Dem Realisierungswettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren um die Teilnahme vorangestellt. Das Bewerbungsformular wird am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unter www.scheuvens-wachten.de zum Download bereitgestellt. Die Bewerbung ist unterschrieben als Ausdruck einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Die Bewerbung ist zu richten an: scheuvens+wachten Friedenstrasse 18, 44139 Dortmund, Kennwort „Landeswettbewerb 2016 – Am Vogelsang“.
Rückfragen zum Verfahren sind per Mail zu stellen an: MTZwaWFfZm1baGE6bV1iX29wX2htJ3FbXWJuX2goXl8=
Die beantworteten Rückfragen werden auf der Website des betreuenden Bueros www.scheuvens-wachten.de als Download zur Verfügung gestellt.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist die Bewerberin/der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Eingang der Bewerbung (Submission). Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 30 beschränkt. 5 Wettbewerbsteilnehmer werden im Verfahren gesetzt. Erfüllen mehr als 25 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählen die Ausrichter durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien:
1 Formaler Eingang:
1.1 fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen;
1.2 Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Eigenerklärungen, Anlagen).
Liegt kein Verstoß gegen die Zugangskriterien, die den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen sind, vor, werden die Bewerbungen zur Losung zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen/Architekten und Stadtplanerinnen/Stadtplaner und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Bei der Teilnahme von Stadtplanerinnen/Stadtplanern oder Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten ist eine Bietergemeinschaft mit einer Architektin/einem Architekten zwingende Voraussetzung. Die Bildung einer Bietergemeinschaft von Architekteninnen/Architekten mit Stadtplanerinnen/Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten ist im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht zwingend erforderlich, aber gewünscht.
Die Benennung der Bietergemeinschaft ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erforderlich, jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt möglich. Sollten ausgewählte Architektinnen/Architekten beabsichtigen, für die Teilnahme am Wettbewerb eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist dies nach Aufforderung bis zum 18. Juli 2016 mitzuteilen. Bereits gebildete Bietergemeinschaften können nicht geändert werden.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung ihrer Berufsbezeichnung berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach BauKaG NRW und ihren Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder, zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit die zuvor genannten Anforderungen erfüllen.