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  • DE-30938 Burgwedel, DE-30938 Burgwedel
  • 05/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-217765)

Erweiterung der Grundschule Fuhrberg


 
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    Entscheidung 11.05.2016 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 14
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Generalplanerleistung
    Zulassungsbereich EWR
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 34.500 EUR inkl. USt.
    Baukosten 3.020.000 EUR
    Auslober/Bauherr Stadt Burgwedel, Burgwedel (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Peter Carl, Helmut Dohle, Prof. Gesche Grabenhorst [Vorsitz], Prof. Zvonko Turkali, Stefanie von Heeren [Stellvertreterin]
    Aufgabe
    Die Stadt Burgwedel betreibt im Ortsteil Fuhrberg, An der Schule 12, die Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg. Die Grundschule Fuhrberg wurde im Jahre 1958 mit drei Klassenräumen und einem Lehrerzimmer gegründet. Nach diversen Um- und Anbauten seit 1987 hat die Schule heute 6 Klassenräume und weitere zugeordnete Räume, wie „Mensa“ und Computerraum mit Bibliothek, sowie verschiedene Aufenthalts- und Verwaltungsräume. Für die Nachmittagsbetreuung wurde das vorhandene Lehrerwohnhaus in einen Hort umfunktioniert, die Villa Kunterbunt.
    Ein durch die Stadt Burgwedel beauftragtes Brandschutzkonzept für die Schule und die Villa Kunterbunt hat ergeben, dass im ehemaligen Lehrerwohnhaus erhebliche Sicherheitsmängel bestehen. Eine Ertüchtigung des Gebäudes hat erhebliche Investitionskosten zur Folge, darüber hinaus übersteigt die Nachfrage nach Hortplätzen die räumlichen Möglichkeiten der Villa deutlich.
    Die Mittagsverpflegung wird aufgrund der geringen Anzahl an Sitzplätzen in einem knapp 50 m2 großen ehemaligen Klassenraum im 4-5 Schichtsystem durchgeführt. Hier soll eine optimierte Lösung herbeigeführt werden, die auch die Schaffung von Personalräumen notwendig macht.
    Auch für die Personalkräfte der Nachmittagsbetreuung fehlen nach den Arbeitsstättenrichtlinien ein Personalraum und ein eigenes Büro für die Koordinationskraft.
    Die Toilettenanlage wurde seit 1958 nicht erweitert.
    Das Schulgebäude bietet keine weiteren räumlichen Möglichkeiten, dem Thema Inklusion gerecht zu werden. Bisher wurde versucht, Übergangslösungen durch Provisorien zu schaffen, die keineswegs geeignet sind, die Anforderungen dauerhaft zu lösen.
    Im Sekretariat kann die immer größer werdende Daten- und Aktenflut nicht mehr aufgenommen werden. Daher wird ein Archivraum mit Materiallagerraum benötigt. Im Sekretariat ist auch das Büro des Hausmeisters integriert. Dieser hat keine Möglichkeit Werkzeuge zu lagern, geschweige denn kleinere Reparaturen durchzuführen.
    Um darüber hinaus insgesamt auf die Bevölkerungsentwicklung durch eine Ortserweiterung mit Neubaugebieten und einer erhöhten Anzahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder zu reagieren, strebt die Verwaltung an, die Grundschule Fuhrberg auf eine Zweizügigkeit umzustellen. Das bedeutet, dass eine Erweiterung um mindestens zwei reguläre Klassenräume unumgänglich wird.
    Insgesamt müssen ca. 1 000 m2 Nutzfläche neu geschaffen werden.
    Die Ausloberin rechnet auf der Basis der zu errichtenden Gesamtfläche mit maximalen Baukosten in Höhe von 2 700 000 EUR netto für den Hochbau und die Umbaumaßnahmen im Bestand und 320 000 EUR netto für die Freianlagen.
    Erwartet wird ein schlüssiges Gesamtkonzept mit anspruchsvoller Gestaltung, optimaler Funktionalität und hohen primärenergetischen sowie ökologischen Standards. Die Stadt Burgwedel strebt an, sich am „Förderprogramm bei der NBank für Nichtwohngebäude: Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ zu beteiligen.
    Die Stadt Burgwedel lobt für diese Maßnahme einen einstufigen nichtoffenen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus. Vier Teilnehmer werden von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen.
    Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur abdecken.
    Der Wettbewerb ist anonym.
    Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Architekten Höhlich & Schmotz PartG mbB, Burgdorf/Hannover
    2. Akzente Architektur & Landschaft, Hannover
    3. Ahadarchitekten Partnergesellschaft mbB, Braunschweig
    4. Mosaik Architekten BDA Part mbB, Hannover
    Projektadresse DE-30938 Burgwedel
    Adresse des Bauherren An der Schule 12
    DE-30938 Burgwedel
    TED Dokumenten-Nr. 434587-2015
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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Burgwedel, Der Bürgermeister
      Rathaus, Fuhrberger Straße 4
      Zu Händen von: Frau Evelyn Schwalbach
      30938 Burgwedel
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 51398973618
      E-Mail: MjE2VR5jU1hnUVxSUVNYMFJlYldnVVRVXB5UVQ==
      Fax: +49 51398973412

