Für den Wettbewerb werden ca. 9 geeignete Teilnehmer /-innen aus den eingegangenen
Bewerbungen unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, bestehend aus unabhängigen
Fachleuten, Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin sowie der Landeshauptstadt München,
ausgewählt.
Es werden Teilnehmer/-innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten mit vergleichbarer
Komplexität entsprechend der Aufgabenstellung haben.
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Kriterien für die Auswahl sind dabei:
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a) Gestalterische und funktionale Qualität der Referenzprojekte [Gewichtung: 50 % der gesamt
erreichbaren Punkte]
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b) Erfahrung im Bau von im Wohnungsbau integrierten sozialen Nutzungen (wie z.B.
Kindertageseinrichtung), Beherbergungsgewerbe (wie z.B. Boardinghouse) und
Einzelhandelsnutzungen [Gewichtung: 20 % der gesamt erreichbaren Punkte]
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c) Erfahrung im geförderten Geschosswohnungsbau vergleichbarer Komplexität (nach WoFG oder
vergleichbaren Richtlinien) [Gewichtung: 20 % der gesamt erreichbaren Punkte]
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d) Erfahrung mit Lärmschutzbebauungen im Wohnungsbau vergleichbarer Komplexität [Gewichtung:
10 % der gesamt erreichbaren Punkte]
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Die Prüfung der genannten Kriterien erfolgt durch das Auswahlgremium unter Anwendung eines
Punktesystems. Die Kriterien werden von jedem/-r Vertreter/-in des Auswahlgremiums mit jeweils 1-4
Punkten bewertet:
— 4 Punkte: sehr gute Qualität/Erfahrung
— 3 Punkte: gute Qualität/Erfahrung
— 2 Punkte: befriedigende Qualität/Erfahrung
— 1 Punkt: nicht ausreichende Qualität/Erfahrung
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Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der oben
genannten Gewichtung.
Soweit nach diesen Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den
in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/- innen eine Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden
Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
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Die Erfüllung der Kriterien wird auf Basis von Referenzprojekten bewertet.
Die Referenzen (Projekte ab 2008 bis heute) sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der
fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen (Fotos realisierter
Projekte, Perspektiven, Ansichten, Grundrisse, Schnitte etc.).
Die einzelnen Referenzprojekte können sich auf Teilaspekte beschränken, in der Referenzliste zum
Bewerbungsbogen soll für jede Referenz angegeben werden, für welche Kriterien sie in besonderer
Weise als Nachweis dienen soll.
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Die Bewerber /-innen werden gebeten, bis zu 4 Referenzprojekte anzugeben, die mit der Komplexität
der Planungsaufgabe vergleichbar sind (z.B. Bebauung vergleichbarer Größenordnung, Lärmschutz,
integrierte Nichtwohnnutzung, etc.) und diese mit Bilddarstellung zu präsentieren (Näheres siehe VI.3
a Bewerbungsunterlagen). Eines dieser 4 Referenzprojekte kann nicht realisiert sein.
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Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z.B. Bearbeitung als Mitarbeiter/-in im
Büro eines Anderen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers
nachvollziehbar anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen
erbracht hat; bitte für jedes Mitglied mindestens ein Referenzobjekt.
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Berufsanfänger/-innen und kleine Bürostrukturen werden auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.