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  • DE-76124 Karlsruhe
  • 03/2010
  • Ergebnis
  • (ID 2-22895)

Neugestaltung der Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße in Karlsruhe


 
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    Entscheidung 03/2010 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Architektur, Stadtplanung / Städtebau
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 150.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Karlsruhe, Karlsruhe (DE)
    Preisrichter Prof. Peter Cheret, Prof. Sigurd K. Henne, Helmut Kern, Prof. Gabriele G. Kiefer, Prof. Dr. Franz Pesch, Dr. Harald Ringler, Prof. Amandus Samsøe Sattler, Prof. Sophie Wolfrum
    Aufgabe
    Der öffentliche Nahverkehr hat sich in Karlsruhe in den letzten Jahren stürmisch entwickelt. Im Schnitt fährt in den Hauptverkehrszeiten jede Minute eine Bahn pro Richtung durch die Kaiserstraße, die Haupteinkaufsstraße der Fächerstadt. Zudem wurden die Bahnen aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens länger und breiter. Die Wartezeiten der Bahnen vor Haltestellen und Signalanlagen werden immer länger. Die Kaiserstraße ist an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Es folgt Straßenbahn auf Straßenbahn – das stört insbesondere beim Flanieren in der Fußgängerzone und stellt ein Risiko dar.

    Die Stadt Karlsruhe plant daher den Bau der „Kombi-Lösung“. Diese besteht aus zwei Teilen: Dem Bau eines Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit einem Südabzweig unter der Karl-Friedrich-Straße und der Ettlinger Straße sowie der völligen Umgestaltung der Kriegsstraße mit Autotunnel und oberirdischer Straßenbahn. Durch den Stadtbahntunnel und die Bahntrasse in der Kriegsstraße wird das Netz des öffentlichen Nahverkehrs deutlich leistungsfähiger. Mit dem Umbau der Kriegsstraße wird gleichzeitig die seit langem angestrebte Entwicklung der Innenstadt nach Süden fortgesetzt.

    Mit der „Kombi-Lösung“ wird sich das oberirdische Gesicht der Innenstadt verändern. Die Fußgängerzone wird zukünftig schienenfrei. Sie kann zu einer attraktiven und repräsentativen Flaniermeile umgestaltet werden. Die anliegenden Plätze, die alle von den Baumaßnahmen des Stadtbahntunnels betroffen sein werden, sollen im Zuge und nach Fertigstellung des Tunnels ebenfalls eine neue Gestaltung erhalten.
    Es gilt, ein realisierbares Konzept für die Neugestaltung des öffentlichen Raums der Karlsruher Innenstadt vom Mühlburger Tor bis zum Durlacher Tor und vom Marktplatz bis zum Ettlinger Tor hinsichtlich Nutzung, Funktion, Gliederung bzw. Zonierung zu finden.

    Aufgrund der Baufortschritte des Stadtbahntunnels und des anschließenden Umbaus der Kriegsstraße wird sich die Karlsruher Innenstadt erst über mehrere Jahre hinweg wandeln können. Mit der Neugestaltung des Europaplatzes, des Berliner Platzes und des Marktplatzes kann bereits in den kommenden Jahren begonnen werden. Ein Großteil der Innenstadt, wie die zukünftige schienenfreie Fußgängerzone, der Bernhardusplatz am Durlacher Tor oder der Kaiserplatz können aber erst deutlich später gestaltet werden. Daher lassen sich hier noch kommende Entwicklungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen.

    Der Planungswettbewerb ist daher in einen Realisierungsteil für die zeitig anstehende Umgestaltung der o. g. Plätze (Europaplatz, Berliner Platz, Marktplatz) und einen Ideenteil gegliedert. Letzterer beinhaltet die Bereiche, deren Umgestaltung erst in mehreren Jahren angestrebt ist. Hier kann es noch Veränderungsprozesse geben, deren Folgen heute nicht absehbar sind. Für diese Bereiche sind daher zu späteren Zeitpunkten weitere Planungswettbewerbe denkbar, die an den Ideenteil dieses Wettbewerbes anknüpfen. Mit dem aktuell ausgelobten Planungswettbewerb werden jedoch bereits die konzeptionellen Weichen für die Gestaltung der gesamten Innenstadt gestellt.
    Projektadresse DE-76124 Karlsruhe
    TED Dokumenten-Nr. 219746-2009
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, Kontakt Stadtplanungsamt, Bereich Stadtbild, z. Hd. von Andrea Thielemann, D-76124 Karlsruhe. Tel. +49 7211336191. E-Mail: MjEyZ2hkYFU0X1VmYGdmaVxZIlhZ. Fax +49 7211336109. Internet-Adresse(n): www.karlsruhe.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung.