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.burgwedel.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Burgwedel, Großburgwedel, Submissionsstelle
      Fuhrberger Straße 4
      Zu Händen von: Frau D. Meyne
      30938 Burgwedel
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 5139973612
      E-Mail: MThcJmVdcWZdOFptal9vXVxdZCZcXQ==
      Fax: +49 51398973412
      Internet-Adresse: https://www.burgwedel.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Erweiterung der Grundschule Fuhrberg in Burgwedel; Nichtoffener Wettbewerb nach VOF und RPW 2013.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die Stadt Burgwedel betreibt im Ortsteil Fuhrberg, An der Schule 12, die Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg. Die Grundschule Fuhrberg wurde im Jahre 1958 mit drei Klassenräumen und einem Lehrerzimmer gegründet. Nach diversen Um- und Anbauten seit 1987 hat die Schule heute 6 Klassenräume und weitere zugeordnete Räume, wie „Mensa“ und Computerraum mit Bibliothek, sowie verschiedene Aufenthalts- und Verwaltungsräume. Für die Nachmittagsbetreuung wurde das vorhandene Lehrerwohnhaus in einen Hort umfunktioniert, die Villa Kunterbunt.
      Ein durch die Stadt Burgwedel beauftragtes Brandschutzkonzept für die Schule und die Villa Kunterbunt hat ergeben, dass im ehemaligen Lehrerwohnhaus erhebliche Sicherheitsmängel bestehen. Eine Ertüchtigung des Gebäudes hat erhebliche Investitionskosten zur Folge, darüber hinaus übersteigt die Nachfrage nach Hortplätzen die räumlichen Möglichkeiten der Villa deutlich.

      Die Mittagsverpflegung wird aufgrund der geringen Anzahl an Sitzplätzen in einem knapp 50 m2 großen ehemaligen Klassenraum im 4-5 Schichtsystem durchgeführt. Hier soll eine optimierte Lösung herbeigeführt werden, die auch die Schaffung von Personalräumen notwendig macht.

      Auch für die Personalkräfte der Nachmittagsbetreuung fehlen nach den Arbeitsstättenrichtlinien ein Personalraum und ein eigenes Büro für die Koordinationskraft.
      Die Toilettenanlage wurde seit 1958 nicht erweitert.
      Das Schulgebäude bietet keine weiteren räumlichen Möglichkeiten, dem Thema Inklusion gerecht zu werden. Bisher wurde versucht, Übergangslösungen durch Provisorien zu schaffen, die keineswegs geeignet sind, die Anforderungen dauerhaft zu lösen.
      Im Sekretariat kann die immer größer werdende Daten- und Aktenflut nicht mehr aufgenommen werden. Daher wird ein Archivraum mit Materiallagerraum benötigt. Im Sekretariat ist auch das Büro des Hausmeisters integriert. Dieser hat keine Möglichkeit Werkzeuge zu lagern, geschweige denn kleinere Reparaturen durchzuführen.
      Um darüber hinaus insgesamt auf die Bevölkerungsentwicklung durch eine Ortserweiterung mit Neubaugebieten und einer erhöhten Anzahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder zu reagieren, strebt die Verwaltung an, die Grundschule Fuhrberg auf eine Zweizügigkeit umzustellen. Das bedeutet, dass eine Erweiterung um mindestens zwei reguläre Klassenräume unumgänglich wird.

