III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien
für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Auswahlkriterien – ausnahmslos genügen.
Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung
zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien
01 Allgemeine formale Kriterien:
a. Fristgerechter Eingang der Bewerbung.
b. Einreichung der (vom Auftraggeber vorgegebenen) Bewerbererklärung
mit mindestens der eigenhändigen Unterschrift des
Bewerbers (bei juristischen Personen: des bevollmächtigten Vertreters).
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß
§ 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) vorliegen (in der
Bewerbererklärung).
d. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (zum Beispiel
durch: Kammernummer, Kopie Eintragungsurkunde, Kopie Beitragsbescheid).
e. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
02 Qualitative Auswahlkriterien:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die
Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form
von 2 Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien
genügen.
Es werden Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung auch
länger zurück liegt als die in der VgV genannten 3 Jahre.
f. Der Nachweis wie Fertigstellung | Übergabe oder Auszeichnung darf
nicht älter als der Stichtag 1.1.2006 sein.
g. Je Projektblatt ist die zusätzliche Darstellung, einseitig bedruckt, auf
max. 1 Seite DIN A3 oder 2 Seiten DIN A4 als Anlage zu begrenzen.
h. Der Nachweis der Auszeichnungen P1 und P2 müssen als Anlage
beigefügt werden.
Geforderte Projektblätter:
PROJEKTBLATT P 1 – Ausgezeichnetes realisiertes Projekt: Bewertung 3 Punkte
Nachweis eines ausgezeichneten selbst realisierten Hochbauprojektes -
beliebiger Aufgabenstellung – mit Auszeichnung, z.B. Beispielhaftes Bauen
oder gleichwertig anerkannte Auszeichnungen.
Notwendige Angaben P 1:
Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (Name des Bewerbers),
Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
PROJEKTBLATT P 2 – Ausgezeichneter Wettbewerb: Bewertung max. 3 Punkte
Nachweis einer ausgezeichneten Wettbewerbsarbeit (Preis, Ankauf/Anerkennungen)
in einem regelgerechten Wettbewerb für eine Hochbauaufgabe
(kein 1. Rang oder „Erfolg“ in Mehrfachbeauftragungen oder
VOF-Verhandlungsverfahren) – zum Beispiel durch eine „wettbewerbe
aktuell“- Dokumentation.
Bewertungsschlüssel:
1. Preis 3 Punkte
weitere Preise 2 Punkte
Ankauf/Anerkennung 1 Punkt
Notwendige Angaben P 2:
Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (Name des Bewerbers),
Jahr, Auszeichnungsart, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.
Als Empfänger ist die Adresse des wettbewerbsbetreuenden Büros anzugeben:
ARCHITEKTUR 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart
Auf die eigenhändige Unterschrift auf der Bewerbung ist zu achten.
Die Wettbewerbsbetreuung überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter
und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal
6 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind
als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert.
Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber (5 Büros sind von der Ausloberin
bereits ausgewählt), entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht
einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den
Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV über die Auftragsvergabe
durchführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen
stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung
aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden Eignungsnachweise
hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahren,
nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen:
a. Vorlage (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (mind. 3 technische
Mitarbeiter, inkl. Inhaber).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Planungsleistungen
mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR
für Personen- und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
bzw. eine betreffende Deckungssumme einer Versicherung im
Auftragsfall.
c. Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren
Hochbauprojektes für einen öffentlichen Auftraggeber in der
Honorarzone III
Sollten die aufgeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht
vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren
abgesehen.
Im Verhandlungsverfahren nach VgV (§58) werden folgende Zuschlagskriterien
angewendet:
Wettbewerbsergebnis Gewichtung 45 %
Weiterentwicklung Wettbewerbsergebnis Gewichtung 15 %
Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke Gewichtung 15 %
Nachhaltigkeit/Prozessqualität Gewichtung 15 %
Honorar Gewichtung 10 %
Grundlage: Hochbau Honorarzone III
Weitere detaillierte Angaben siehe Auslobung Teil A (in den Bewerbungsunterlagen).
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, welche die fachlichen
Voraussetzungen erfüllen und sich aus folgenden Disziplinen zusammensetzen (ARGE):
— Architekt
— Landschaftsarchitekt
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche
die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind,
am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat
die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt
die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß
Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“
gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß
Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche
Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und
juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt
sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen,
die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend
und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Für die Teilnahme wird eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Architekten mit
Landschaftsarchitekten gefordert.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten muß erst mit der Bestätigung
zur verbindlichen Teilnahme (nach erfolgreicher Bewerbung) erfolgen.
Teilnahmehindernisse sind in RPW § 4 (2) beschrieben.