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: "Karlsruhe: Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße". Planungswettbewerb nach RPW 2008 mit Ideen- und Realisierungsteil.

      II.1.2) Kurze Beschreibung: Der öffentliche Nahverkehr hat sich in Karlsruhe in den letzten Jahren stürmisch entwickelt. Im Schnitt fährt in den Hauptverkehrszeiten jede Minute eine Bahn pro Richtung durch die Kaiserstraße, die Haupteinkaufsstraße der Fächerstadt. Zudem wurden die Bahnen aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens länger und breiter. Die Wartezeiten der Bahnen vor Haltestellen und Signalanlagen werden immer länger. Die Kaiserstraße ist an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Es folgt Straßenbahn auf Straßenbahn – das stört insbesondere beim Flanieren in der Fußgängerzone und stellt ein Risiko dar. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Bau der „Kombi-Lösung“. Diese besteht aus zwei Teilen: Dem Bau eines Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit einem Südabzweig unter der Karl-Friedrich-Straße und der Ettlinger Straße sowie der völligen Umgestaltung der Kriegsstraße mit Autotunnel und oberirdischer Straßenbahn. Durch den Stadtbahntunnel und die Bahntrasse in der Kriegsstraße wird das Netz des öffentlichen Nahverkehrs deutlich leistungsfähiger. Mit dem Umbau der Kriegsstraße wird gleichzeitig die seit langem angestrebte Entwicklung der Innenstadt nach Süden fortgesetzt. Mit der „Kombi-Lösung“ wird sich das oberirdische Gesicht der Innenstadt verändern. Die Fußgängerzone wird zukünftig schienenfrei. Sie kann zu einer attraktiven und repräsentativen Flaniermeile umgestaltet werden. Die anliegenden Plätze, die alle von den Baumaßnahmen des Stadtbahntunnels betroffen sein werden, sollen im Zuge und nach Fertigstellung des Tunnels ebenfalls eine neue Gestaltung erhalten. Es gilt, ein realisierbares Konzept für die Neugestaltung des öffentlichen Raums der Karlsruher Innenstadt vom Mühlburger Tor bis zum Durlacher Tor und vom Marktplatz bis zum Ettlinger Tor hinsichtlich Nutzung, Funktion, Gliederung bzw. Zonierung zu finden. Aufgrund der Baufortschritte des Stadtbahntunnels und des anschließenden Umbaus der Kriegsstraße wird sich die Karlsruher Innenstadt erst über mehrere Jahre hinweg wandeln können. Mit der Neugestaltung des Europaplatzes, des Berliner Platzes und des Marktplatzes kann bereits in den kommenden Jahren begonnen werden. Ein Großteil der Innenstadt, wie die zukünftige schienenfreie Fußgängerzone, der Bernhardusplatz am Durlacher Tor oder der Kaiserplatz können aber erst deutlich später gestaltet werden. Daher lassen sich hier noch kommende Entwicklungen zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen. Der Planungswettbewerb ist daher in einen Realisierungsteil für die zeitig anstehende Umgestaltung der o. g. Plätze (Europaplatz, Berliner Platz, Marktplatz) und einen Ideenteil gegliedert. Letzterer beinhaltet die Bereiche, deren Umgestaltung erst in mehreren Jahren angestrebt ist. Hier kann es noch Veränderungsprozesse geben, deren Folgen heute nicht absehbar sind. Für diese Bereiche sind daher zu späteren Zeitpunkten weitere Planungswettbewerbe denkbar, die an den Ideenteil dieses Wettbewerbes anknüpfen. Mit dem aktuell ausgelobten Planungswettbewerb werden jedoch bereits die konzeptionellen Weichen für die Gestaltung der gesamten Innenstadt gestellt.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71220000.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und/oder Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten. Das Hinzuziehen von Lichtplanern als Fachplaner wird empfohlen. Die Wettbewerbsunterlagen (Teil A und B) können ab dem 17.8.2009 unter folgender Internetseite herunter geladen werden: www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/projekte/wettbewerbe. Voraussetzung für den Erhalt der für die Bearbeitung des Wettbewerbs ebenfalls notwendigen Anlagen (Teil C der Auslobung) ist, dass von den Teilnehmern zuvor das Anmeldeformular und die Datenschutzerklärung unterschrieben werden. Die Formulare sind dann ausgefüllt und unterzeichnet per Fax an die Ausloberin zu senden (Fax an +49 7211336109). Sobald die Formulare der Ausloberin vorliegen, sind die Anlagen (Teil C der Auslobung) erhältlich und werden umgehend in Form einer DVD an die Teilnehmer (bevollmächtigter Vertreter) verschickt.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und/oder Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten. Das Hinzuziehen von Lichtplanern als Fachplaner wird empfohlen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und wer die Möglichkeit und Fähigkeit zur Baudurchführung besitzt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung gemäß § 5.3 RPW 2008 und den Nachweis der Berufszulassung ab. Teilnahmehindernisse sind in der RPW 2008, § 4.2, beschrieben. Für Fachplaner gelten keine besonderen Teilnahmebedingungen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Offen.

