Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährl. Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter)
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergleichbaren Beispielprojekten der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächl. erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiter/in, (mind. Dipl.-Ing. Architektur od. vergleichbar)
— dessen Stellvertreter/in,
— ein weiterer Projektmitarbeiter/in,
Für den Projektleiter/in ist anzugeben ob er bei den 2 Beispielreferenzen als Projektleiter/in tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Angabe und Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei bis zu 2 Referenzobjekten die mit den Planungsganforderungen der Bauaufgabe Jugendwohnen vergleichbar sind.
Eine der beiden Projektreferenzen muss Bauen im Bestand abbilden.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenz mit der Aufgabenstellung,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Projektleiter des AN,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und 400 in Euro brutto,
— Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 in Euro brutto mit Erläuterung bei Abweichungen,
— Angaben zum Honorar in Euro brutto für die selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit, Angabe der Inbetriebnahme,
— Angabe projektbezogene Kennzahlen (Fläche in m2 oder Anzahl Wohneinheiten),
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers welches den tatsächlichen Leistungsstand wieder gibt.
Nachweis Besonderer Qualifikationen / Erfahrung bei jeweils max. 2 Referenzangaben über:
— energieoptimierte und energieeffiziente Gebäude,
— Barrierefreiheit,
— bautechnischer Brandschutz,
— besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentl. Bauvorhaben,
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentl. Auftraggebern.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 erfolgte. Laufende Bauvorhabenwerden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Ein Referenzprojekt kann ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angabensind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hardware, Rechnerart, Software, etc).