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  • DE-50679 Köln
  • 09/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-226178)

Fördermaßnahme „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ Erstellung einer Planungs- und Entwicklungskonzeption im Rahmen eines prozessbegleitenden moderierten Beteiligungsverfahrens in Köln-Chorweiler sowie Realisierungsmaßnahme Planung und Umbau von 3 zentralen Plätzen in Köln Chorweiler


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06.09.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Köln, Köln (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Köln, vertreten durch das Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, beabsichtigt, 3 zentrale Plätze in Chorweiler Mitte neu zu gestalten und sucht hierzu ein interdisziplinäres Planungsteam. Ergänzend zur Platzgestaltung soll das Team für das erweiterte Umfeld der Baumaßnahme in Zusammenarbeit mit einem externen, durch die Stadt zu beauftragenden Moderator ein Gestaltungskonzept Freiraum und Umfeld erarbeiten, welches Lösungen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung Chorweilers hinsichtlich der Freiraumgestaltung als auch der potentiellen Nachverdichtungsmöglichkeiten aufzeigen soll.
    Der Bund fördert das Projekt im Rahmen der Fördermaßnahme „Nationale Projekte des Städtebaus“ unter dem Arbeitstitel „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“. Zielvorgabe der Förderung ist eine Premiumqualität der Maßnahme sowohl hinsichtlich der Gestaltung und Ausführung als auch in Bezug auf die Art und Weise der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planung. Aus diesem Grund soll die Fördermaßnahme als Werkstattverfahren mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung, einem Zwischenkolloqium sowie einer Endpräsentation erfolgen, in dem die Öffentlichkeit in einem moderierten Prozess Anregungen und Wünsche in die Planung einbringen kann. Aufgabe des interdisziplinären Planungsteam soll es sein, diese Anregungen in eine konkrete Planung zu überführen und diese für die drei o. g. Plätze baulich umzusetzen.
    Lage:
    Die umzugestaltenden Plätze befinden sich im Stadtteil Köln – Chorweiler und bilden den zentralen Bereich der in den 70–ger Jahren als „Neue Stadt Chorweiler“ errichteten Großsiedlung. Das im direkten Anschluss an die Platzanlagen angrenzende Einkaufszentrum setzt den öffentlichen Raum im Inneren fort, bildet jedoch überwiegend unzureichende Raumkanten zu den Plätzen aus. Ergänzt wird die Platzeinfassung durch das Bezirksrathaus, einem Gebäudekomplex der Volkshochschule sowie mehr oder weniger mindergenutzte Grünflächen.
    Der erweiterte Umfelduntersuchungsraum umfasst den städtebaulich problematischten Siedlungsteil Chorweilers, welcher überwiegend durch eine unmaßstäbliche Hochhausbebauung geprägt ist. Vergleichsweise gut geführte Wohnanlagen wechseln sich hier mit durch teilweise jahrzehntelange Misswirtschaft heruntergewirtschafteten Wohnblöcken ab. Letztere sollen deshalb zeitnah durch eine städtische Wohnungsgesellschaft aufgekauft und saniert werden. Die erweiterte Umfelduntersuchung soll unter anderem dazu dienen, diesen Erneuerungsprozess durch ergänzende Vorschläge für den umgebenden öffentlichen Raum zu unterstützen und Rückbau- und/oder Nachverdichtungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
    Kostenrahmen:
    Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum und Umfeld sowie Umgestaltung der Plätze inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich die vorläufige Kostenannahme auf 8,8 Millionen Euro netto. Der Kostenanteil für die Kostengruppe 200 bis 600 nach DIN 276 wird mit circa 6 500 000 EUR angenommen.
    Flächenangaben:
    Flächengröße zentraler Planbereich: circa 35 000 m2 (Realisierungsmaßnahme)
    Flächengröße erweiterter Untersuchungsraum: circa 325 000 m2 (Gestaltungskonzept)
    Aufgabenstellung / Besonderheiten:
    Aufgabe ist zum einen die Entwicklung einer Planung zur Neugestaltung der drei wichtigen öffentlichen Plätze Liverpooler Platz, Pariser Platz und Lyoner Platz unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie die anschließende Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen.
    Zum anderen ist eine Gesamtkonzeption für das erweiterte Umfeld im Zentrum Chorweilers zu erarbeiten. Hierzu soll das interdisziplinäre Planungsteam in Zusammenarbeit mit einem externen, von der Stadt separat zu beauftragendes Moderationsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Entwicklungskonzept erarbeiten, welches Vorschläge für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Bebauungs- und Infrastruktur beinhaltet. Hierbei ist auch zu untersuchen, welche Nachverdichtungs- oder Rückbaupotentiale im erweiterten Untersuchungsraum vorhanden sind. Dieses Entwicklungskonzept soll die Grundlage für die weitere Entwicklung der Mitte Chorweilers sowie für die Beantragung weiterer Fördermaßnahmen bilden.
    Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam, welches in der Lage ist, die geforderte komplexe Aufgabenstellung über alle Leistungsphasen der HOAI in hoher Qualität zu betreuen, eine umfangreiche Erfahrung in der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Werkstattverfahren oder ähnlichem nachweisen kann und die Fähigkeit besitzt ist, Anregungen und Wünsche aus Öffentlichkeit und Politik entwurflich in der geforderten Premiumqualität umzusetzen. Das Planungsteam soll aus Freiraumplanern/Stadtplanern sowie Straßen- undVerkehrsplanern bestehen. Während die Freiraumplaner insbesondere in der Entwurfsphase eine hohe Kompetenz nachweisen müssen, wird seitens derStraßen- und Verkehrsplaner ein besonders hohes Maß an Umsetzungskompetenz und Kenntnisse der deutschen technischen Regelwerke und Normen erwartet. Eine Vorortpräsenz insbesondere in der Bauphase bezüglich der Bauleitung ist Bedingung.
    Anforderungen an die Planung: Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden Planungsvorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen Funktion, nachhaltigen Materialien, niedrigen Betriebskosten, ansprechende Gestaltung und wirtschaftlichen Bauweisen aufweisen. Umweltrelevante sind zu beachten.
    Die Planung soll ein vielfältiges Angebot an alle Bevölkerungsgruppen Chorweilers ergeben. Hierbei sind insbesondere der multikulturelle Hintergrund sowie die geschlechter- und altersgerechten Bedürfnisse der Anwohner Rechnung zu tragen.
    Darüber hinaus sind die Anforderungen der Barrierefreiheit sowie der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen und Verkehrsanlagen der Stadt Köln zu erfüllen. Die Einhaltung aktueller Richtlinien, Normen und DIN- Vorschriften, darüber hinaus der CAD-Richtlinien der Stadt Köln, sowie die Möglichkeiten und den Willen zur Nutzung eines internetbasierten Projektraums zur optimalen Abwicklung des Bauvorhabens mit allen Projektbeteiligten, werden vorausgesetzt.
    Besondere Leistungen / Termine / Vertragslaufzeit: Besondere Leistungen bezüglich des übergeordneten Gestaltungskonzeptes Freiraum und Umfeld beinhalten in einem moderierten Verfahren zu entwicklende rahmensetzende Konzepte und Pläne sowie städtebauliche Entwurfstudien für das direkte Umfeld der Plätze.
    Als besondere Leistungen zur Umgestaltung der Plätze werden unter anderem die Erstellung einer Parkraumbilanz, die Planvereinbarung, die örtliche Bauüberwachung, die Fotodokumentation, eine ergänzende Bestandsaufnahme der vorhandenen Vegetation, die Überwachung der zweijährigen Entwicklungspflege, sowie Beurteilung und Bewertung der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände, die Erarbeitung besonderer Darstellungen sowie die Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren und der Vorstellung in politischen Gremien gefordert.
    Weitere besondere Leistungen beinhalten unter anderem. die Teilnahme und Unterstützung des während der Förderperiode jährlich stattfindenden Tag des Städtebaus, welcher der Vorstellung der Maßnahme in der Öffentlichkeit dient. Weiterhin sind die das Bauvorhaben betreffenden Berichte an die Oberfinanzdirektion über den Maßnahmensachstand zu erarbeiten, ein detaillierter ZBau-Antrag, eventuell mit Antrags-Nachträgen sowie den Verwendungsnachweisen oder ähnlichem zu erstellen sowie an Verwaltungsvorlagen für die politischen Gremien mitzuwirken.
    Die Leistungen sind sofort nach Vertragsschluss zu beginnen und spätestens bis zum 31.6.2019 endabzurechnen.
    Bezüglich der Umgestaltung der Plätze sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung der Freianlagen bis Ende des vierten Quartals 2016 zu erbringen. Die Ausführungsplanung ist bis Mitte 2017 abzuschließen, die Ausschreibung, Auswertung und Vergabe muss bis Ende des ersten Quartals 2018 erfolgen. Die Bauausführung ist von Ende des ersten Quartals 2018 bis Ende des ersten Quartals 2019 vorgesehen. Letzte Rechnungslegung muss Mitte 2019 erfolgen, um den Abrechnungszeitraum der Fördermaßnahme einhalten zu können.
    Bezüglich der Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes Freiraum und Umfeld ist die Phase der Bürgerbeteiligung und der Planungswerkstatt bis Ende des vierten Quartals 2016 vorgesehen. Die Überarbeitung des Konzeptes unter Abstimmung mit der Öffentlichkeit und Privateigentümern ist bis Mitte 2017 vorgesehen. Die weitere Umsetzung der Konzeption ist bis Ende des ersten Quartals 2019 in Form einer regelmäßigen Teilnahme an Abstimmungsgesprächen (maximal zweimal jährlich) mit Privateigentümern und der Öffentlichkeit zu begleiten.
    Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
    Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung:
    Laufzeit in Monaten: 42 Monate (ohne Leistungsphase 9) ab Auftragsvergabe
    Beginn: sofort nach Vertragsabschluss.
