Aufgabe |
Das kbo-Kinderzentrum München, ein Tochterunternehmen der Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) beabsichtigt, die bauliche Anlage des Kinderzentrums, Heiglhofstr. 63 in München zu sanieren und zu erweitern. Das kbo-Kinderzentrum München wurde als erste Einrichtung seiner Art 1968 gegründet und gilt auch heute noch als führende Sozialpädiatrische Einrichtung in Deutschland. Wesentliches Kennzeichen der sozialpädiatrischen Diagnostik und Therapie ist ein interdisziplinärer, familienorientierter, vernetzter und methodenintegrativer Ansatz. Das kbo-Kinderzentrum München ist in zwei Bereiche gegliedert: — Das Sozialpädiatrische Zentrum, die Ambulanz, ist die größte spezialisierte Diagnostik- und Therapieambulanz in Deutschland und behandelt mehr als 11.000 Kinder im Jahr. Die Aufgaben umfassen die systematische entwicklungspädiatrische und entwicklungspsychologische Untersuchung, die Erarbeitung von Behandlungsplänen und die Begleitung der Kinder und ihrer Familien. — Die Fachklinik für Sozialpädiatrie und Entwicklungsrehabilitation, die aus 45 Betten besteht (Kinder- und Eltern-Kind-Stationen) können Säuglinge, Klein- und Vorschulkinder, Kinder im Schulalter sowie ältere Kinder und Jugendliche behandelt werden, die aufgrund schwerwiegender Störungen und wegen der vielfachen Belastungen, die dadurch entstehen, einen stationären Aufenthalt benötigen. Oftmals braucht nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern oder sogar die gesamte Familie fachliche Unterstützung und Begleitung. Die Notwendigkeit für einen Erweiterungsbau des kbo-Kinderzentrums München ist am deutlichsten in der stationären Patientenversorgung zu erkennen. Neben Mängeln an der Bausubstanz, Brandschutz, Barrierefreiheit, der Gebäudetechnik und der Sanitärversorgung, liegt ein zu geringes Raumangebot pro Patient vor, so dass aktuelle Therapiekonzepte nur begrenzt räumlich umsetzbar sind. Ebenso entspricht die Organisation der Stationen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen personellen und wirtschaftlichen Betriebsablauf. Zur Optimierung des Kinderzentrums soll deshalb der Bestand saniert und umstrukturiert werden und ein Erweiterungsbau mit ca. 3.500 m2 NF für die stationäre Patientenversorgung entstehen (Erweiterung auf insg. 60 Betten). Die voraussichtlichen Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) für die Sanierung und Erweiterung sind mit 40,0 Mio. Euro angegeben. Die Umsetzung der Bauaufgabe erfolgt in Bauabschnitten und im laufenden Klinikbetrieb. Städtebauliche und landschaftsplanerische Aufgabe ist eine Klärung der Räume und Strukturen und die Schaffung von nutzbaren Bereichen mit freiräumlichen Qualitäten für den Klinikbetrieb sowie die Anordnung der Baukörper und der aus dem Neubau erforderlichen Stellplätze für PKW und Fahrräder. Für die Objektplanung Gebäude soll ein Entwurf für die Fachklinik für Sozialpädiatrie und Entwicklungsrehabilitation entwickelt werden, welcher sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten Therapiekonzepten orientiert und die Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb erfüllt. Die Gebäude sollen sich an der bestehenden Bebauung auf dem Grundstück orientieren und sich in die umgebene Bebauung einfügen. Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin für das geplante Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) überzeugende Lösungen. Das Verfahren wird als Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1, mindestens die Leistungsphasen 1-5 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, mindestens die Leistungsphasen 1-5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Aus der stufenweisen Beauftragung kann ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen nicht abgeleitet werden. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 an einen der Preisträger vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen kann nicht abgeleitet werden.
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