Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird auf drei bis maximal fünf festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach folgenden Kriterien:
2. Qualifikation des Unternehmens
2.1. Anzahl der abgegebenen Referenzen Altbausanierung
— 15 Punkte für 3 oder mehr Nachweise,
— 10 Punkte für 2 Nachweise,
— 5 Punkte für 1 Nachweis,
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
2.2. Anzahl der abgegebenen Referenzen in der Kitasanierung oder Neubau
— 15 Punkte für 3 oder mehr Nachweise,
— 10 Punkte für 2 Nachweise,
— 5 Punkte für 1 Nachweis,
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbs sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Referenzen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los. Weiterhin behält sich die STADT UND LAND vor, im Falle eines nach Anwendung der veröffentlichten Zuschlagskriterien sofort zuschlagsfähigen Angebotes und unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter auf dieses Angebot ohne weitere Verhandlungs- oder Optimierungsphasen zu erteilen.
Steht nach Wertung der Angebote das wirtschaftlichste, die Zielstellung des AG erfüllende Angebot eines Bieters fest, erhält dieser den Zuschlag). Die übrigen Angebote können für die Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden. De Vergabestelle informiert die nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 134 GWB.
In den Bewerbungsbedingungen wird auf diesen Punkt explizit hingewiesen, so dass die beteiligten Bieter einen identischen Informationsstand haben.