto,
Anerkennungen 30 000 EUR (insgesamt) netto.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Ein Teil der Wettbewerbssumme in Höhe von 150 000 EUR netto steht als Kostenerstattung (Bearbeitungshonorar) für die Teilnehmer der 2. Phase, die eine zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbsarbeit einreichen, zur Verfügung.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Carlo Baumschlager, Architekt, Dornbirn
2. Prof. Andrea Deplazes, Architekt, Zürich
3. Prof. Donatella Fioretti, Architektin, Berlin
4. Prof. Michael Schumacher, Architekt, Frankfurt
5. Prof. Almut Grüntuch-Ernst, Architektin, Berlin
6. Prof. Regine Keller, Landschaftsarchitektin, München
7. Prof. Arno Lederer, Architekt, Stuttgart
8. Prof. Stefan Behling, Architekt, London
9. Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
10. Prof. Benedikt Schulz, Architekt, Leipzig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Weitere Preisrichter:
Gabriele Pütz, Landschaftsarchitektin, Berlin,
Betina Georg, Architektin, Berlin,
Mitglieder des Deutschen Bundestages.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499163
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.3.1) genannte Stelle.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Regelungen des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §107 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 101 a, 101 b GWB hin.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.12.2015