Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.
Nachweis von 2 erbrachten, vergleichbaren Fachplanungsleistungen (Referenzprojekten), nach § 55 HOAI, vergleichbarer Schwierigkeit, bei der im Zeitraum 2009-2016 mindestens die LPH 8 begonnen wurde, mit beauftragter LPH 2, 3, 5-8 Baukosten KG 440/450 > 1,0 Mio. Euro < 5,0 Mio. Euro (brutto), mind. Anlagengruppe 4 und 5.
Erforderlich sind Angaben:
Projektgegenstand, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer bzw. eMail-Adresse, Name des Projektleiters, erbrachte Leistungsphasen und Anlagengruppen, Baukosten (netto) und Leistungszeitraum.
Darstellung pro Planungsleistung auf max. bis zu 5 DIN A4 Seiten.
B.
Eigenerklärung zur Termineinhaltung der 2 unter A genannten, vergleichbaren Referenzprojekte (jeweils vorgegebener Termin, ggfls. Erläuterungen: ausführlicher bei Abweichungen)
C.
Eigenerklärung zur Kosteneinhaltung der 2 unter A genannten, vergleichbaren Referenzprojekte (jeweils vorgegebene Kosten, ggfls. Erläuterungen: ausführlicher bei Abweichungen)
D.
Projektliste realisierter Schaltanlagen im Mittelspannungsbereich der letzten 8 Jahre, davon mindestens 2 nach öffentlichem Vergaberecht:
Anzugeben sind jeweils:
Projektname, Ausführungsort, Bauherr, Baukosten, LPH, Ausführungszeitraum, Beschreibung der Anlage; Angabe, ob nach öffentlichem Vergaberecht ausgeführt; Darstellung der angeforderten Kriterien in geeigneter Form (z.B. Kurzbeschreibung, Grundrissdarstellung, Foto, Systempiktogramm) pro Anlage max. 1 DIN A 4 Seite)
E.
Vorlage von Referenzschreiben zu den zwei gewerteten Projekten in A.
Referenzschreiben zu den vorgenannten vergleichbaren Referenzprojekten in Form von:
Referenzschreiben bzw. Bescheinigungen des Bauherrn,
oder
sofern solche nicht vorgelegt werden können, entsprechende Eigenerklärungen
jeweils mit Angaben zur Zufriedenheit des Bauherrn mit den Leistungen des Bewerbers.
Hinweis: Die Prüfung der vorgelegten Referenzschreiben /Bescheinigungen / Eigenerklärungen behält sich der Auftraggeber vor.