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  • DE-99091 Erfurt, DE-99423 Weimar
  • 09/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-234872)

Außenanlage der Van-de-Velde-Bauten, Bauhaus-Universität Weimar


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 28.09.2016 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 15
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 30.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 2.580.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt (DE)
    Betreuer Wittenberg Architektur, Weimar (DE) Büroprofil
    Preisrichter Till Rehwaldt [Vorsitz], Prof. Ludwig Schegk, Prof. Jörg Springer, Prof. Günther Vogt, Prof. Thomas Will
    Aufgabe
    Die Bauhaus-Universität ist mit ihren Stammgebäuden seit 1996 in die Weltkulturerbe Liste der Unesco aufgenommen. Das Ensemble der ehemaligen großherzoglich- sächsischen Kunstschule (heute das Hauptgebäude der Bauhaus-Universität) und der ehemaligen großherzoglich-sächsischen Kunstgewerbeschule (heute als Van-de-Velde-Bau bezeichnet) werden mit der 2009 abgeschlossenen Sanierung funktional und konservatorisch diesem Anspruch gerecht. Die Außenanlagen wurden seinerzeit allerdings nur provisorisch hergerichtet. Sie werden daher in ihrer heutigen Gestalt noch als Beeinträchtigung der beiden Gebäude Van-de-Veldes wahrgenommen.
    Nur für einen kleinen Teil der heutigen zur Bauhaus-Universität gehörenden Freifläche ist überhaupt eine bauzeitliche Gestaltung überliefert und von dieser Fassung ist nach verschiedenen Überformungen nahezu keine originale Substanz erhalten geblieben. Als zentrale Freifläche vor dem Hauptgebäude der Bauhaus-Universität muss der Raum zwischen den Van-de-Velde-Bauten heute zudem einer weit intensiveren Nutzung gerecht werden, als zu Zeiten der ersten Kunst- und Kunstgewerbeschule Weimars. In ihrer räumlichen Begrenztheit ist die Hoffläche der Stammgebäude somit Teil eines baugeschichtlich überregional bedeutsamen Ensembles, Präsentations- und Repräsentationfläche der Bauhaus-Universität und nicht zuletzt Aufenthalts- und Wegeraum für Bürger und Besucher und im Alltag einer Hochschule mit über 4 000 Studierenden.
    Die anstehende Neugestaltung der Außenanlagen soll den Nutzungsansprüchen der Bauhaus-Universität gewachsen sein und muss sich in ihrer Gestaltqualität den bedeutenden Werken Van-de-Veldes gerecht werden.
    Hierzu soll ein offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach den Grundsätzen und Richtlinien der EU- Dienstleistungsrichtlinie Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013, VgV 2016 für Landschaftsarchitekten und Architekten durchgeführt werden.
    Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
    Ziel des Verfahrens ist es ein geeignetes Landschaftsarchitekturbüro oder Architekturbüro
    zu ermitteln und einen Ideen- und Realisierungsentwurf für die Freianlagen 1. BA und 2.BA zu erhalten.
    Das Raumgefüge des gesamten Bearbeitungsgebietes besteht damit aus:
    — 1. BA ist der Platz zwischen den van-de-Velde-Bauten mit ca. 3300 m²;
    — 2. BA ist die Fläche hinter den van-de-Velde-Bauten mit ca. 2200 m²;
    — Ideenteil ist die Fläche vor den Giebelseiten – Parkplatz mit ca. 600 m².
    Die Kostenobergrenze für den 1.BA zur Realisierung für die Kostengruppe 500 liegt bei 1 645 000 EUR (inkl. 19 % MwSt.), wobei 690 000 EUR (ink. 19 % MwSt.) auf die Kostengruppe 540 entfallen und diese überwiegend entwurfsunabhängig umgesetzt werden.
    Die Kostenobergrenze für den 2.BA zur Realisierung für die Kostengruppe 500 liegt bei 935 000 EUR (inkl. 19 % MwSt.), wobei 571 000 EUR (ink. 19 % MwSt.) auf die Kostengruppe 540 entfallen und diese überwiegend entwurfsunabhängig umgesetzt werden.
    Ausstellung 4. bis 18.10.2016 im Hauptgebäude der Bauhaus-Universität Weimar
    Foyer 1. OG
    Geschwister-Scholl-Straße 8
    99423 Weimar
    Adresse des Bauherren DE-99091 Erfurt
    Projektadresse DE-99423 Weimar
    TED Dokumenten-Nr. 209308-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau
      Europaplatz 3
      Kontaktstelle(n): Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr
      Zu Händen von: Herrn Vigogne-Bellair; Herrn Reske
      99091 Erfurt
      Deutschland
      Telefon: +49 361574156543
      E-Mail: MTdTXmdta1plXidPXmtgWlteOW1lW28nbWFuXmtiZ2BeZyddXg==
      Fax: +49 361574156570

      Internet-Adresse(n):

      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/service/zentrale_vergabe/index.aspx

