Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Die Ausloberin wählt anhand der im Bewerbungsbogen und in dazugehörenden Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund von formalen Kriterien oder der möglichen Teilnahmehindernisse (siehe Bewerbungsbogen) ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. Es werden max. 7 Teilnehmer ausgewählt, davon beabsichtigt die Ausloberin, nach Möglichkeit ein sog. „junges Büro“ zur Teilnahme aufzufordern. Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, haben dieses im Bewerbungsbogen anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung (Stichtag 30.11.2016) das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Dies gilt für alle Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, die sich als „junges Büro“ bewerben. Der Nachweis ist durch eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen geeigneten Dokumentes zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen/Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsplanerinnen/Landschaftsplanern bzw. Stadtplanerinnen/Stadtplanern. Alle Qualifikationen sind nachzuweisen, sie können auch in einem Büro nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist auch die Vergabe von Unteraufträgen für die landschaftsplanerischen/stadtplanerischen Leistungen möglich. Die Ausloberin weist jedoch darauf hin, dass für Unterauftragnehmer kein gesonderter Bewerbungsbogen einzureichen ist und damit die Ausloberin die besondere Eignung des Unterauftragnehmers nicht prüfen kann. Für die Teilnahme ist von jedem Bewerber ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Diese steht unter dem angegebenen Link (siehe 1.3) zum download zur Verfügung.
Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen komplett einschl. der Anlagen/Nachweise einzureichen. Eine gemeinsame Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist unterzeichnet einzureichen. Mehrfachbewerbungen, auch eines Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft, führen zum Ausschluss. Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft ist insbesondere durch 3 mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbare Referenzobjekte nachzuweisen. Dabei sind sowohl Referenzen im Neubau vergleichbarer Anlagen als auch in der Sanierung von Bestandsbauten gefragt. Es sind drei, möglichst bereits realisierte, Referenzprojekte unter Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers, der Projektart und des Leistungsbildes des Bewerbers, der Leistungszeit und der Projektgröße zu benennen. Ergänzend zu den Angaben im Bewerbungsbogen sind die Referenzobjekte detailliert auf max. je 3 Seiten A3 vorzustellen. Bewerbungen, die über den genannten Umfang hinausgehen, können ausgeschlossen werden. Referenzschreiben zu den Projekten können grundsätzlich beigefügt werden. Es werden auch Referenzobjekte gewertet, deren Realisierung länger als die in der VgV genannten 3 Jahre zurück liegt. Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, können anstelle bereits durchgeführter Projekte auch Projektstudien, Wettbewerbsbeiträge oder ähnliche geeignete Nachweise ihrer Leistungsfähigkeit beifügen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, einem der Preisträger weitere Leistungen und zwar mindestens der Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI zu übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden sollen. Geplant ist die vertragliche Bindung als Generalplaner.