WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Neues Rathaus Neu-Anspach, Stadtverwaltung Neu-Anspach, Bahnhofstraße 26-28, Kontakt Nassauische Heimstätte, Treuhänderin der Stadt Neu-Anspach, z. Hd. von Herrn Dipl.-Ing. Gregor Voss, D-61267 Neu-Anspach. Tel. +49 6960691478. E-Mail: MjE3YVBjV1BkYhxdVGQcUF1iX1BSVy9dUFdUWFxiYx1TVA==. Fax +49 69606951478. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Neu-Anspach, Bahnhofstraße 26-28, Kontakt Poststelle, D-61267 Neu-Anspach. Tel. +49 60811025-0.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: Neues Rathaus Neu-Anspach.
II.1.2) Kurze Beschreibung: Auf dem städtischen Grundstück der Bahnhofstraße 26-28, im Stadtkern gelegen, soll unter Abriss oder Teilabriss des baulichen Bestandes ein neues Rathaus mit erweitertem Flächenbedarf errichtet werden. Neben der Umsetzung des Raumprogrammes ist eine angemessene städtebauliche Lösung zu suchen. Die Problematik der Zwischenunterbringung der städtischen Verwaltung ist anhand von Plan- und Ablaufskizzen beispielhaft zu klären. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2 200 qm, die geforderte Nutzfläche beträgt netto ca. 1 750 qm zuzüglich Verkehrs-, Konstruktions- und Funktionsflächen. Der Wettbewerb ist ein nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach RPW 2008.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71221000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: — Darstellung der Referenzarbeiten auf maximal vier DIN A3 Blättern, — Fachliche und wirtschaftliche Kompetenz, — Erfahrung in Planung und Durchführung (Honorarphasen 1-9) von Baumaßnahmen der öffentl. Hand, — Referenzobjekte von öffentlichen Bauvorhaben im bebauten Orts-/Stadtumfeld, — Referenzobjekte mit besonderer gestalterischer Qualität, davon mindestens ein Projekt realisiert, — Erfahrung im energieeffizientem Bauen in Planung und Ausführung. Ein Auswahlgemium, bestehend aus Vertreter des Auslobers und zwei unabhängigen Fachleuten wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen auswählen, die gemäß Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit besonders geeignet erscheinen. Sofern mehr als 20 Bewerber (plus 3 Nachrücker) die Kriterien erfüllen, erfolgt eine Auswahl durch Los. Die Beteiligung von Berufsanfängern ist dahingehend vorgesehen, dass 10 % der Teilnehmer aus diesem Kreis berücksichtigt werden sollen. Sie werden zugelassen, wenn sie die genannten Nachweise nicht voll erbringen können, sofern sie durch Wettbewerbserfolge, Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Aufgabe geeignet sind. Berufsanfänger sind (eingetragene) Architekten, deren Diplom nicht älter als 7 Jahre zum Stichtag der Bekanntmachung ist (Kopie Diplomurkunde). Will der Auslober jedoch der Empfehlung des Preisgerichts folgen und hat der Verfasser des empfohlenen Wettbewerbsentwurfs keine ausreichende Praxiserfahrung in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe, so kann der Auslober die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen, das die dem Preisträger fehlende Praxiserfahrung ergänzt. Bei der Auswahl dieses ARGE-Partners hat der Auslober ein Mitspracherecht. Auslober und. Preisträger müssen beide mit dem ARGE-Partner einverstanden sein. Im ARGE-Vertrag muss sichergestellt sein, dass der Preisträger, dessen Wettbewerbsentwurf umgesetzt wird, hinsichtlich der Planung und der Architekturaussage allein bestimmend ist.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes berechtigt sind am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 2005 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen, dieser muss nicht teilnahmeberechtigt sein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen. Gewünschte Teilnehmerzahl: 20.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: — Städtebauliche Einbindung und Umgang mit dem Grundstück und seiner Lage, — Erfüllung des Raumprogramames und seiner funktionalen Anforderungen, — Gestalterische und räumliche Qualität, — Wirtschaftlichkeit, — Barrierefreiheit, — Energieeffizienz.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 16.10.2009 - 12:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 13.11.2009.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja. Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Es werden brutto 60 000,00 EUR für ca 6 Preise (und Ankäufe) vergeben, deren Aufteilung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.
IV.5.3) Folgeaufträge: Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Anne-Maud Joppien, TU Wuppertal.
2. Prof. Bernd Gronert, FH-FFM.
3. Prof. Nikolaus Kränzle, FH-FFM.
4. Klaus Hoffmann, Bürgermeister von Neu-Anspach.
5. Dr. Kurt Rauschnabel, HMWVL.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Einreichung der schriftlichen Fragen zum Kolloquium bis 30.11.2009. Kolloquium in Neu-Anspach 16.12.2009. Die zuständige Stelle für Nachprüfverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V32, Wilhelmstrasse 1-3, 64283 Darmstadt, Fax: +49 6151125816.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 16.9.2009.