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: — Gesamtidee zur Gestaltung der Kaiserstraße und Karl-Friedrich-Straße, — Qualität und Funktionalität des stadträumlichen Konzepts für die neu zu gestaltenden Achsen und die anliegenden Plätze, — Einbindung in den bestehenden Stadtraum, — Umgang mit denkmalgeschützter umgebender Bebauung und dem historischen Stadtgrundriss Karlsruhes (Fächergrundriss), — Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzeptes, insbesondere der zu realisierenden Plätze, — Gestaltungsqualität der freiräumlichen Elemente, — Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten der freiräumlichen Elemente (z.B. Stadtmöbel, Bodenbeläge). Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu präzisieren und zu gewichten.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 5.10.2009 - 14:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 5.10.2009 - 14:00.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja. Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme von 150 000 EUR brutto zur Verfügung. Diese Summe ist ermittelt auf der Basis der §§ 14,15 und 17 der HOAI.
      1. Preis 38 000 EUR;
      2. Preis 30 000 EUR;
      3. Preis 24 000 EUR;
      4. Preis 18 000 EUR;
      5. Preis 13 000 EUR. Ankäufe (3 x 9 000 EUR) 27 000 EUR. Wettbewerbssumme gesamt 150 000 EUR (inkl. MwSt.). Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme anders verteilen.

      IV.5.3) Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Ja.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner Stuttgart.
      2. Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München.
      3. Amandus Sattler, Architekt, München.
      4. Prof. Peter Cheret, Architekt, Stuttgart.
      5. Prof. Gabriele Kiefer, Garten- und Landschaftsarchitektin, Berlin.
      6. Prof. Sigurd Henne, Garten- und Landschaftsarchitekt, Bruchsal.
      7. Helmut Kern, Gartenbauamt Karlsruhe.
      8. Dr. Harald Ringler, Stadtplaner, Stadtplanungsamt Karlsruhe.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Termine. — Preisgerichtsvorbesprechung 17.7.2009, — Zugang zu den Unterlagen (Teil A und B der Auslobung) ab 17.8.2009, — Versand der Unterlagen (Teil C der Auslobung) ab 18.8.2009, — Einreichung schriftlicher Rückfragen bis zum 21.9.2009, — Pflichtkolloquium 5.10.2009, — Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.12.2009, — Preisgerichtssitzung 5.3.2010/6.3.2010. Die Teilnahme am Rückfragenkolloquium vor Ort am 5.10.2009 ist für alle Teilnehmer verbindlich. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Ausloberin wird unter Würdigung und Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planleistungen aus dem Realisierungsteil beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es wird die Arbeitsgemeinschaft mit Planungsleistungen bis Leistungsphase 5 beauftragt. Die Ausloberin wird gemäß VOF Auftragsgespräche mit allen Preisträgern führen. Sie schließt den Vertrag nach den Auftragsgesprächen mit dem Preisträger, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe im Rahmen der vorgegebenen Auftragskriterien am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Ausloberin beabsichtigt, sobald eine der im Ideenteil des Wettbewerbes zu bearbeitende Aufgabe zur weiteren Planung ansteht, einen oder mehrere Preisträger in das weitere Verfahren einzubinden. Dies ist in Form einer Beteiligung an weiteren Planungswettbewerben oder Gutachterverfahren, die an die Aufgabe des Ideenwettbewerbs anknüpfen, denkbar.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 4.8.2009.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 22.03.2010
Zuletzt aktualisiert 27.11.2015
Wettbewerbs-ID 2-22895 Status
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