    Leistungsumfang
    Flächenplanung:
    Besondere Leistungen zur Flächenplanung gemäß § 19 HOAI in Verbindung mit Anlage 9:
    — rahmensetzende Pläne und Konzepte
    — städtebaulicher Entwurf.
    Sonstige besondere Leistungen:
    — Teilnahme am Tag des Städtebaus
    — Weitere Begleitung des weiteren Entwicklungsprozesses im erweiterten Untersuchungsraum (maximal 2 Termine jährlich bis Ende 2019)
    Freianlagen
    Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 Absatz 3 und 4 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 11
    Honorarstufe IV: Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher Ausstattungsintensität, Mindestsatz
    Leistungsphasen:
    1 Grundlagenermittlung
    2 Vorplanung,
    3 Entwurfsplanung
    4 Genehmigungsplanung
    5 Ausführungsplanung
    6 Vorbereitung der Vergabe
    7 Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise)
    8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
    9 Objektbetreuung.
    Besondere Leistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 11:
    Fotodokumentation
    — zur vorhandenen Situation;
    — örtlicher Zustand vor Baubeginn;
    — während der Bauausführung;
    — zum Bauende (Abnahmezeitpunkt).
    Beurteilung und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
    Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
    Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und Workshops
    Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    Fertigen von Vorlagen für politische oder andere Gremien
    Fertigen von Berichten an den Zuschussgeber pro Quartal
    künstlerische Oberleitung
    Überwachung der zweijährigen Entwicklungspflege
    Weitere Besondere Leistungen Freianlagen, sofern diese nicht bereits inhaltlich und räumlich bei den Leistungen zu Verkehrsanlagen berücksichtigt werden:
    Planvereinbarung (als Teil der Leistungsphase 3: Entwurfsplanung)
    — ist im Rahmen der Entwurfsplanung durchzuführen;
    — bestehende und zu verlegende Leitungen und sonstige Versorgungseinrichtungen sind in Planvereinbarungspläne
    eintragen (Ist- und Sollzustände);
    — Abstimmungen mit Dritten (zum Beispiel Versorgungsträgern) durchführen.
    Verkehrsanlagen
    Leistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 Absatz1 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13
    Honorarstufe IV: Verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen, Mindestsatz
    Leistungsphasen:
    1 Grundlagenermittlung
    2 Vorplanung,
    3 Entwurfsplanung
    4 Genehmigungsplanung
    5 Ausführungsplanung
    6 Vorbereitung der Vergabe
    7 Mitwirkung bei der Vergabe
    8 Bauoberleitung
    9 Objektbetreuung
    Besondere Leistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13:
    — Parkraumbilanz erstellen
    — Planvereinbarung
    (als Teil der Leistungsphase 3: Entwurfsplanung)
    — ist im Rahmen der Entwurfsplanung durchzuführen
    — bestehende und zu verlegende Leitungen und sonstigeVersorgungseinrichtungen sind in Planvereinbarungspläne eintragen (Ist- und Sollzustände)
    Abstimmungen mit Dritten (z. B. Versorgungsträgern) durchführen
    örtliche Bauüberwachung
    (als Teil der Leistungsphase 8: Bauoberleitung)
    — Plausibilätskontrolle der Absteckung
    — Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    — Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
    — Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem
    Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    — Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    — Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    — Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    — Dokumentation des Bauablaufs
    — Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    — Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    — Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    — Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    — Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    Weitere besondere Leistungen für Verkehrsanlagen, sofern diese nicht bereits inhaltlich und räumlich bei den Leistungen zu Freianlagen berücksichtigt werden:
    Fotodokumentationen
    — zur vorhandenen Situation
    — örtlicher Zustand bei Baubeginn
    — während der Bauausführung (quartalsweise)
    — zum Bauende (Abnahmezeitpunkt)
    Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen, Visualisierungen
    Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
    Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    Fertigung von Vorlagen für politische oder andere Gremien
    Fertigung von Berichten für den Zuschussgeber pro Quartal
    Erstellung eines detaillierte ZBau-Antrags inkl. Antrags-Nachträge, Verwendungsnachweise
    optional: Baugrunduntersuchung.
    Adresse des Bauherren DE-50679 Köln
    TED Dokumenten-Nr. 94221-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Köln – 27/Zentrales Vergabeamt
      Willy-Brandt-Platz 2
      Kontaktstelle(n): 271/4 – Submissionsdienst
      Zu Händen von: Frau Kreutz
      50679 Köln
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 22122126884
      E-Mail: MTlbZmlma19cWCViaVxsa3E3amtYW2skYmZcY2UlW1w=
      Fax: +49 22122123653

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stadt-koeln.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Fördermaßnahme „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ Erstellung einer Planungs- und Entwicklungskonzeption im Rahmen eines prozessbegleitenden moderierten Beteiligungsverfahrens in Köln-Chorweiler sowie Realisierungsmaßnahme Planung und Umbau von 3 zentralen Plätzen in Köln Chorweiler.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Köln.

