Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung einer technischen Machbarkeitsstudie für eine biotechnologische Demonstrationsanlage.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79314000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das StMWi beabsichtigt, den Auftrag für die Erstellung einer Studie zur technischen Machbarkeit einer Mehrzweck-Demonstrationsanlage der industriellen Biotechnologie zu vergeben. Diese Studie umfasst u. a. die Analyse und Beurteilung möglicher biotechnologischer Prozesse, der Mess- und Regelungstechnik, der Umwelt- und Sicherheitsaspekte, sowie der notwendigen baulichen Maßnahmen für die Demoanlage mit einem definierten Gesamtbudget i. H. v. 20 000 000 EUR.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100
71310000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: 00
Hauptort der Ausführung:
Die Ausführung der Studie an einem bestimmten Ort ist nicht notwendig. Allerdings werden die vorgesehenen Projekttreffen mit Vorstellung von Zwischenergebnissen im StMWi, München, stattfinden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das StMWi beabsichtigt, den Auftrag für die Erstellung einer technischen Machbarkeitsstudie für eine diskriminierungsfrei zugängliche Mehrzweck-Demonstrationsanlage am Standort Straubing, Bayern zu vergeben. Diese Studie soll die Grundlage für die Beurteilung der Förderfähigkeit darstellen.
Zur Festlegung des Förderrahmens durch das StMWi soll die technische Machbarkeit im Speziellen darauf hin eruiert werden, inwieweit die Umsetzung in einer einzigen Anlage mit einem definierten Budget i. H. v. 20 000 000 EUR implementiert werden kann und welche Alternativen bestünden. Die zu erbringenden Aufgaben und Leistungen sind in drei Arbeitspaketen beschrieben und umfassen eine erste Bestandsaufnahme, „Design-to-Budget“ und die Aufnahme der Ergebnissen der Bedarfsanalyse (Arbeitspaket 1), die Entwicklung exemplarischer Projektrahmen-Bedingungen in den Dimensionen biotechnologischer Prozess, Mess- und Regelungstechnik, Umwelt und Sicherheit sowie finanzieller Rahmen (Arbeitspaket 2) und die Analyse und Beurteilung von notwendigen baulichen Maßnahmen (Arbeitspaket 3).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2017
Ende: 30/06/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge drei Teilnehmer auszuwählen und bis zum 24.10.2016 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Eignungsanforderungen (Abschnitt III) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Falls mehr als 3 Bewerber die grundsätzlichen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden diejenigen Teilnehmer eingeladen deren Eignung insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.
Hierfür werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Investitionsvolumen der Anlage in Euro (zu 50 %);
b. Anzahl der biotechnologischen Prozesse bzw. Prozessvarianten, die in der Anlage möglich sind (zu 50 %).
Die Bewertungskriterien ergeben sich im Einzelnen aus dem Anhang 1 „Beschränkung Wirtschaftsteilnehmer“.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die besondere Erfahrungen in der Erstellung von Studien für biotechnologische Produktionsanlagen, oft als Basic Engineering bezeichnet, oder/ und bzgl. technischen Machbarkeitsstudien vorweisen können. Der Bieter soll außerdem Kompetenzen im Bereich Bautechnik und Genehmigungsverfahren vergleichbarer Anlagen einbringen, die zur Erstellung eines beispielhaften Zeit- und Meilensteinplan notwendig sind.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
a. eine unterschriebene Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (in Euro) während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b. eine unterschriebene Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle 3 Geschäftsjahre tätig sind:
Die aufgeführten Erklärungen sind ab dem Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A. Vorlage von Referenzen des Unternehmens zu biotechnologische Produktionsanlagen, national oder international, die innerhalb der letzten 3 Jahre erstellt worden sind; Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden vom Auftraggeber auch Referenzen bis zu 10 Jahren berücksichtigt. Mindestanforderung:
— 2 Referenzen zu biotechnologischen Produktionsanlagen.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— kurze inhaltliche Darstellung der Anlage bzw. des Projekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung,
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Dienstleistung durch den Bieter in EUR;
— Investitionsvolumen der Anlage in EUR;
— Anzahl der biotechnologischen Prozesse bzw. Prozessvarianten, die in der Anlage möglich sind.
Die hier von den Teilnehmern angegebenen Referenzanlagen werden als Kriterien genutzt, um die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer zu beschränken (vgl. „Beschränkung Wirtschaftsteilnehmer“)
b. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/10/2016
Ortszeit: 17:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/10/2016
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/01/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben.
Das StMWi wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter bzw. den Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter bezieht (Eignungsleihe), einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
B) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind;
— es erklärt, dass es im Vergabeverfahren sowie bei der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags von einem zu bezeichnenden Mitglied der Bietergemeinschaft vertreten wird (gilt nicht für das zum Vertreter bestimmte Mitglied); und
— es sich bezüglich aller Forderungen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags gegenüber dem Auftraggeber der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB unterwirft.
C) Menge oder Umfang des Auftrags.
Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 500 000 bis 600 000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
D) Zusätzliche Angaben.
Weiteres Vorgehen:
Die Vergabeunterlagen werden am 24.10.2016 an die ausgewählten Bewerber versandt.
Die Angebote sind bis spätestens 1.12.2016, 9:00 Uhr abzugeben.
Die Bewerber stellen Ihre Konzepte und Angebote im Rahmen einer persönlichen Präsentation im StMWi in der Zeit vom 5.12.2016 bis 9.12.2016 vor.
Der Auftrag wird bis zum 27.1.2017 erteilt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2016