Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Sennestadt GmbH
Lindemannplatz 3
Kontaktstelle(n): Sennestadt GmbH
Zu Händen von: Bernhard Neugebauer
33689 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 5205879300
E-Mail: MjE5VltTXC1gUltbUmBhTlFhGlRaT1UbUVI=
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: gemeinnützige Siedlungsgesellschaft
1.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Grundstücksentwicklung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Auswahlverfahren für Siedlungspartner der Klimaschutzsiedlung Sennestadt.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Um die erforderlichen Qualitäts- und Energieeffizienzziele für eine geplante Klimaschutzsiedlung mit rund 140 Wohneinheiten, insbesondere mit Blick auf hocheffiziente Gebäude bis zum „Effizienzhaus Plus“ zu erreichen, plant die Sennestadt GmbH für den definierten Bereich der Klimaschutzsiedlung eine Kooperation mit besonders leistungsfähigen Hausbauunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften als „Siedlungspartner“. Das hiermit ausgelobte zweistufige Auswahlverfahren gibt entsprechend qualifizierten Unternehmen die Möglichkeit, sich um Baufelder der Klimaschutzsiedlung zu bewerben. Ziel des Verfahrens ist es, auf der Grundlage transparenter Qualitätskriterien ausgewählte Unternehmen und deren Konzepte dem Aufsichtsrat der Sennestadt GmbH für die Vergabe einer Exklusivitätsvereinbarung als Siedlungspartner zu empfehlen. Die Siedlung wird danach ausschließlich mit diesen ausgewählten, besonders qualifizierten Partnern entwickelt und umgesetzt.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig und besteht aus Interessenbekundung (Teilnahmeantrag) und Konzeptphase.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Überprüfung der grundsätzlichen Eignung und Kompetenz der Bewerber zur Bewältigung der Aufgabe sind eindeutige und nichtdiskriminierende formale Kriterien für die Zulassung festgelegt. Zur Teilnahme an der 2. Stufe des Bewerbungsverfahrens werden mindestens 2 höchstens 4 Bewerber zugelassen.
Formale Kriterien (Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen), die für eine Teilnahme an der 2. Stufe zu erfüllen sind:
1. Die Bewerbungsunterlagen wurden fristgerecht abgegeben.
2. Der Bewerbungsbogen wurde vollständig ausgefüllt und von einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet; im Falle einer Kooperation auch vom bevollmächtigten Vertreter jedes Kooperationspartners.
3. Die Bewerbung erfolgte in deutscher Sprache. Informationen in anderer Sprache wurden nicht zur Kenntnis genommen.
4. Ist der Bewerber ein Hausbauunternehmen oder Fertighaushersteller, hat er ein Portfolio eingereicht, in dem entsprechend qualifizierte realisierte Projekte im Bereich des Wohnungsbaus mit Effizienzhäusern Plus innerhalb der letzten 5 Jahre dargestellt sind. Zudem hat er einen Architekten (hausintern oder frei), der die Anforderung an die berufliche Qualifikation erfüllt, im Team.
5. Ist der Bewerber ein Wohnungsunternehmen oder eine Wohnungsbaugenossenschaft, hat er ein Portfolio eingereicht, in dem die Besonderheiten der Unternehmensphilosophie und entsprechend qualifizierte realisierte Projekte im Bereich des sozialen Wohnungsbaus innerhalb der letzten 5 Jahre dargestellt sind. Zudem hat er einen Architekten (hausintern oder frei), der die Anforderung an die berufliche Qualifikation erfüllt, bzw. ein Hausbauunternehmen, dass die geforderten Kriterien erfüllt, im Team. Hat er alternativ die Kooperationsbereitschaft mit einem erfolgreichen Bewerber erklärt.
6. Eine Beschreibung und Nachweis über die Art und Weise der Qualitätssicherung bis zur Übergabe an den Kunden bzw. Mieter wurde erbracht.
7. Die Teilnehmer erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Mehrfachbewerbungen (Teilnahme am Verfahren als Mitglied unterschiedlicher Teams und Kooperationen) sind nicht zulässig.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Hausbauunternehmen/Fertighaushersteller mit Architekten.