      NUTS-Code DEA23

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Köln, vertreten durch das Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, beabsichtigt, 3 zentrale Plätze in Chorweiler Mitte neu zu gestalten und sucht hierzu ein interdisziplinäres Planungsteam. Ergänzend zur Platzgestaltung soll das Team für das erweiterte Umfeld der Baumaßnahme in Zusammenarbeit mit einem externen, durch die Stadt zu beauftragenden Moderator ein Gestaltungskonzept Freiraum und Umfeld erarbeiten, welches Lösungen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung Chorweilers hinsichtlich der Freiraumgestaltung als auch der potentiellen Nachverdichtungsmöglichkeiten aufzeigen soll.
      Der Bund fördert das Projekt im Rahmen der Fördermaßnahme „Nationale Projekte des Städtebaus“ unter dem Arbeitstitel „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“. Zielvorgabe der Förderung ist eine Premiumqualität der Maßnahme sowohl hinsichtlich der Gestaltung und Ausführung als auch in Bezug auf die Art und Weise der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planung. Aus diesem Grund soll die Fördermaßnahme als Werkstattverfahren mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung, einem Zwischenkolloqium sowie einer Endpräsentation erfolgen, in dem die Öffentlichkeit in einem moderierten Prozess Anregungen und Wünsche in die Planung einbringen kann. Aufgabe des interdisziplinären Planungsteam soll es sein, diese Anregungen in eine konkrete Planung zu überführen und diese für die drei o. g. Plätze baulich umzusetzen.
      Lage:
      Die umzugestaltenden Plätze befinden sich im Stadtteil Köln – Chorweiler und bilden den zentralen Bereich der in den 70–ger Jahren als „Neue Stadt Chorweiler“ errichteten Großsiedlung. Das im direkten Anschluss an die Platzanlagen angrenzende Einkaufszentrum setzt den öffentlichen Raum im Inneren fort, bildet jedoch überwiegend unzureichende Raumkanten zu den Plätzen aus. Ergänzt wird die Platzeinfassung durch das Bezirksrathaus, einem Gebäudekomplex der Volkshochschule sowie mehr oder weniger mindergenutzte Grünflächen.
      Der erweiterte Umfelduntersuchungsraum umfasst den städtebaulich problematischten Siedlungsteil Chorweilers, welcher überwiegend durch eine unmaßstäbliche Hochhausbebauung geprägt ist. Vergleichsweise gut geführte Wohnanlagen wechseln sich hier mit durch teilweise jahrzehntelange Misswirtschaft heruntergewirtschafteten Wohnblöcken ab. Letztere sollen deshalb zeitnah durch eine städtische Wohnungsgesellschaft aufgekauft und saniert werden. Die erweiterte Umfelduntersuchung soll unter anderem dazu dienen, diesen Erneuerungsprozess durch ergänzende Vorschläge für den umgebenden öffentlichen Raum zu unterstützen und Rückbau- und/oder Nachverdichtungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
      Kostenrahmen:
      Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum und Umfeld sowie Umgestaltung der Plätze inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich die vorläufige Kostenannahme auf 8,8 Millionen Euro netto. Der Kostenanteil für die Kostengruppe 200 bis 600 nach DIN 276 wird mit circa 6 500 000 EUR angenommen.
      Flächenangaben:

      Flächengröße zentraler Planbereich: circa 35 000 m2 (Realisierungsmaßnahme)

      Flächengröße erweiterter Untersuchungsraum: circa 325 000 m2 (Gestaltungskonzept)

      Aufgabenstellung / Besonderheiten:
      Aufgabe ist zum einen die Entwicklung einer Planung zur Neugestaltung der drei wichtigen öffentlichen Plätze Liverpooler Platz, Pariser Platz und Lyoner Platz unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie die anschließende Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen.
      Zum anderen ist eine Gesamtkonzeption für das erweiterte Umfeld im Zentrum Chorweilers zu erarbeiten. Hierzu soll das interdisziplinäre Planungsteam in Zusammenarbeit mit einem externen, von der Stadt separat zu beauftragendes Moderationsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Entwicklungskonzept erarbeiten, welches Vorschläge für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Bebauungs- und Infrastruktur beinhaltet. Hierbei ist auch zu untersuchen, welche Nachverdichtungs- oder Rückbaupotentiale im erweiterten Untersuchungsraum vorhanden sind. Dieses Entwicklungskonzept soll die Grundlage für die weitere Entwicklung der Mitte Chorweilers sowie für die Beantragung weiterer Fördermaßnahmen bilden.
      Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam, welches in der Lage ist, die geforderte komplexe Aufgabenstellung über alle Leistungsphasen der HOAI in hoher Qualität zu betreuen, eine umfangreiche Erfahrung in der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Werkstattverfahren oder ähnlichem nachweisen kann und die Fähigkeit besitzt ist, Anregungen und Wünsche aus Öffentlichkeit und Politik entwurflich in der geforderten Premiumqualität umzusetzen. Das Planungsteam soll aus Freiraumplanern/Stadtplanern sowie Straßen- undVerkehrsplanern bestehen. Während die Freiraumplaner insbesondere in der Entwurfsphase eine hohe Kompetenz nachweisen müssen, wird seitens derStraßen- und Verkehrsplaner ein besonders hohes Maß an Umsetzungskompetenz und Kenntnisse der deutschen technischen Regelwerke und Normen erwartet. Eine Vorortpräsenz insbesondere in der Bauphase bezüglich der Bauleitung ist Bedingung.