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Bauhaus-Universität Weimar, Außenanlage der Van-de-Velde-Bauten, Einphasiger, offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach den Grundsätzen und Richtlinien der EU-Dienstleistungsrichtlinie RL 2014/24/EU sowie den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 (1033-16-F-EV-21).
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die Bauhaus-Universität ist mit ihren Stammgebäuden seit 1996 in die Weltkulturerbe Liste der Unesco aufgenommen. Das Ensemble der ehemaligen großherzoglich- sächsischen Kunstschule (heute das Hauptgebäude der Bauhaus-Universität) und der ehemaligen großherzoglich-sächsischen Kunstgewerbeschule (heute als Van-de-Velde-Bau bezeichnet) werden mit der 2009 abgeschlossenen Sanierung funktional und konservatorisch diesem Anspruch gerecht. Die Außenanlagen wurden seinerzeit allerdings nur provisorisch hergerichtet. Sie werden daher in ihrer heutigen Gestalt noch als Beeinträchtigung der beiden Gebäude Van-de-Veldes wahrgenommen.
      Nur für einen kleinen Teil der heutigen zur Bauhaus-Universität gehörenden Freifläche ist überhaupt eine bauzeitliche Gestaltung überliefert und von dieser Fassung ist nach verschiedenen Überformungen nahezu keine originale Substanz erhalten geblieben. Als zentrale Freifläche vor dem Hauptgebäude der Bauhaus-Universität muss der Raum zwischen den Van-de-Velde-Bauten heute zudem einer weit intensiveren Nutzung gerecht werden, als zu Zeiten der ersten Kunst- und Kunstgewerbeschule Weimars. In ihrer räumlichen Begrenztheit ist die Hoffläche der Stammgebäude somit Teil eines baugeschichtlich überregional bedeutsamen Ensembles, Präsentations- und Repräsentationfläche der Bauhaus-Universität und nicht zuletzt Aufenthalts- und Wegeraum für Bürger und Besucher und im Alltag einer Hochschule mit über 4 000 Studierenden.
      Die anstehende Neugestaltung der Außenanlagen soll den Nutzungsansprüchen der Bauhaus-Universität gewachsen sein und muss sich in ihrer Gestaltqualität den bedeutenden Werken Van-de-Veldes gerecht werden.
      Hierzu soll ein offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach den Grundsätzen und Richtlinien der EU- Dienstleistungsrichtlinie Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013, VgV 2016 für Landschaftsarchitekten und Architekten durchgeführt werden.
      Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
      Ziel des Verfahrens ist es ein geeignetes Landschaftsarchitekturbüro oder Architekturbüro
      zu ermitteln und einen Ideen- und Realisierungsentwurf für die Freianlagen 1. BA und 2.BA zu erhalten.
      Das Raumgefüge des gesamten Bearbeitungsgebietes besteht damit aus:
      — 1. BA ist der Platz zwischen den van-de-Velde-Bauten mit ca. 3 300 m²;
      — 2. BA ist die Fläche hinter den van-de-Velde-Bauten mit ca. 2 200 m²;
      — Ideenteil ist die Fläche vor den Giebelseiten – Parkplatz mit ca. 600 m².
      Die Kostenobergrenze für den 1.BA zur Realisierung für die Kostengruppe 500 liegt bei 1 645 000 EUR (inkl. 19 % MwSt.), wobei 690 000 EUR (ink. 19 % MwSt.) auf die Kostengruppe 540 entfallen und diese überwiegend entwurfsunabhängig umgesetzt werden.
      Die Kostenobergrenze für den 2.BA zur Realisierung für die Kostengruppe 500 liegt bei 935 000 EUR (inkl. 19 % MwSt.), wobei 571 000 EUR (ink. 19 % MwSt.) auf die Kostengruppe 540 entfallen und diese überwiegend entwurfsunabhängig umgesetzt werden.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71400000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Vor der Beauftragung prüft der Auslober, ob der bzw. die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung gewährleisten können. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
      — Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des Landschaftsarchitekten bzw. Architekten;
      — Durchschnitt der Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren mind. 100 000 EUR/Jahr (brutto);
      — Durchschnittliche technische Fachkrafte bzw. Fachkräfte in den letzten drei Jahren mind. 2 technische Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaberin oder Büroinhaberin oder Führungskraft);
      — Nachweis eines geeigneten Referenzprojektes (Freianlagen), nach HOAI 2013 oder HOAI 2009 mind. LPH 2 bis 8 abgeschlossen erbracht, Fertigstellung im Zeitraum ab 2010, mind. 100 000 EUR Baukosten (KG 500 brutto). Die Vollständigkeit der Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
      Die Mindestanforderungen sind im Anschluss an den Wettbewerb und vor den Vertragsverhandlungen zunächst durch den ersten Preisträger nachzuweisen.
      Es besteht die Möglichkeit im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt wird. In diesem Falle werden Personal- und Umsatzzahlen addiert.
      Beruft sich ein Teilnehmer, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist zum Verhandlungsverfahren für den Nachunternehmer die Erklärung nach §§ 123, 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe sowie die Verpflichtungserklärung nach § 36 Abs. 1 VgV vorzulegen. Wenn ein Teilnehmer die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß den § 45 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), ist eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
      Für die Auftragserteilung wird der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und einer Deckungssumme für sonstige Schäden in Höhe von 500 000 EUR gefordert. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers sind im Anschluss an den Wettbewerb und vor den Vertragsverhandlungen zunächst durch den ersten Preisträger nachzuweisen, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
      Der Besprechungsort ist grundsätzlich Erfurt, ab der Leistungsphase 8 – Bauüberwachung Weimar und ggf. Erfurt.
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Teilnahmeberechtigt sind:
      1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Architekten gemäß § 75 Abs. 1 VgV zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Landschaftsarchitekt bzw. Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
      2. Juristische Personen gemäß § 75 Abs. 3 VgV, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr.1 benennen.
      3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
      4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
      Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV, § 128 GWB auch für den Nachunternehmer. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 VgV ist der Nachunternehmer zu ersetzen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB ist der Nachunternehmer innerhalb der hierfür zu benennenden Frist zu ersetzen, wenn dies vom Auftraggeber gemäß § 36 Abs.5 VgV verlangt wird.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand der in dieser Auslobung gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich nachstehend genannter Kriterien:
      — Entwurfsidee, Leitgedanke,
      — gestalterische Qualität des Entwurfs,
      — funktionale Qualität des Entwurfs,
      — Art des Umgangs mit dem denkmalgeschützten Bestand (unesco-Welterbe) / Einbindung in die Umgebung,
      — Wirtschaftlichkeit des Entwurfs.
      Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      1033-16-F-EV-21
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24.8.2016 - 15:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 30 000 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
      1. Preis: 12 000 EUR;
      2. Preis: 7 500 EUR;
      3. Preis: 4 500 EUR;
      3 Ankäufe je 2 000 EUR.
      Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern ausgezahlt. Bei ausländischen Teilnehmern wird diese Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt (§ 13 USTG) abgeführt.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
      2. Prof. Ludwig Schegk, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Haimhausen
      3. Prof. Jörg Springer, Architekt BDA, Weimar
      4. Prof. Günther Vogt, Landschaftsarchitekt, Zürich
      5. Prof. Thomas Will, Architekt, Dresden
      6. Dr. Dieter Gentsch, TMWWDG, Erfurt
      7. Prof. Olaf Langlotz, TMIL, Erfurt
      8. Ursel Grigutsch, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt, Weimar
      9. Dr. Horst Henrici, Kanzler, Bauhaus-Universität Weimar

