Der Wettbewerb wird ausgelobt als nichtoffener Realisierungswettbewerb (RPW 2013 § 3) mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren (entspr. VgV).
Für die Bewerbung sind Formblätter zu verwenden, abzufordern als Download unter:
http://www.muelsen.de/inhalte/muelsen/_inhalt/rathaus/ausschreibungen/ausschreibungen
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei der genannten Kontaktstelle mit der Kennzeichnung „Wettbewerb Kita“.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter der entsprechenden Bewerbungen.
Die Bewerbung ist von den verantwortlichen Bewerbern persönlich zu unterschreiben.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße gegen diese Regelung zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. seiner Wettbewerbsarbeit führen.
Folgende Kriterien führen zum Ausschluss: nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags, unverschlossener Umschlag, fehlende Unterschrift(en) auf den Formblättern, Ausschlussgründe nach GWB § 123 Abs. 1 bis 4 und GWB § 124 Abs. 1.
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Personenschäden 3 000 000 EU, Sonst. Schäden 1 000 000 EU, Jahresmaximierung min. 2-fach.
Aus den Bewerbungen werden als Höchstzahl 7 Teilnehmer und 1 Nachrücker ermittelt. Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen diese Höchstzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die weiteren Teilnehmer bis zum Erreichen der Höchstzahl ermittelt.
Es werden folgende 3 Teilnehmer für die Teilnahme gesetzt:
Eger, Beer und Partner, Plauen; S&P Sahlmann, Zwickau; aT2 – architektur – TRAGWERK, Zwickau.
Im Falle der Absage eines Teilnehmers rückt der Nachrücker an dessen Stelle – Stichtag hierfür ist das Kolloquium.
Wertungskriterien für die Prüfung der Teilnahmeanträge sind:
A) Referenzobjekte für Neubauten Gebäude mit öffentlicher Nutzung, min. Honorarzone III; Wichtung 40 %; Bewertung: 2 Punkte – eine Referenz min. Honorarzone III, 1 Punkt – eine Referenz unterhalb Honorarzone III
0 Punkte – keine Referenz.
B) Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI 2013 für die benannten Referenzen; Wichtung 25 %; Bewertung: 2 Punkte – Lph. 2 bis Lph. 8 vollständig erbracht, 1 Punkt – min. 4 aufeinanderfolgende Lph. erbracht, 0 Punkte – weniger als 4 aufeinanderfolgende Lph. erbracht.
C) Herstellungskosten, Bausumme Brutto KGR 300+400 für die benannten Referenzen; Wichtung: 25 %; Bewertung: 2 Punkte ≥ 2,0 Mio EUR, 1 PPunkt < 2,0 Mio EUR, 0 Punkte < 1,0 Mio EUR.
D) Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Nachweise von akkreditierten Stellen, wie Qualitätszertifikate, Weiterbildungsnachweise o.ä.; Wichtung: 5 %; Bewertung: 2 Punkte für regelmäßige Maßnahmen = min. jährlich ab 2015 rückwärts (min. 2), 1 Punkt für unregelmäßige Maßnahmen (nicht jährlich), 0 Punkte – keine Maßnahmen.
E) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung der Arbeitsplätze, Ausstattungsgrad; Wichtung: 5 %; Bewertung: 1 Punkt – für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche DV-Ausstattung vorhanden, 0 Punkte – keine für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche DV-Ausstattung vorhanden.