      Anforderungen an die Planung: Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden Planungsvorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen Funktion, nachhaltigen Materialien, niedrigen Betriebskosten, ansprechende Gestaltung und wirtschaftlichen Bauweisen aufweisen. Umweltrelevante sind zu beachten.
      Die Planung soll ein vielfältiges Angebot an alle Bevölkerungsgruppen Chorweilers ergeben. Hierbei sind insbesondere der multikulturelle Hintergrund sowie die geschlechter- und altersgerechten Bedürfnisse der Anwohner Rechnung zu tragen.
      Darüber hinaus sind die Anforderungen der Barrierefreiheit sowie der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Freianlagen und Verkehrsanlagen der Stadt Köln zu erfüllen. Die Einhaltung aktueller Richtlinien, Normen und DIN- Vorschriften, darüber hinaus der CAD-Richtlinien der Stadt Köln, sowie die Möglichkeiten und den Willen zur Nutzung eines internetbasierten Projektraums zur optimalen Abwicklung des Bauvorhabens mit allen Projektbeteiligten, werden vorausgesetzt.
      Besondere Leistungen / Termine / Vertragslaufzeit: Besondere Leistungen bezüglich des übergeordneten Gestaltungskonzeptes Freiraum und Umfeld beinhalten in einem moderierten Verfahren zu entwicklende rahmensetzende Konzepte und Pläne sowie städtebauliche Entwurfstudien für das direkte Umfeld der Plätze.
      Als besondere Leistungen zur Umgestaltung der Plätze werden unter anderem die Erstellung einer Parkraumbilanz, die Planvereinbarung, die örtliche Bauüberwachung, die Fotodokumentation, eine ergänzende Bestandsaufnahme der vorhandenen Vegetation, die Überwachung der zweijährigen Entwicklungspflege, sowie Beurteilung und Bewertung der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände, die Erarbeitung besonderer Darstellungen sowie die Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren und der Vorstellung in politischen Gremien gefordert.
      Weitere besondere Leistungen beinhalten unter anderem. die Teilnahme und Unterstützung des während der Förderperiode jährlich stattfindenden Tag des Städtebaus, welcher der Vorstellung der Maßnahme in der Öffentlichkeit dient. Weiterhin sind die das Bauvorhaben betreffenden Berichte an die Oberfinanzdirektion über den Maßnahmensachstand zu erarbeiten, ein detaillierter ZBau-Antrag, eventuell mit Antrags-Nachträgen sowie den Verwendungsnachweisen oder ähnlichem zu erstellen sowie an Verwaltungsvorlagen für die politischen Gremien mitzuwirken.
      Die Leistungen sind sofort nach Vertragsschluss zu beginnen und spätestens bis zum 31.6.2019 endabzurechnen.
      Bezüglich der Umgestaltung der Plätze sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung der Freianlagen bis Ende des vierten Quartals 2016 zu erbringen. Die Ausführungsplanung ist bis Mitte 2017 abzuschließen, die Ausschreibung, Auswertung und Vergabe muss bis Ende des ersten Quartals 2018 erfolgen. Die Bauausführung ist von Ende des ersten Quartals 2018 bis Ende des ersten Quartals 2019 vorgesehen. Letzte Rechnungslegung muss Mitte 2019 erfolgen, um den Abrechnungszeitraum der Fördermaßnahme einhalten zu können.
      Bezüglich der Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes Freiraum und Umfeld ist die Phase der Bürgerbeteiligung und der Planungswerkstatt bis Ende des vierten Quartals 2016 vorgesehen. Die Überarbeitung des Konzeptes unter Abstimmung mit der Öffentlichkeit und Privateigentümern ist bis Mitte 2017 vorgesehen. Die weitere Umsetzung der Konzeption ist bis Ende des ersten Quartals 2019 in Form einer regelmäßigen Teilnahme an Abstimmungsgesprächen (maximal zweimal jährlich) mit Privateigentümern und der Öffentlichkeit zu begleiten.
      Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
      Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung:
      Laufzeit in Monaten: 42 Monate (ohne Leistungsphase 9) ab Auftragsvergabe
      Beginn: sofort nach Vertragsabschluss.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71400000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Flächenplanung:
      Besondere Leistungen zur Flächenplanung gemäß § 19 HOAI in Verbindung mit Anlage 9:
      — rahmensetzende Pläne und Konzepte
      — städtebaulicher Entwurf.
