1) Grundleistungen:
a) Architektenleistungen- und Ingenieurleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LP 1-9;
b) Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlage 15, LP 1-9:
i) Gas-, Wasser- und Abwasser- und Feuerlöschtechnik,
ii) Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs- und Raumlufttechnik,
iii) Elektrotechnik,
iv) Förderanlagen;
c) Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14, LP 1-6;
d) Architektenleistungen- und Ingenieurleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Anlage 11, LP 1-9.
2) Besondere Leistungen:
a) Bauvoranfrage bei der Stadtverwaltung Strausberg auf der Basis einer vorliegenden Machbarkeitsstudie;
b) Fotodokumentation des Bestandes und des Neubaus;
c) Koordination aller Planungsbeteiligten;
d) Mitwirkung bei der Aufsetzung/Abstimmung von nachbarschaftlichen Zustimmungen (soweit erforderlich);
e) Baugrubenplanung, einschl. der Beantragung und Berechnung von Wasserhaltungen (soweit erforderlich);
f) Erarbeitung eines Energiekonzeptes für das Gebäude auf der Grundlage der zurzeit geltenden Energieeinsparverordnung; Ausweisen des Energiepasses nach EnEV, zu Beginn der Konzeptphase, Planungsphase und mit Projektabschluss, Berechnung des Wärmebedarfes nach EN 12831;
g) Zuarbeit zur Beantragung von Fördermöglichkeiten und Darlehen (z. B. KfW-Mitteln), die optimale Förderung ist zu ermitteln;
h) Ornithologische Begleitung: Begutachtung und ornithologische Stellungnahme, behördliche Beantragungen und Festlegungen von Maßnahmen;
i) Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen auf der Senatsplattform;
j) Ausschreibung der erforderlichen Wartungsverträge als Anhang an die LV's;
k) Vorlage des monatlichen Mittelabflusses bis zum 28. eines Monats nach Vorgabe der Auftraggebers;
l) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß RAB 30;
m) Koordinierung der Installationen der Verbrauchszähler Heizung, Warm- und Kaltwasser durch ein von der SWG gebundenes Unternehmen;
n) Kontrolle und Koordination der Mängelabarbeitung während und nach der Baumaßnahme;
o) Bearbeitung der Gewährleistungsmängel (LP9).
3) Beratungsleistungen:
a) Thermische Bauphysik gemäß § 3 HOAI, Anlage 1, Punkt 1.2, Leistungen der Phase 1-5 (soweit erforderlich);
b) Schallschutz gemäß § 3 HOAI, Anlage 1, Punkt 1.2, Leistungen der Phase 1-5 (soweit erforderlich);
c) Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, § 3 HOAI, Anlage 1, Punkt 1.3, Grundleistungen a-c (soweit erforderlich);
d) Vermessungstechnische Leistungen gemäß § 3 HOAI, Anlage 1, Punkt 1.4, Phase 1-5 einschl. Zusammenlegung der Grundstücke, Giebelaufmaß (soweit erforderlich);
e) Erstellung der erforderlichen brandschutztechnischen Nachweise bis zur Nutzungsfreigabe.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Projektstufen:
Stufe I – Leistungen der LP 1 und 2 bestehend aus:
— der Grundlagenermittlung und
— der Vorplanung,
Stufe II – Leistungen der LP 3 bestehend aus:
— der Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung,
Stufe III – Leistungen der LP 4 bestehend aus:
— der Genehmigungsplanung,
Stufe IV – Leistungen der LP 5 und 6 bestehend aus:
— der Ausführungsplanung und
— der Vorbereitung der Vergabe,
Stufe V – Leistungen der LP 7 bestehend aus:
— der Mitwirkung bei der Vergabe,
Stufe VI – Leistungen der LP 8 bestehend aus:
— der Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
Stufe VII – Leistungen der LP 9 bestehend aus:
— der Objektbetreuung und Dokumentation.
Alle Stufen verstehen sich einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.