      Insgesamt müssen ca. 1 000 m2 Nutzfläche neu geschaffen werden.

      Die Ausloberin rechnet auf der Basis der zu errichtenden Gesamtfläche mit maximalen Baukosten in Höhe von 2 700 000 EUR netto für den Hochbau und die Umbaumaßnahmen im Bestand und 320 000 EUR netto für die Freianlagen.
      Erwartet wird ein schlüssiges Gesamtkonzept mit anspruchsvoller Gestaltung, optimaler Funktionalität und hohen primärenergetischen sowie ökologischen Standards. Die Stadt Burgwedel strebt an, sich am „Förderprogramm bei der NBank für Nichtwohngebäude: Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ zu beteiligen.
      Die Stadt Burgwedel lobt für diese Maßnahme einen einstufigen nichtoffenen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus. Vier Teilnehmer werden von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen.
      Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur abdecken.
      Der Wettbewerb ist anonym.
      Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      712400007140000071221000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur abdecken, in der Form Generalplaner, Generalplaner mit Nachunternehmer oder Arbeits-/Bietergemeinschaft. Sind in einem Büro beide Fachrichtungen nachweislich vertreten, ist eine Bewerbung als Generalplaner möglich. Weitere Mitglieder innerhalb einer Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. weitere Nachunternehmer innerhalb der Form Generalplaner mit Nachunternehmer sind möglich.
      Der Wettbewerb ist als nichtoffener Wettbewerb nach VOF und RPW 2013 ausgelobt. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf maximal 15 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin vorab 4 Teilnehmer benannt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der benannten Eignungskriterien.
      Der Bewerber hat nachzuweisen, dass und durch wen er die geforderten Leistungen erbringen wird. Hierzu hat er jeweils die entsprechenden Formblätter auszufüllen.
      Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung ist für jeden der abgefragten Leistungsbereiche Architektur und Landschaftsarchitektur jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.
      Die Formblätter sind an den gekennzeichneten Stellen im Original zu unterschreiben.
      Die geforderten Nachweise sind, soweit nicht explizit im Original gefordert, der Bewerbung in Kopie, darüber hinaus nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, beizulegen.
      Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
      Zulassungskriterien:
      Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber, die folgende Kriterien nachweisen:
      — für die Fachdisziplin Architektur Planungen eines Neubaus von mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung eines Gebäudes mit öffentlichem Charakter mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 aus den letzten 5 Jahren
      und
      — für die Fachdisziplin Landschaftsarchitektur Planungen mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Freianlagenplanung mit Spielplatz mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 aus den letzten 5 Jahren.
      Die Bewerber bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie Verfasser der angegebenen Referenzen sind.
      Die Bewerbung muss bestehen aus:
      — dem Bewerbungsformular mit Originalunterschriften aller Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder des Generalplanungsbüros und des Nachunternehmers oder des Generalplanungsbüros,
      — den Nachweisen über die Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitekt bzw. Architekt),
      — den Kopien der Bescheinigungen der Berufshaftpflichtversicherungen.
      Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter, nicht gebunden und nicht spiralgeheftet, einzureichen.
      Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
      Bewerbungsunterlagen:

      Die Bewerbungsformulare und die Bekanntmachung können bei der Stadt Burgwedel abgerufen werden unter: https://www.burgwedel.de/wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-vof/