      Sonstige besondere Leistungen:
      — Teilnahme am Tag des Städtebaus
      — Weitere Begleitung des weiteren Entwicklungsprozesses im erweiterten Untersuchungsraum (maximal 2 Termine jährlich bis Ende 2019)
      Freianlagen
      Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 Absatz 3 und 4 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 11
      Honorarstufe IV: Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher Ausstattungsintensität, Mindestsatz
      Leistungsphasen:
      1 Grundlagenermittlung
      2 Vorplanung,
      3 Entwurfsplanung
      4 Genehmigungsplanung
      5 Ausführungsplanung
      6 Vorbereitung der Vergabe
      7 Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise)
      8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
      9 Objektbetreuung.
      Besondere Leistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 11:
      Fotodokumentation
      — zur vorhandenen Situation;
      — örtlicher Zustand vor Baubeginn;
      — während der Bauausführung;
      — zum Bauende (Abnahmezeitpunkt).
      Beurteilung und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
      Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
      Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
      Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und Workshops
      Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
      Fertigen von Vorlagen für politische oder andere Gremien
      Fertigen von Berichten an den Zuschussgeber pro Quartal
      künstlerische Oberleitung
      Überwachung der zweijährigen Entwicklungspflege
      Weitere Besondere Leistungen Freianlagen, sofern diese nicht bereits inhaltlich und räumlich bei den Leistungen zu Verkehrsanlagen berücksichtigt werden:
      Planvereinbarung (als Teil der Leistungsphase 3: Entwurfsplanung)
      — ist im Rahmen der Entwurfsplanung durchzuführen;
      — bestehende und zu verlegende Leitungen und sonstige Versorgungseinrichtungen sind in Planvereinbarungspläne
      eintragen (Ist- und Sollzustände);
      — Abstimmungen mit Dritten (zum Beispiel Versorgungsträgern) durchführen.
      Verkehrsanlagen
      Leistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 Absatz1 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13
      Honorarstufe IV: Verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen, Mindestsatz
      Leistungsphasen:
      1 Grundlagenermittlung
      2 Vorplanung,
      3 Entwurfsplanung
      4 Genehmigungsplanung
      5 Ausführungsplanung
      6 Vorbereitung der Vergabe
      7 Mitwirkung bei der Vergabe
      8 Bauoberleitung
      9 Objektbetreuung
      Besondere Leistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13:
      — Parkraumbilanz erstellen
      — Planvereinbarung
      (als Teil der Leistungsphase 3: Entwurfsplanung)
      — ist im Rahmen der Entwurfsplanung durchzuführen
      — bestehende und zu verlegende Leitungen und sonstigeVersorgungseinrichtungen sind in Planvereinbarungspläne eintragen (Ist- und Sollzustände)
      Abstimmungen mit Dritten (z. B. Versorgungsträgern) durchführen
      örtliche Bauüberwachung
      (als Teil der Leistungsphase 8: Bauoberleitung)
      — Plausibilätskontrolle der Absteckung
      — Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
      — Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
      — Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem
      Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
      — Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
      — Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
      — Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
      — Dokumentation des Bauablaufs
      — Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
      — Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
      — Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
      — Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
      — Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
      Weitere besondere Leistungen für Verkehrsanlagen, sofern diese nicht bereits inhaltlich und räumlich bei den Leistungen zu Freianlagen berücksichtigt werden:
      Fotodokumentationen
      — zur vorhandenen Situation
      — örtlicher Zustand bei Baubeginn
      — während der Bauausführung (quartalsweise)
      — zum Bauende (Abnahmezeitpunkt)
      Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen, Visualisierungen
      Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
      Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
      Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
      Fertigung von Vorlagen für politische oder andere Gremien
      Fertigung von Berichten für den Zuschussgeber pro Quartal
      Erstellung eines detaillierte ZBau-Antrags inkl. Antrags-Nachträge, Verwendungsnachweise
      optional: Baugrunduntersuchung.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Siehe unter III.2.2).
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Honorarzahlungen erfolgen nach Leistungsstand.
      Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
      Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Teilnahmebedingungen (Bewerbungsbogen) geforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: — Die örtliche Präsenz in Köln während der Bauzeit ist sicherzustellen.
      — Die Objektüberwachung ist durch den Einsatz eines Fachingenieurs (mit Qualifikation Fachrichtung Landschaftsarchitektur) sicherzustellen.
      — Die örtliche Bauüberwachung ist durch den Einsatz eines Fachingenieurs (mit Qualifikation Fachrichtung Verkehrswesen) sicherzustellen.
      — Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
      — Die personelle Kontinuität – insbesondere in der Phase der Objektüberwachung und Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung – ist sicher zu stellen.
      — Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
      — Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Köln statt.
      — Mindestens je eine Person aus den jeweiligen Planungsdisziplinen Freiraumplanung, Stadtplanung und Verkehrsplanung muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv die Werkstattverfahren begleiten zu können.
      — Die Planer müssen mit den deutschen Normen und technischen Regelwerken ihrer jeweiligen Fachsparte vertraut sein.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben mit dem Angebot die gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10.1.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nummer 2 vom 26.1.2012 Seite 15 bis 26) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (insbesondere zur Gewährung von Tarif- beziehungsweise Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
      — Befähigungsnachweis der einschlägigen Fachrichtung
      — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und in Höhe von 2 000 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden. Mindestanforderung ist die Erklärung des Bieters, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden.
