Wettbewerb
Begrenzt, einstufiger, landschafts- bzw.
freiraumplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem
Bewerbungsverfahren (kombiniertes Vorauswahl- und
Losverfahren)
Nachnutzung der Flächen des ehemaligen
Fliegerhorstes
ausgelobt durch
Stadt Oldenburg (Oldb)
Markt
1
26105 Oldenburg
Wettbewerbsbetreuung:
Architektengruppe Lepère
und Partner GbR
Frau Anke Deeken
Osterdeich 131
28205 Bremen
Tel.
0049 421 - 444025
Fax 0049 421 - 444027
E-Mail MjExN2paZ2RBWmVaZ1o1aSJkY2FeY1ojWVo=
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist
die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes im Nordwesten der Stadt Oldenburg.
Das 309 ha große Gelände gliedert sich in drei Bereiche, für die ein
Gesamtkonzept entwickelt werden soll. Für die Teilbereiche sind dabei
unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Für die heute überwiegend bebaute
Teilfläche ist unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes ein
städtebauliches Konzept für Wohnen und Gewerbe zu entwickeln, in einem
Übergangsbereich sollen „Landschaften auf Zeit“ eine spätere
Siedlungserweiterung ermöglichen, die übrigen Flächen (Landebahnareal) sollen
als landschaftlicher Regianalpark gestaltet
werden.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als begrenzter,
einstufiger landschafts- bzw. freiraumplanerischer und städtebaulicher
Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. 10 Teilnehmer
werden gesetzt, 20 Teilnehmer werden durch ein kombiniertes Vorauswahl- und
Losverfahren ermittelt. Die Auslobung erfolgt nach den RAW 2004. Das Verfahren
ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich und
Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik
Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer i.S. §2 NarchtG - den
Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des
WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Teilnahmeberechtigt sind
natürliche Personen, die am Tage der Auslobung als Stadtplaner, Architekten oder
Landschaftsarchitekten nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen
erfüllen:
-
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt und Mitgliedschaft in der Architektenkammer.
-
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt i.S. §2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Bundesland oder Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG gewährleistet ist.
-
Absolventen der Fachrichtungen Stadtplanung, Architektur oder Landespflege bzw. Landschaftsarchitektur, deren Studienabschluß maximal vier Jahre zurückliegt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am
Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
-
Geschäftssitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
-
Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
-
Der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Aufgrund der Aufgabenstellung ist für die Teilnahme
zwingend eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekten oder Stadtplanern einerseits
und Landschaftsarchitekten andererseits zu bilden. Die Arbeitsgemeinschaft hat
einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung
verantwortlich ist. Sind beide Qualifikationen innerhalb eines Büros vorhanden,
muß keine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden.
Bei Arbeitsgemeinschaften
muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von
freien Mitarbeitern. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt
ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt,
ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt auch für Mitglieder einer
Arbeitsgemeinschaft. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten
der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern
(Sonderfachleute), z.B. Verkehrsplanern, Künstlern, ist gestattet. Sie
unterliegt nicht den vg. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine
Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener
Verantwortung.
Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine
Rücksprache bei der Architektenkammer Niedersachsen
empfohlen.
Bewerbungsunterlagen:
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie werden nicht
zurückgesandt.
Jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft
darf nur eine Bewerbung einreichen. Bei Doppelbewerbungen werden alle
Beteiligten ausgeschlossen.
Die Angaben werden überprüft. Unvollständige
oder nicht in deutscher Sprache verfaßte Bewerbungen werden ausgeschlossen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind unzulässig.
Einsendeschluß der
Bewerbungen:
Die Bewerbungen zum Auswahl- und Losverfahren sind bis zum
24.03.05 (12.00 Uhr) bei der Architektengruppe Lepère und Partner, Osterdeich
131, 28205 Bremen, unter dem Stichwort „Wettbewerb Oldenburg - Fliegerhorst“
einzureichen.
Die Auslosung erfolgt unter unabhängiger Aufsicht bis zum
05.04.05.
Gesetzte Teilnehmer:
ASTOC GmbH & Co. KG, Köln, mit WES
& Partner, Hamburg
Böge Lindner Architekten, Hamburg, mit Breimann &
Bruun, Hamburg
brp-Architekten, Oldenburg, mit Davids - Terfrüchte,
Essen
KSV Krüger Schuberth Vandreike, Berlin, mit Hanke und Partner,
Berlin
Hans- Joachim Adam, Hannover, mit W. Martienssen, Hannover
Kilian +
Frenz-Roemer, Bremen, mit Frenz + Schwanewedel Architekten, Bremen
Lohaus und
Carl, Hannover, mit BKSP Architekten, Hannover
Prof. Nagel, Schonhoff +
Partner, Hannover, mit G + S, Hannover
Atelier Schreckenberg, Bremen, mit
Westfal und Partner, Bremen
SCAPE, Düsseldorf, mit netzwerk architekten,
Darmstadt und Prof. Holm Kleinmann, Oldenburg
Preisgericht:
Prof.
Gabriele G. Kiefer, freischaffende Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Klaus
Trojan, freischaffender Architekt und Städtebauer, Darmstadt
Prof. Dr. Volker
Droste, freischaffender Architekt, Oldenburg
Ernst Herbstreit,
freischaffender Landschaftsarchitekt, Bochum
Dr. Frank-Egon Pantel,
Stadtbaurat, Oldenburg
Lothar Trinter, Baudezernent des Landkreises
Ammerland
Dietmar Schütz, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg
Helmut
Völkers, Bürgermeister der Gemeinde Wiefelstede
Jan-Dieter Osmers,
Bürgermeister der Gemeinde Bad Zwischenahn
ein/e Ratsherr/frau CDU /
B90/Grüne, Oldenburg
ein/e Ratsherr/frau SPD / FDP,
Oldenburg
Preissumme:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von
€ 60.000 (netto) zur Verfügung.
Termine:
Vorgesehener Terminplan
(Änderungen möglich)
Tag der Bekanntmachung: 01.03.2005
Abgabe
Bewerbungsunterlagen (Posteingang) 24.03.2005
Auslosung der Teilnehmer: bis
05.04.2005
Versand der Unterlagen am 08.04.2005
Rückfragen bis
22.04.2005
Kolloquium (vorauss.): 28.04.2005
Abgabe Wettbewerbsarbeiten:
10.06.2005
Preisgericht: Juli 2005
Der Wettbewerbsausschuß der Architektenkammer Niedersachsen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Reg.-Nr. 212-32-1/05 registriert.