      Die Formulare sind von den Bewerbern auszufüllen und zu unterschreiben. Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:
      — Name des Bewerbers/der Bewerber und Form der Zusammenarbeit,
      — Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerber, dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen gemäß § 2 Abs. 3 VOF,
      — Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerber über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Dritten gemäß § 4 Abs. 2 VOF,
      — Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen,
      — Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (Generalplaner: Deckungsschutz Personenschäden 4 000 000 EUR und Sachschäden 1 000 000 EUR; Nachunternehmer: ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme; jeder Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft: Deckungsschutz Personenschäden 2 000 000 EUR und Sachschäden 500 000 EUR),
      — zusätzlich bei nicht ausreichender Deckungssumme: Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerber über die Anpassung der jeweiligen Deckungssumme im Auftragsfall,
      — Nachweis der Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2005/36),
      — Eigenerklärung entsprechender Dienstleistungen gemäß § 5 VOF (Nachweis der geforderten Referenzen – siehe Zulassungskriterien. Es sind keine Referenzmappen oder abgelichteten Pläne erwünscht).
      Falsche Angaben und nicht im Original geleistete Unterschriften haben den Ausschluss zur Folge. Unvollständige Bewerbungen werden nicht zugelassen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
      Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
      Die Bewerbungsunterlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben mit Originalunterschrift(en) im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag soll mit dem abzurufenden Label mit der Aufschrift „Architektenwettbewerb nach VOF, RPW 2013 Grundschule Fuhrberg – Teilnahme -“ versehen sein und muss bis spätestens 14.1.2016, 10:00 Uhr, eingehen bei: Stadt Burgwedel, Großburgwedel, Submissionsstelle, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel.
      Die Bewerber haben die Rechtzeitigkeit der Einlieferung sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
      Die Zulassung der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der geforderten Zulassungskriterien. Ist nach Überprüfung der Zulassungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmer per Losentscheid ermittelt.
      Alle Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EG-Richtlinie 2005/36 gewährleistet ist.
      Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
      Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 15
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. Architekten Höhlich & Schmotz PartG mbB, Burgdorf/Hannover
      2. Akzente Architektur & Landschaft, Hannover
      3. Ahadarchitekten Partnergesellschaft mbB, Braunschweig
      4. Mosaik Architekten BDA Part mbB, Hannover
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
      — Architektur und Gestaltqualität;
      — Berücksichtigung der Leitlinien der GS Fuhrberg;
      — Programm- und Funktionserfüllung;
      — Freiraumqualität;
      — Energetisches und ökologisches Konzept;
      — Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens;
      — Wirtschaftlichkeit im Bau und im Betrieb;
      — Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 14.1.2016 - 10:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme 34 500 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
      Es ist beabsichtigt, drei Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben.
      Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
      1. Preis: 17 500 EUR (brutto);
      2. Preis: 9 000 EUR (brutto);
      3. Preis: 5 000 EUR (brutto).
      Anerkennungen gesamt: 3 000 EUR (brutto).
      Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      IV.5.3)Folgeaufträge
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Christiane Concilio, Erste Stadträtin der Stadt Burgwedel
      2. Meike Rawlings, Schulleitung der Grundschule Fuhrberg
      3. Evelyn Schwalbach, Amt für Finanzen und Gebäudewirtschaft, Stadt Burgwedel
      4. Prof. Zvonko Turkali, Frankfurt am Main
      5. Helmut Dohle, Braunschweig
      6. Prof. Gesche Grabenhorst, Hannover
      7. Peter Carl, Hannover
      8. Heinz-Manuel Heinicke, CDU-FDP-Gruppe, Stadt Burgwedel
      9. Joachim Papenburg, SPD, Stadt Burgwedel

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
      Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8 (2)) mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
      Die Ausloberin beabsichtigt, den ersten Preisträger mit den Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 39 HOAI zu beauftragen. Verhandlungen mit sämtlichen Preisträgern werden nur in dem Fall geführt, dass mit dem ersten Preisträger keine Einigung über die Auftragserfüllung erzielt werden kann.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
      Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten.
      Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen zu erbringen.
      Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
      Ende Bewerbungsfrist 14.1.2016, 10:00 Uhr (Posteingang);
      Eröffnungstermin 14.1.2016 (voraussichtlich);
      Auswahl der Teilnehmer 25.1.2016 (voraussichtlich);
      Teilnahmebestätigung bis 27.1.2016 (voraussichtlich);
      Versand Unterlagen 2.2.2016 (voraussichtlich);
      Auftaktkolloquium 19.2.2016 (voraussichtlich);
      Abgabe Wettbewerbsunterlagen 7.4.2016 (Poststempel) (oder persönliche Einreichung bis 16:00 Uhr beim betreuenden Büro);
      Abgabe Modelle 14.4.2016 (Poststempel) (oder persönliche Einreichung bis 16.00 Uhr beim betreuenden Büro);
      Preisgericht 11.5.2016.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBdZx5eWVVUVWJjUVNYY1VeHlRV
      Fax: +49 4131152943

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Mitteilung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, nicht binnen 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung die Vergabekammer angerufen wird.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      7.12.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.12.2015
Ergebnis veröffentlicht 09.06.2016
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-217765 Status
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