Wohnungsunternehmen mit Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Beiträge der Teilnehmer angewandt, wobei die nachfolgende Reihenfolge keine Gewichtung darstellt. Die inhaltlichen Kriterien (Punkt 1.1.2 bis 1.1.4) werden durch eine Empfehlungskommission nach einem Punktesystem bewertet: In allen drei Konzeptbausteinen (Architektonisch/städtebauliches Konzept, Energiekonzept, Vermarktungskonzept) wird jedes Einzelkriterium auf einer Punkteskala von 0 bis 4 bewertet:
0 = Anforderung nicht erfüllt, keine Lösung,
1 = Anforderung teilweise erfüllt, Lösungsansatz erkennbar,
2 = Anforderung teilweise erfüllt, guter Lösungsansatz erkennbar,
3 = Anforderung erfüllt, gute Lösung,
4 = Anforderung vollumfänglich erfüllt, sehr gute Lösung.
Die Bewertungspunkte werden für alle Konzeptbausteine summiert und durch die Anzahl der Einzelkriterien geteilt. Damit erhalten insbesondere die Kriterien für das städtebauliche, architektonische Konzept das ausdrücklich gewünschte Gewicht. Aus den Summen der drei Konzeptbausteine wird eine Gesamtsumme gebildet, welche die Endbewertung darstellt.
1.1.1. Formale Kriterien:
1. Fristgerechte Einreichung aller geforderten Leistungen.
2. Einhaltung der formalen Anforderungen.
1.1.2. Kriterien städtebauliches, architektonisches Konzept für das/die ausgewählte(n) Baufelder:
1. Städtebauliche Qualität innerhalb des Baufelds/der Hausgruppe ist gut ablesbar und zeigt einen erkennbaren Bezug zu den Besonderheiten des städtebaulichen Gesamtkonzepts.
2. Überzeugendes Architekturkonzept zur Gebäudekubatur und Dachform im einzelnen Baufeld.
3. Überzeugendes Material- und Farbkonzept für die Fassaden und Dachflächen im einzelnen Baufeld.
4. Überzeugender konzeptioneller Bezug zur Sennestadt und zur Aufgabe „Klimaschutzsiedlung für das 21. Jahrhundert“.
5. Funktionalität der Grundrisse.
6. Funktionale und gestalterische Einbindung technisch energetischer Elemente in die Gebäudekubatur und Fassadengestaltung (insbesondere Fotovoltaik).
7. Freiraumbezüge und Gebäudeausrichtung zur Umgebung.
8. Gestaltung und funktionale Idee des Freiraums, funktionale und gestalterische Einbindung von privaten und/oder gemeinschaftlichen Aufenthaltsflächen sowie Flächen des Regenwassermanagements in das Frei- und Grünraumkonzept.
9. Funktionalität und Gestaltung des Parkraumkonzepts in den privaten Wohnwegen.
10. Einbindung der sonstigen Nebenanlagen wie Garagen/Carports, Müllsammelanlagen und separate Abstellgebäude, Kellerersatzräume und Gartenhäuser in das Gesamtfunktions- und Gestaltungskonzept der Hauptgebäude.
1.1.3. Kriterien energetisches Konzept für das/die ausgewählte(n) Baufelder:
1. Umsetzung der Gebäudeanforderungen des Planungsleitfadens „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“.
2. Schlüssiger Nachweis des Gebäudestandards (Effizienzhaus Plus als KfW 55 oder 3-Liter-Haus).
3. Funktionalität und Qualität des gebäudetechnischen Konzepts.
1.1.4. Kriterien Vermarktungs- und Qualitätssicherungskonzept für das/die ausgewählte(n) Baufelder:
1. Kompatibilität und kundengruppengerechte Ausrichtung des Konzepts mit den am Standort erzielbaren Verkaufspreisen bzw. Miethöhen im beabsichtigten Segment.
2. Nachvollziehbare Realisierungsstrategie und schlüssige Zeitplanung.
3. Nachvollziehbares Qualitätssicherungskonzept als Mehrwert für den Kunden.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.8.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25.8.2016
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 9.9.2016
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die Teilnahme am Verfahren wird nicht vergütet.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt
2. Frau Anja Ritschel, 1. Beigeordnete der Stadt Bielefeld
3. Herr Prof. Dipl.-Ing. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt
4. Herr Dipl.-Ing. Reinhard Drees, Stadtplaner
5. Herr Bernhard Neugebauer, Geschäftsführer Sennestadt GmbH
6. Herr Peter Flockenhaus, Vertreter AK Sennestadt Entwicklung
7. Herr Dipl.-Ing. Armin Jung MA, Stadtplaner, Köln
8. Herr Lars Nockemann, Bezirksbürgermeister Sennestadt
9. Sven Dodenhoff, Stadt Bielefeld Bauamt, Team Stadtentwicklung
10. Herr Rainer Friedrich, Stadt Bielefeld, Bauberatung und 11. Herr Uwe Hofmeister, Stadt Bielefeld, Umweltamt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.7.2016