Geplante Anzahl der Bewerber: 16.
Der Wettbewerb ist als nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 ausgelobt. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf maximal 16 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin vorab sechs Teilnehmer benannt.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der nachbenannten Eignungskriterien. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Generalplaner mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt der nachfolgend genannten Referenzprojekte: mindestens eine mit der Aufgabenstellung vergleichbare Planung einer realisierten frei zugänglichen Freianlage mit Gestaltung von natürlichen oder künstlichen Gewässern oder deren Übergangsbereichen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 aus den letzten 5 Jahren; das dargestellte Referenzprojekt muss durch eine Bescheinigung des Auftraggebers mit Angaben zur Termin- und Kosteneinhaltung belegt werden. Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Generalplaner mit Nachunternehmer, ist die geforderte Referenz nur einmal mit Nennung des verantwortlichen Büros zu erbringen.
Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich die Ausloberin das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 7.2.2017 um 16:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des unter der Internetadresse http://www.pesch-partner.de abrufbaren Bewerbungsformulars nebst der ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen.
Das Formblatt ist an der gekennzeichneten Stelle im Original zu unterschreiben. Die geforderten Nachweise sind, soweit nicht explizit im Original gefordert, der Bewerbung in Kopie, darüber hinaus nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, beizulegen.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
— dem Bewerbungsformular mit Originalunterschrift,
— dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. für Fachingenieure Befähigungsnachweis,
— der Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung,
— der Bescheinigung des Auftraggebers über mindestens ein Referenzprojekt mit Angaben zur Termin- und Kosteneinhaltung,
— der Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs.3 Satz 1 TVgG NRW (Tariftreue- und Mindestlohn),
— der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW (Frauenförderung),
— der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b),
— der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW (Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen).
Bewerbungen sind in Papierform einzureichen. Bewerbungen per e-mail oder Fax sind nicht zulässig.
Falsche Angaben oder nicht im Original geleistete Unterschriften haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).