III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Grundsätze.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien
für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zulassung.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Auswahlkriterien – ausnahmslos genügen.
Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung
zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien
01 Allgemeine formale Kriterien:
a. Fristgerechter Eingang der Bewerbung.
b. Einreichung der (vom Auftraggeber vorgegebenen) Bewerbererklärung
mit mindestens der eigenhändigen Unterschrift des
Bewerbers (bei juristischen Personen: des bevollmächtigten Vertreters).
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß
§ 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) vorliegen (in der
Bewerbererklärung).
d. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (zum Beispiel
durch: Kammernummer, Kopie Eintragungsurkunde, Kopie Beitragsbescheid).
e. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
02 Qualitative Auswahlkriterien:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die
Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form
von 2 Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien
genügen. Kann ein Bewerber den Nachweis in einem Kriterium
nicht erbringen, legt er ein leeres Projektblatt vor.
Es werden Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung länger
zurück liegt als die in der VgV genannten 3 Jahre.
f. Der Nachweis wie Fertigstellung | Übergabe oder Auszeichnung darf
nicht älter als der Stichtag 1.1.2006 sein.
g. Je Projektblatt ist die zusätzliche Darstellung, einseitig bedruckt, auf
max. 1 Seite DIN A3 oder 2 Seiten DIN A4 als Anlage zu begrenzen.
Geforderte Projektblätter:
Projektblatt P 1 – Ausgezeichnetes realisiertes Projekt: Bewertung 3 Punkte
Nachweis eines ausgezeichneten selbst realisierten Hochbauprojektes -
beliebiger Aufgabenstellung – mit Auszeichnung, z. B. Beispielhaftes Bauen
oder gleichwertig anerkannte Auszeichnungen.
Notwendige Angaben P 1:
Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (Name des Bewerbers),
Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
Projektblatt P 2 – Ausgezeichneter Wettbewerb: Bewertung max. 3 Punkte
Nachweis einer ausgezeichneten Wettbewerbsarbeit (Preis, Ankauf/
Anerkennungen) in einem regelgerechten städtebaulichen Wettbewerb
(kein 1. Rang oder „Erfolg“ in Mehrfachbeauftragungen oder
VOF-Verhandlungsverfahren) – zum Beispiel durch eine „wettbewerbe
aktuell“- Dokumentation.
Bewertungsschlüssel: 1. Preis 3 Punkte;
weitere Preise 2 Punkte;
Ankauf/Anerkennung 1 Punkt;
Notwendige Angaben P 2:
Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (Name des Bewerbers),
Jahr, Auszeichnungsart, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
Die Wettbewerbsbetreuung überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal
6 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren
sich mehr als 15 Bewerber (9 Büros sind von der Ausloben bereits ausgewählt), entscheidet das Los.
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin des Realisierungsteils
mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren über die
Auftragsvergabe durchführen. Die Ausloberin orientiert sich dabei an
der VgV. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu
beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen
besteht nicht.
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden Eignungsnachweise
hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahren,
nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen:
a. Vorlage (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (mind. 3 technische
Mitarbeiter, inkl. Inhaber).
b. Nachweis einer Beruftshaftpflichtversicherung für Planungsleistungen
mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR
bzw. eine betreffende Deckungssumme einer Versicherung im
Auftragsfall.
c. Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren
Hochbauprojektes in der Honorarzone III
Sollten die aufgeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht
vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren
abgesehen.
Es ist vorgesehen im Verhandlungsverfahren folgende Zuschlagskriterien
anzuwenden: siehe Auslobung Teil A (in den Bewerbungsunterlagen).
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, welche die fachlichen Voraussetzungen erfüllen
und sich aus folgenden Disziplinen zusammensetzen:
— Architekt;
— Landschaftsarchitekt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche
die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt /
Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß
der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist,
und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen
kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche
Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und
juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt
sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen,
die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend
und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Einbeziehung von Ingenieurbüros für Verkehrsplanung wird seitens
der Ausloberin empfohlen.
Für die Teilnahme wird eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten mit
Landschaftsarchitekten gefordert.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten muss erst mit der Bestätigung
zur verbindlichen Teilnahme (nach erfolgreicher Bewerbung) erfolgen.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen
nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen,
die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend
und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.