Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Mindestzahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Ausrichter auf Eigenerklärungen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber auszufüllen und es sind die geforderten Anlagen und Nachweise beizulegen. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien.
a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig (Bewerbungsbogen plus Referenzblätter);
c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;
e) Teilnahmehindernisse gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 und § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
f) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor. Der Ausrichter behält sich vor, die Nachweise im Rahmen der Zulassung zur Wettbewerbsteilnahme abzufragen.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien.
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s. u. III.2).
b) Der Bewerber hat mindestens eine Baumaßnahme (Neubau/Ausbau/Umbau) im kulturellen Bereich (Besucherzentrum, Ausstellungs-/Museumsbau) geplant und ausgeführt (mind. LPH 2 bis 4, Teile von 5 (Leitdetails) und Teilen von 8 ("künstlerische Oberleitung) der HOAI). Die Größenordnung ist irrelevant. Das/die Referenzprojekt/e müssen fertig gestellt bzw. mind. kurz vor Fertigstellung sein. Die Fertigstellung darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (2006). Das Referenzprojekt ist auf den beizufügenden Referenzblättern mit Lageplan, einem typischen Grundriss und in Fotos (keine Renderings) in seinem Umfeld darzustellen. Zusätzliche Referenzprojekte werden – mit Ausnahme bei Bürogründern / Jungen Büros – nicht gewertet.
c) Ausnahmeregelung Bürogründer / Junge Büros.
Bürogründer / Junge Büros (Bürogründung im Jahre 2011 und später) können sich mit bis zu zwei Referenzprojekten bewerben, die sie in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis erarbeitet haben ("Fremdprojekt/e").
Bestätigung über die Projektleitung sind durch den ehemaligen Arbeitgeber nachzuweisen. Das/die"Fremdprojekte" müssen die o. g. Anforderungen an das bzw. die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch die "Fremdprojekte" erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen "Handschrift" des Bewerbers dient. Für dieses Projekt gibt es keine Anforderungen.
III.1.10.2 Auswahlkriterien.
Der Ausrichter entscheidet anhand der architektonisch-gestalterische Qualität der Referenzprojekte auf Grundlage der beigefügten Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Bewerbungen durch ein Auswahlgremiums des Ausrichters und mit Beratung vom Ausrichter unabhängiger Architekten. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag = 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen.
Bewerbungsunterlagen und -hinweise.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16.1.2016, zweifach einzureichen: Einmal als Ausdruck per Post im Original und unterschrieben; und einmal anhängend in elektronischer Form komplett gespeichert auf einer gesonderten CD oder einen USB-Stick (postalisch: ANP GmbH, Hessenallee 2, 34130 Kassel).