      — Nachweis der Unterschriftenberechtigung (Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate ab Bekanntgabetermin)
      — Erklärung (inklusive rechtsgültiger Unterschrift) über wirtschaftliche Verknüpfungen mit dem Unternehmen, insbesondere Beteiligungen / sonstige Interessensverflechtungen (§ 4 VOF)
      — Erklärung (inklusive rechtsgültiger Unterschrift) darüber, dass die (in §4 VOF) genannten Kriterien für den Ausschluss von Bewerbern/Bewerberinnen vom Vergabeverfahren nicht zutreffen.
      Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, das bei der unter I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle genannten Kontaktstelle der Stadt Köln, 27/ Zentrales Vergabeamt, beantragt werden kann. Zur Angabe der vollständigen Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Nachweis zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 5 (4) VOF);
      — Gesamtumsatz und Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleitung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2013, 2014, 2015, gemäß § 5 (4) VOF;
      — Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung
      (Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.).
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      1) Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der an der Leistungserbringung beteiligten Personen, gemäß des Ausschreibungstextes.
      Es wird gefordert, dass je Disziplin Freiraumplanung sowie Verkehrsplanung des interdisziplinären Planungsteams mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure oder Ingenieurinnen (Büroinhaber /-inhaberin und/ oder festangestellter Beschäftigter / Beschäftigte), mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen aufweist. Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem/einer projektverantwortlichen Landschaftsarchitekten / Landschaftsarchitektin / Stadtplaner / Stadtplanerin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen. Mindestens ein Mitglied des Planungsteams soll Erfahrungen in der Bearbeitung von Förderprojekten nachweisen können.
      2) Nach VOF §5 „Nachweis der Eignung“, (5) b) ist je Leistungsbild Verkehrsanlagen, Freianlagen sowie der besonderen Leistung Flächenplanung, (hier rahmensetzende Pläne und Konzepte und/oder städtebaulicher Entwurf) ein vergleichbares Referenzprojekt zu benennen. Je Referenzprojekt der Leistungsbilder Verkehrsplanung und Freiraumplanung sind mindestens die Leistungsphasen 2-8, mindestens ab der Honorarzone II der HOAI 2013 nachzuweisen.
      Es sind ausschließlich Referenzprojekte darzustellen, die von mindestens einem der unter Absatz 1 benannten projektverantwortlichen Diplomingenieuren oder Ingenieurinnen in den letzten 5 Jahren ausgeführt wurden.
      Die Referenzprojekte Freiraumplanung müssen mindestens eine Größenordnung von 300 000 EUR netto, die Referenzprojekte Verkehrsplanung mindestens eine Größenordnung von 500 000 EUR netto für die Kosten (Kostengruppe 500 nach DIN 276 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe) aufweisen.
      Mindestens ein Projekt Freiraumplanung, Straßen-/Verkehrsplanung oder Flächenplanung muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
      Mindestens ein Projekt Freiraumplanung, Straßen-/Verkehrsplanung oder Flächenplanung muss in einem öffentlichen Beteiligungsprozess (Werkstattverfahren oder ähnlichem) erbracht worden sein.
      Je Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen muss durch die vorgelegten Referenzprojekte die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 6, teilweise 7, sowie die Bearbeitung der Leistungsphase 8, gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung, oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen, nachgewiesen werden, entsprechend der in der Auftragsbeschreibung genannten Leistungsphasen (Leistungsphase 2 Vorentwurf, Leistungsphase 3 Entwurfsplanung, Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe, Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe, Leistungsphase 8 Oberbauleitung/Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation).
      Es ist jeweils ein Referenzschreiben des Bauherrn und/oder des Auftraggebers beizufügen.
      Für Aufträge, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden, ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich.
      Ist von einem privaten Auftraggeber eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so kann eine Eigenerklärung des Bewerbers anerkannt werden.
      Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
      Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß VOF § 5 „Nachweis zur Erbringung der Eignung“ (5) g) eine Kontrolle der unter 5.1 bis 5.5 gemachten Angaben zu den Referenzprojekten 1 bis 3 durchzuführen.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrswesen) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
      Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der technischen Leistungsfähigkeit III.2.3) geforderten drei Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, wird die Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch über die Bewertung der geforderten drei Referenzprojekte ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Wertung / gewichtete Punktzahl Größenordnung des benannten Referenzprojektes des Leistungsbildes Freianlagenplanung: 10 Punkte für ein Referenzprojekt größer/gleich 1,5 Millionen EURO (netto, für die Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe). Bei Projekten kleiner als 1,5 Millionen EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 300.000 EUR netto. Größenordnung des benannten Referenzprojektes des Leistungsbildes Verkehrsplanung: 10 Punkte für ein Referenzprojekt größer/gleich 1,5 Millionen EUR (netto, für die Kosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe). Bei Projekten kleiner als 1,5 Millionen EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 500 000 netto. Größenordnung des benannten Referenzprojektes des Leistungsbildes Flächenplanung, besondere Leistungen rahmensetzende Pläne und Konzepte und/oder städtebaulicher Entwurf: 0 Punkte bei einem Referenzprojekt kleiner gleich 3ha, 5 Punkte bei einem Referenzprojekt größer 3ha und kleiner 10ha, 10 Punkte bei einem Referenzprojekt größer gleich 10 ha Komplexität des benannten Referenzprojektes des Leistungsbildes Freianlagenplanung: 0 Punkte für Honorarzone II HOAI 2013, da dies der geforderte Mindeststandart ist, 5 Punkte für Honorarzone III HOAI 2013, 10 Punkte für Honorarzone IV HOAI 2013 Komplexität des benannten Referenzprojektes des Leistungsbildes Verkehrsplanung: 0 Punkte für Honorarzone II HOAI 2013, da dies der geforderte Mindeststandart ist, 5 Punkte für Honorarzone III HOAI 2013, 10 Punkte für Honorarzone IV HOAI 2013 Nachweis, dass benannte Referenzprojekte Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens (zum Beispiel Wettbewerb, Mehrfachbeauftragung) sind: 10 Punkte für ein Projekt, 20 Punkte für zwei Projekte, 30 Punkte für drei Projekte Nachweis, dass benannte Referenzprojekte für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet wurden: 0 Punkte für ein Projekt, da dies der geforderte Mindeststandard ist, 5 Punkte für zwei Projekte und 10 Punkte für drei Projekte. Nachweis, dass benannte Referenzprojekte in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erarbeitet wurden: 0 Punkte für ein Projekt, da dies der geforderte Mindeststandart ist, 5 Punkte für zwei Projekte und 10 Punkte für drei Projekte. Maximal sind 100 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Darstellung der Abwicklung des Projektes/Herangegehensweise an das Projekt. Gewichtung 30

      2. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings, Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen. Gewichtung 15

      3. Darstellung des möglichen Umgangs mit Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und des Werkstattverfahrens. Gewichtung 10

      4. Darstellung von Planungsansätzen für eine attraktive, umwelt- und nutzungsgerechte Außenraumgestaltung. Gewichtung 15

      5. Honorarvertrag. Gewichtung 30

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      2016-0065-3-q
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.4.2016
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      25.4.2016 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      A) Fragen zur Ausschreibung können die Bieter bis maximal zehn Werktage vor Ende der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber richten.
      Zuschlagskriterien:
      Kriterien:
      1.Darstellung der Abwicklung des Projektes / Herangehensweise an das Projekt
      1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten in personeller und zeitlicher Hinsicht sowie des vorgesehenen Ablaufs der interdisziplinären Zusammenarbeit.
      1.2.Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der anstehenden Planungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten / Fachplanern. 
      1.3.Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bauausführung, Darstellung der Bauleitertätigkeiten / örtliche Bauüberwachung / Präsenz vor Ort.
      2. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings, Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
      3. Darstellung des möglichen Umgangs mit Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und des Werkstattverfahrens.
      4. Darstellung von Planungsansätzen für eine attraktive, umwelt- und nutzungsgerechte Außenraumgestaltung.
      5. Honorarvertrag: 
      Der Vertragsentwurf wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesandt.
      Hier sind Honorarsatz, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen. Der Vertrag ist vor der Verhandlung an das Zentrale Vergabeamt zu übersenden, damit vorab das Honorar ermittelt werden kann. (Honorarzone IV sowohl für Freiraumplanung als auch für Straßen- und Verkehrsplanung)
      Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. 
      2 Handouts zur Nachvollziehbarkeit der Angaben sind jedoch erforderlich.
      Gewichtung:
      zu 1.: maximal 30 Punkte 
      (maximal 3 x je 10 Punkte) 
      (nicht erfüllt: 0 Punkte, teilweise erfüllt: 5 Punkte, erfüllt: 10 Punkte)
      zu 2.: maximal 15 Punkte 
      (nicht erfüllt: 0 Punkte, teilweise erfüllt: 8 Punkte, erfüllt: 15 Punkte)
      zu 3.: maximal 10 Punkte 
      (nicht erfüllt: 0 Punkte, teilweise erfüllt: 5 Punkte, erfüllt: 10 Punkte)
      zu 4.: maximal 15 Punkte 
      (nicht erfüllt: 0 Punkte, teilweise erfüllt: 8 Punkte, erfüllt: 15 Punkte)
      Zu 5.: maximal 30 Punkte 
      (günstigstes Angebot: 30 Punkte, bei höherem Angebot anteilige Punktereduzierung im Verhältnis – linear)
      Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
      Zeughausstraße 2-10
      50667 Köln
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRWWW5mWVshX2NZYGIiYmZrIlhZ
      Telefon: +49 2211472120
      Fax: +49 2211472889

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 107 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 GWB:
      — unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
      — siehe § 101b Absatz 2 GWB;
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
      Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.3.2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 21.03.2016
Ergebnis veröffentlicht 19.12.2016
Zuletzt aktualisiert 13.06.2017
Wettbewerbs-ID 2-226178 Status Kostenpflichtig
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