Das Staatliche Bauamt Landshut beabsichtigt, die B 15neu Ost-Süd-Umfahrung Landshut als Ortsumfahrung von Landshut zu realisieren.
Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim und verknüpft als überregionale Nord-Süd-Verbindung die querlaufenden Autobahnen A 93, A 92, A 94 und A 8. Ihre Bestandsstrecke ist wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen ihres geringen Ausbaustandards für diese Verkehrsfunktion unzureichend.
Die B 15neu bis zur A 92 bei Ohu befindet sich im Bau. Die südlich der A 92 anschließende Ost-Süd-Umfahrung Landshut ist im Kabinettsentwurf des Bundesverkehrswegeplans im vordringlichen Bedarf enthalten.
Die Ortsumfahrung Landshut beginnt östlich von Landshut an der Anschlussstelle A 92 bei Ohu und erstreckt sich weiter nach Süden bis zum Anschluss an die B 15 Bestand bei Hachelstuhl. Die B 15neu kreuzt im Streckenverlauf teilweise naturschutzfachlich hoch bedeutsame Flächen.
Die gesamte Ortsumfahrung gliedert sich in drei Bauabschnitte (BA):
— BA I: von der Anschlussstelle A 92 bis zur Kreuzung mit der LAs 14
— BA II: von der Kreuzung LAs 14 bis zur Kreuzung mit der B 299
— BA III: von der Kreuzung mit der B 299 bis zur Anbindung an die B 15 Bestand
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für BA I und II, inkl. besonderer Leistungen, für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die Entwurfsplanung ist ein gemeinsamer LBP für die Bauabschnitte I und II zu erstellen, während bei der Genehmigungsplanung die LBPs auf die zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden. Der LBP für die Genehmigungsplanung des BA II ist als optionale Leistung aufzuführen. Für die gesamte Planung ist die Honorarzone III anzusetzen.
Derzeit werden die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren erstellt. In diesem Rahmen wird ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Aus diesem Grund werden die Leistungsphasen 1-3 der Entwurfsplanung dem Wettbewerb unterstellt. Für diese Leistungsphasen werden vom AG lediglich die maximalen Prozentsätze der Honorare vorgegeben. Es wird vom AN erwartet, dass er in diesem Rahmen nach eigenem Ermessen die Höhe des Prozentsatzes anbietet.
Gegenwärtig wird die faunistische Planungsraumanalyse für beide Bauabschnitte erstellt und soll bis Ende des Jahres 2016 vorliegen. Weiterhin sollen im Jahr 2017 die faunistischen Kartierungen für beide Bauabschnitte durch externe Biologen erhoben werden. Diese Unterlagen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die Ergebnisse daraus sind allerdings in den Textteil des LBP zu integrieren.
Folgende Leistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens:
BA I und II: Landschaftspflegerischer Begleitplan (Lph. 1 – 4) zur Entwurfsplanung inkl. besondere Leistungen, insbesondere:
— Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
— Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
— Biotoptypenkartierung gemäß der Biotopwertliste der BayKompV für Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung
BA I: LBP zur Genehmigungsplanung (Lph. 3-4)
BA II – optionale Leistung: LBP zur Genehmigungsplanung (Lph. 3-4)
BA I und II: FFH-Verträglichkeitsprüfung
BA I und II – optionale Leistung: FFH-Ausnahmeprüfung
Das Untersuchungsgebiet des BA I erstreckt sich insgesamt über eine Trassenlänge von ca. 2,4 km. Das Untersuchungsgebiet des BA II erstreckt sich insgesamt über eine Trassenlänge von ca. 8,3 km. Für das jeweilige Planungsgebiet des LBP sind zusätzlich je 100 m über Bauanfang und -ende hinaus zu berücksichtigen. Da es sich um ein Neubauvorhaben handelt, wurde das Untersuchungsgebiet auf 500 m links und rechts der Straßenachse festgelegt. Der Planungsraum für die Entwurfsplanung wurde demnach wie folgt berechnet: 10.900 m x 1.000 m = 1.090 ha. Der Planungsraum der Genehmigungsplanung des BA I bzw. des BA II beläuft sich analog der oben genannten Berechnungsmethode auf 260 ha bzw. 850 ha.