Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erweiterung und Sanierung des Landratsamtes Aschaffenburg in mehreren Bauabschnitten – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1,2 und 3).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aschaffenburg.
NUTS-Code DE261
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Landkreis Aschaffenburg plant die Erweiterung und Sanierung des Landratsamtes Aschaffenburg in mehreren Bauabschnitten.
Seitens des Auftraggebers wird besonders Wert darauf gelegt, dass der Erweiterungsbau sachlich und kostengünstig errichtet wird, gegebenenfalls unter Verwendung vorgefertigter Elemente.
Architektenleistungen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
— Erhaltung, Erneuerung und Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz um einen Anbau;
— Funktionalität;
— hohe Wirtschaftlichkeit;
— niedrige Unterhaltskosten;
— Brandschutzmaßnahmen;
— Barrierefreiheit;
— Sanierung bei laufendem Geschäftsbetrieb des Landratsamtes.
Zu sanierendes Bestandsgebäude:
energetische Sanierung unter Beibehaltung der Außenfassade,
Austausch der Fensterverglasung, Erneuerung der Trinkwasserversorgung,
Ersatz der Brandmeldeanlage, Erneuerung der Heizung und der EDV-Verkabelung,
Sanierung der Flurdecken hinsichtlich Brandschutz und Beleuchtung,
ca. 6 130 m2 NF,
ca. 10 520 m2 BGF,
ca. 40 000 m3 BRI,
5 Geschosse.
Anbau (Neubau) eines Verwaltungsgebäudes mit:
ca. 2 700 m2 NF,
ca. 5 100 m2 BGF,
ca. 15 200 m3 BRI,
Sanierung und Erweiterung / Aufstockung des bestehenden Parkdecks.
Terminvorausschau:
— Baurechtliches Genehmigungsverfahren 2016;
— Baubeginn Frühjahr 2017;
— Fertigstellung Anbau Sommer 2018;
— Sanierung ca. 2 Jahre.
Fördermittel:
— Kommunalinvestitionsprogramm KIP.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, § 53, Anlagengruppen 1,2 und 3 – stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Leistungsphasen 1 bis 3 (bzw. 4 nach Bedarf).
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (ab LPH 5) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 42 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage bilden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (AVB und ZVB) nach HAV-KOM. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9a bis einschl. d) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium).
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF.
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
d) Angabe der im beigefügten Formblatt „Teilnahmeantrag“ geforderten relevanten Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen.
b) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
c) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
d) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und
e) seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Technische Ausrüstung) in den letzten drei Geschäftsjahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der fest angestellten Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter);
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende).
Angaben über die technische Leitung gem. § 5 (5) c)VOF.
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der drei nachfolgend genannten Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters /-in (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. oder vergl.);
— dessen Stellvertreter /-in;
— ein weiterer Mitarbeiter /-in.
Für die Projektleiter/-in ist anzugeben, ob und in welchem Umfang (bearbeitete Anlagengruppen / Leistungsphasen) er/sie bei den unter III.2.3.b. genannten Referenzobjekten tätig war. Weiterhin ist anzugeben, wer von den oben genannten Personen die Objektüberwachung (Bauleitung) übernehmen soll.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang und Relevanz der Anlagengruppen ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3.b) Fachliche Qualifikation:
Referenzobjekte:
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal 2 mit den Anforderungen nach II.1.5) vergleichbaren Objekten,
Referenz 1: Sanierung eines Verwaltungsgebäudes oder vergleichbares Objekt,
Referenz 2: Verwaltungsgebäude als Umbau und/oder Erweiterung oder
vergleichbares Objekt.
Hinweis: Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit / Projektgröße / Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
Die vollen Punkte je Referenzprojekt (100 %) können nur erreicht werden, wenn alle geforderten Anlagengruppen (ALG) nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden.
Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gemäß nachfolgendem Schlüssel:
— ALG 1: 45 %; ALG 2: 45 %; ALG 3: 10 % ;
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z.B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Angaben der Einzelkosten in EUR brutto in der 1. Ebene für die KGR 400, nach DIN 276,
— Vergleich der Einzelkosten KGR 400 je bearbeiteter Anlagengruppe der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung /- anschlag nach DIN 276 in EUR brutto mit Erläuterung bei Abweichungen,
— Angaben zum Honorar (Ausgabe der HOAI, Honorarzone und -satz, Honorar in EUR netto für die selbst erbrachten Leistungen je ALG),
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Anlagengruppen / Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit / als Nachunternehmerleistungen, Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Anzahl der durchschnittlich am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers (bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit / als Nachunternehmerleistungen Angabe der eigenen Mitarbeiter ausschl. Mitarbeiter der anderen Unternehmer bzw. ARGE- Partner),
— Angabe der projektbezogenen Kennzahlen NF und BRI (gem. DIN 277 ),
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers.
Das Datum der Inbetriebnahme ist vom Bewerber anzugeben.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2009, also ab dem 1.1.2010 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit / Projektgröße / Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3.c) Besondere fachspezifische Kenntnisse:
Die hier aufgeführten Referenzen können auch andere als die unter III.2.3.b) aufgeführte Objekte sein, in diesem Fall müssen die Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang vergleichbar sein.
Es werden nur Referenzen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2010 gewertet.
Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Je Kriterium sind 3 Referenzprojekte mit Nennung der bearbeiteten Anlagengruppe anzugeben (Mehrfachnennung ist möglich):
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen über energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen;
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im bautechn. und hier speziell im anlagentechnischen Brandschutz bei der Sanierung von Verwaltungsgebäuden;
— Nachweis der Erfahrung im Umgang und der Projektabwicklung mit öffentlichen Auftraggebern;
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Förderrecht, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes- Bundes- EU- Ebene, z. B. FAG, FA-ZR);
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei Generalsanierungen im laufenden Betrieb.
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.2.3.d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Technischen Gebäudeausrüstung ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Einhaltung der Mindestkriterien / formale Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 54 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 100 Punkte). Besondere Qualifikationen: (max. erreichbare Punktzahl: 36 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 220 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.4.2016 - 11:15
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Bewerber können den Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien anfordern bei: GUNTAU:KUNZ PROJEKTMANAGEMENT (siehe Kontaktadressen unter I.1.).
b) Die Anforderung hat per E-Mail zu erfolgen.
c) Die Bewerbungsunterlagen sollen nach der in der Bewerbungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung gegliedert werden. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Der Teilnahmeantrag ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu versehen und beim Auftraggeber (Landkreis Aschaffenburg, siehe auch Kontaktadresse unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt (Ausschlusskriterium).
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981/53/1277
Fax: +49 981/53/1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.3.2016