Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalsanierung Heinrich-Thein-Schule Haßfurt, Staatliches berufliches Schulzentrum – Architektenleistung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Haßfurt.
NUTS-Code DE267
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Landkreis Haßberge plant die Generalsanierung und bauliche Erweiterung der Heinrich-Thein-Schule Haßfurt, Staatliches berufliches Schulzentrum.
Nachfolgende Kriterien sind hierbei besonders maßgeblich:
— Erhaltung / Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz,
— Funktionalität / Wirtschaftlichkeit / niedrige Unterhaltskosten,
— optimierte und energieeffiziente nachhaltige Sanierung und Bauweise,
— Brandschutz,
— Optische Aufwertung,
— Gebäudeautomation,
— Umbaumaßnahmen im Bestand bei laufendem Schulbetrieb.
Das staatliche berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Bestandsgebäuden:
— Berufsschule für die Fachbereiche Technik, Informationstechnologie, Ernährung und kaufmännische Berufe, mit insg. 56 Klassen mit ca. 1 100 Schülern,
— Berufsfachschule für die Bereiche Hauswirtschaft, Soziales, Kinderpflege und technische Assistenten, mit insg. 9 Klassen mit ca. 175 Schülern,
— Metallwerkstatt,
— Holzbearbeitungswerkstatt für Tischler.
Die Bestandsgebäude haben eine Fläche von ca. 5 500 m2 HNF.
Der Gebäudebestand ist in Stahlbeton / Mauerwerk – Massivbauweise erstellt mit einer Sichtbeton-Vorhangfassade.
Terminvorausschau:
— Einreichung des Förderantrags für die Generalsanierung: Ende 2016,
— Förderrechtliches und Baurechtliches Genehmigungsverfahren: Anfang 2017,
— Baubeginn geplant ab Mitte 2017 bzw. nach Förderrechtlicher Freigabe,
— Bauzeit über mehrere Sanierungsabschnitte im laufenden Schulbetrieb ca. 4 Jahre,
— Ggf. Auslagerung von Klassen über Container möglich.
Der Gesamtkostenrahmen wird derzeit angenommen mit ca. 21 000 000 EUR brutto (für KGR 200 – 700 nach DIN 276, einschließlich lose Möblierung und Außenanlagen).
Die Planungsaufgabe ist auf den bereits vorhandenen Vorentwurf aufzubauen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Architektenleistung Gebäude nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, § 34;
— Es handelt sich um die stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 3 bis 9, vorerst nur Leistungsphase 3;
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 sind bereits erbracht;
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH. 4-9) steht dem Auftraggeber frei. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beauftragung der weiteren Leistungsstufen der Grundleistungen nach HOAI sowie bei Bedarf ausgewählter Besonderer Leistungen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich einzureichen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise nach III.2.1) für alle Mitglieder vorzulegen.
Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm).
Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) fristgerechter Eingang einer unterschriebenen Bewerbung (Ausschlusskriterium).
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium).
c) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (1) VOF.
d) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
e) Nachweis der Bauvorlageberechtigung (in Bayern bei Architektenleistungen Art. 61 BayBO).
f) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen.
g) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
h) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
i) Bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur Rechtsform gem. § 4 (4) VOF, Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied.
j) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen mit 2-facher Maximierung. Bei ungenügender Deckung ist eine Erklärung des Bewerbers abzugeben, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird.
b) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier Architektenleistung Objektplanung) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3).a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter),
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der nachfolgenden Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters / der Projektleiterin (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Architekt oder vergleichbar),
— dessen Stellvertreter /-in,
— und von einem weiteren Projektmitarbeiter /-in.
Für den Projektleiter / die Projektleiterin ist anzugeben, ob und in welchem Umfang (bearbeitete Leistungsphasen) bei den unter III.2.3) .b. genannten Referenzobjekten eine Mitarbeit als Projektleiter erfolgte.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3) b) Referenzobjekte.
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal 3 mit den Anforderungen nach II.1.5) vergleichbaren Objekten, aufgeteilt nach:
— 1 Referenz: Generalsanierung Schul- und Bildungsbauten, vergleichbar Berufsschule,
— 1 Referenz: Neubau oder Umbau mit Sanierung oder Erweiterung Schul- und Bildungsbauten, vergleichbar Berufsschule,
— 1 Referenz: Neubau oder Umbau mit Sanierung oder Erweiterung eines Betriebsgebäudes als Werkstatt oder Produktionsstätte oder eines vergleichbaren Gebäudes.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und getrennt für KGR 400,
— Vergleich der Gesamtkosten der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung (ggf. Kostenanschlag) nach DIN 276 in EUR brutto mit Erläuterung bei Abweichungen,
— Angaben zum Honorar (Honorarzone und -satz, Honorar in EUR brutto für die selbst erbrachten Leistungen),
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit / als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit,
— Angabe projektbezogener Kennzahlen NF oder HNF oder BGF und BRI (gem. DIN 277),
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers,
— Datum der Inbetriebnahme bei in Nutzung befindlichen Objekte.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2010, also ab dem 1.1.2011 erfolgte. Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. Die Bearbeitung der Bauabschnitte durch den Bewerber ist nachvollziehbar darzustellen.
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit / Projektgröße / Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3) c) Besondere fachspezifische Kenntnisse.
Die hier aufgeführten Referenzen können auch andere als die unter III.2.3) b.) aufgeführten Objekte sein, in diesem Fall müssen die Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang vergleichbar sein.
Es werden nur Referenzen mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 gewertet.
Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder).
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Je Kriterium sind max. 2 Referenzprojekte anzugeben:
— für barrierefreies Bauen im Bestand,
— für Sanierungen bei laufendem Betrieb in Bauabschnitten,
— für energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen,
— für bautechnischen Brandschutz und die Erstellung von Brandschutznachweisen,
— besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und
sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren
öffentlichen Bauvorhaben.
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
III.2.3) d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten gemäß VOF § 19 (1) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 46 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 87 Punkte). Besondere Qualifikationen: (max. erreichbare Punktzahl: 24 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 187 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.5.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
24.6.2016
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien anfordern bei: Guntau:Kunz Projektmanagement (siehe Kontaktadressen unter I.1))
b) Die Anforderung sollte per E-Mail erfolgen.
c) Die Bewerbungsunterlagen sollen nach der in der Bewerbungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung gegliedert werden. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
c) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Landkreis Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) einzureichen.
Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber Landkreis Haßberge eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) qualifizieren sich mind. 3 Bewerber für die Stufe 2 (Verhandlung). Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen einschl. Nennung der Zuschlagskriterien.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.4.2016