1. Innenhofüberdachung:
Die 1983 erbaute Innenhofüberdachung (eine Stahl-/Glaskonstruktion), erbaut 1983, ist abhängig. Die Überdachung weist erhebliche baukonstruktive und brandschutztechnische Mängel auf, eine Wartung ist durch fehlende Begehbarkeit nicht möglich.
Der Abbruch und eine Neugestaltung der Überdachung sind notwendig, der Innenhof soll weiterhin als Foyer und Veranstaltungsraum genutzt werden.
In Abstimmung mit Nutzer und Landesdenkmalpflege sind folgende Vorgaben für die Überdachung zu erfüllen:
1. Stützenfreiheit;
2. eine ungerichtete Konstruktion in Höhe der Traufe des umgebenden Baubestandes, möglichst ausgebildet als Stahl-/Glaskonstruktion (eine Ausbildung als Membran ist nicht gewünscht);
3. Anforderungen an Brandschutz, Akustik, Energieeintrag;
4. sehr hohe Anforderungen an die gestalterische Qualität der Überdachung aufgrund der öffentlichen Nutzung des Gebäude und des Wiedererkennungswertes.
Es ist von den Teilnehmern eine Einschätzung abzugeben, ob Zulassungsverfahren für den Einzelfall notwendig werden können, die Einfluss auf die zeitliche und organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens haben könnten.
Im weiteren Verfahrensablauf wird eine konzeptionelle Bearbeitung zur Innenhofüberdachung gefordert inklusive Angaben zur terminlichen Abwicklung. Diese konzeptionelle Bearbeitung wird mit 2 000 EUR brutto incl. Nebenkosten vergütet, dem ausgewählten Büro wird diese Summe auf die Vergütung nach HOAI Vertrag angerechnet. Die Leistung im Bereich der Objektplanung verortet.
2. Sanierung von Brandschutzmängeln:
Für das Gebäude wurde ein 2012 ein Brandschutzkonzept erstellt, aus dem sich Mängel in Bezug auf die primären Schutzziele ergeben.
Unter anderem:
1. fehlende Brandschutzforderungen an die Innenhofüberdachung durch die Nutzung als Foyer und Versammlungsstätte.
2. fehlende Brandschutzmanschetten, Kabelschotts, Rohrschott bei der Leitungsführung.
3. unzulässige offene Wand-/ Deckendurchbrüche und ähnliche Mängel.
4. Für einige raumabschließende Bauteile mit Brandschutzanforderungen ergeben sich notwendige Ertüchtigungen (Raumtrennwände, Türen, Flucht- und Rettungswege, Rettungswegkennzeichnungen, Sicherheitsbeleuchtungen).
5. Einbau eines notwendigen Treppenhauses im angrenzenden Magazingebäude.
Die notwendigen Maßnahmen wurden auf ca. 5 060 000 EUR incl. 24 % Baunebenkosten brutto geschätzt. Aufgrund der öffentlichen Nutzung des Gebäudes und der hohen Anzahl an nicht mit den Örtlichkeiten vertrauten Besucher wurde bereits 2016 eine Brandschutz-Sofortmaßnahme umgesetzt, die von dieser Bausumme abzuziehen ist.
Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahme muss zum Teil laufenden Betrieb des Museums erfolgen, der Koordinationsaufwand bei dieser Baumaßnahme hat einen entsprechend hohen Stellenwert.
Die Schließungszeit des Museum für Besucher ist so kurz wie möglich zu halten.
Auszüge aus Bauanmeldung und aus Gutachten können im weiteren Verfahrensablauf zur Verfügung gestellt werden, ebenso Planunterlagen über den Gebäudebestand und statische Berechnungen.
Zeitplan der Maßnahme:
o Einreichen der HU Bau bis Ende 2017,
o 2018: Ausführungsplanung, öffentliche Ausschreibung,
o 2019: Bauausführung.