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Das Rückfragenkolloquium ist am 5.7.2016 um 14:00 Uhr im Audimax der Bauhaus-Universität, Steubenstraße 6, 99423 Weimar.
      Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen hat bei der Vorbereitung der Auslobung beratend mitgewirkt und diese unter der Nummer 04 / 2016 registriert.

      Die Auslobungsunterlage mit weiteren Unterlagen sowie das Protokoll des Rückfragekolloquiums sind unter der Internetadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/service/zentrale_vergabe/index.aspx abrufbar.

      Die Bereitstellung in Papierform oder per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
      Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die Planungsleistungen LPH 2 bis einschließlich Genehmigungsplanung der LPH 4 nach HOAI 2013 für die Freianlagen nach §38 ff. (Honorarzone IV) HOAI und Ingenieurbauwerke nach §41 ff. (Honorarzone II) HOAI an den ersten Preisträger gemäß § 14 Abs. 4 Nr.8 VgV und den Vorgaben des 4. Abschnitts der VgV sowie den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 der RPW). Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen, siehe dazu auch Pkt. III.1) dieser Wettbewerbsbekanntmachung, vor.
      Zusätzlich zu Pkt. IV.4.3) dieser Wettbewerbsbekanntmachung gilt: Bei Einlieferung durch Post oder Kurierdienst gilt die Einlieferungsfrist als eingehalten, wenn der Aufgabestempel das Datum des 24.8.2016 oder eines davorliegenden Tages trägt. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut deutlich lesbar vermerkt ist.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
      Weimarplatz 4
      99423 Weimar
      Deutschland
      Fax: +49 36137739354

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die unter VI.3.1) genannte Stelle.
      Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Freistaat Thüringen – Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau, Europaplatz 3, 99091 Erfurt, gerügt werden.
      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw. Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw. Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
      Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
      Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau
      Europaplatz 3
      99091 Erfurt
      Deutschland
      E-Mail: MjIwRlFaYF5NWFEaQlFeU01OUSxgWE5iGmBUYVFeVVpTUVoaUFE=
      Fax: +49 361574156570

      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      15.6.2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.06.2016
Ergebnis veröffentlicht 05.10.2016
Zuletzt aktualisiert 03.12.2020
Wettbewerbs-ID 2-234872 Status Kostenpflichtig
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