Eine Bewerbung ist nur mit dem von der Ausloberin ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.buchdorf.net/neuemitte
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer den o. g. Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht eingereicht hat.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefüllter und von der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren);
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen);
— Auskunft zu § 6 und § 46 (3), Ziff. 10 VgV (siehe Bewerbungsbogen);
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt) und Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Liste der Landschaftsarchitektenliste / Stadtplanerliste der jeweiligen Architektenkammer;
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges / Eintragung ins Partnerschaftsregister soweit erforderlich).
Referenzprojekte des Bewerbers (Architekt); max. 2 Referenzen:
Es können Referenzen von realisierten oder nicht realisierten Objekten von vergleichbarer Aufgabenstellung und Komplexität der Honorarzone IV der HOAI angegeben werden. Es werden auch Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung länger zurückliegt als die in der VgV genannten 3 Jahre. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Vordruck „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Wettbewerbserfolgen oder Auszeichnungen ist das Jahr des Wettbewerbs bzw. der Zuerkennung der Auszeichnung anzugeben. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs (Realisierungsteil) notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen und zwar mind. die Leistungsphasen 2 – 5 (lt. HOAI 2013, § 34 Gebäude und Innenräume und § 38 Freianlagen) mit stufenweiser Beauftragung.
Nachweise der Preisträger:
Im anschließenden Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden.
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens, also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen.
Im Zuge der Einladung zum anschließenden Verhandlungsverfahren wird eine Eignungsprüfung derart durchgeführt, dass vom Gewinner die Vorlage (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV):
Büro mit entsprechender Mitarbeiteranzahl (mind. 4 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber)
— eines Nachweises über Umsatzerlöse von durchschnittlich mindestens 300 000 EUR (exkl. USt.) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— eines Nachweises über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR bzw. eine betreffende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall und
— eines Nachweises über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren Projektes in der Honorarzone IV gefordert wird.