Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.
Nachweis von Nachweis von mind. 2 erbrachten, vergleichbaren Planungsleistungen (Referenzprojekte), nach § 34 HOAI für Bauen im Bestand (Umbau, Sanierung, Erweiterung), ähnlicher Schwierigkeit, bei der im Zeitraum 2010-2015 mindestens LPH 8 begonnen wurde, mit beauftragter LPH 3-8, Baukosten KG 300+400 jeweils > 3 000 000 EUR <15 000 000 EUR (netto). Als Bauten vergleichbarer Schwierigkeit gelten Nichtwohngebäude mind. Honorarzone 3.
Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer bzw. eMail-Adresse, Name des Projektleiters, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten und Leistungszeitraum.
Darstellung pro Planungsleistung auf max. bis zu 5 DIN A4 Seiten.
B.
Nachweis von mind.1 erbrachten, vergleichbaren Planungsleistung, nach § 34 HOAI für Bauen im Bestand (Umbau, Sanierung, Erweiterung), bei der im Zeitraum von 2010-2015 mindestens LPH 8 begonnen wurde, mit beauftragter LPH 3-8, mit Baukosten KG 300+400 > 10 000 000 EUR (netto), Honorarzone III, LPH 3-8. Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse, Name des Projektleiters, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten und Leistungszeitraum.
Darstellung pro Planungsleistung auf max. bis zu 5 DIN A4 Seiten
C.
Eigenerklärung zur Termineinhaltung der unter A und B genannten, vergleichbaren Referenzprojekte (jeweils vorgegebener Termin, ggfls. Erläuterungen: ausführlicher bei Abweichungen)
D.
Referenzprojektliste:
— mind. 2 Referenzprojekte eingetragene Kulturdenkmale, Erbauungsjahr 1900 oder später;
— mind. 2 Referenzprojekte universitäre oder partielle universitäre Nutzung;
— mind. 1 Referenzprojekt Erfahrung mit der Umsetzung komplexer Maßnahmen im laufenden
Betrieb und räumlich engem Baufeld;
— mind. 1 Referenzprojekt mit komplexen Nutzungsanforderungen/Mischnutzungen;
— mind. 1 Referenzprojekt für Terminsicherheit trotz gestörtem Bauablauf (Firmenwechsel, Umplanung);
— mind. 1 Referenzprojekt mit 40 % Technikanteil und mehr als 4 beteiligten Fachplanern;
— mind. 1 Referenzprojekt mit Kunst am Bau;
— mind. 1 Referenzprojekt mit einem Hörsaal.
Hinweis:
Referenzen, unter D. genannt, dürfen auch mehrfach verwendet werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen
Anzugeben sind jeweils: Projektname, Ausführungsort, Bauherr, Baukosten, LPH, Ausführungszeitraum
E.
Erfahrungsnachweise im Bereich Mediation. Aussagekräftige Nachweise können z.B. sein: Aufträge, Forschungsaufträge, Fortbildungen.
Die Nachweise können als Eigenerklärung abgegeben werden.
F.
Prüfung von Referenzen aus den drei vorgenannten Referenzprojekten in A und B. Die Prüfung erfolgt durch den Auslober. Die Vorlage von Referenzschreiben ist daher nicht gefordert.
Hinweis: Eine Wertung erfolgt nur für die Bewerbungen, die in der Summe der vorgenannten Bewertungskriterien mindestens 70 Punkte erreicht haben.
Hinweis: Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des AG oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in projektleitender Position bearbeitet wurden. Bewerber, die nicht selbst ausreichend Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
Bei Bewerbergemeinschaften: Referenzen werden summarisch gewertet.