Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer beweglichen Straßenbrücke über die Bundeswasserstraße Stör im Zuge der Kreisstraße 11 im Kreis Steinburg.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kreis Steinburg beabsichtigt in 25524 Heiligenstedten, Brückenstraße 7 (Schleswig-Holstein, Deutschland) den Ersatzneubau einer beweglichen Straßenbrücke über die Stör.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 665 350.37 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E
Hauptort der Ausführung:
Brückenstraße 7 in 25524 Heiligenstedten, Schleswig-Holstein, Deutschland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kreis Steinburg beabsichtigt in 25524 Heiligenstedten, Brückenstraße 7 (Schleswig-Holstein, Deutschland) den Ersatzneubau einer beweglichen Straßenbrücke über die Stör. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gemäß HOAI 2013:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI 2013 LPH 3 und LPH 6,
— Tragwerksplanung § 51 HOAI 2013 LPH 3 und LPH 6,
— Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2013 LPH 3 und LPH 6.
Gegenstand der Planung und Ausführung sind folgende Baumaßnahmen:
— Ersatzneubau des beweglichen Teils der Klappbrücke,
— Änderung der Klapprichtung mit Neuerrichtung des Dreihpfeilers,
— Anpassung der Vorlandbrücken inklusive geringfügiger Querschnittsverbreiterung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/03/2017
Ende: 31/03/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen und die Eignungskriterien erfüllen, mindestens 3 und maximal 5 Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Die Auswahlkriterien werden wie folgt dargelegt und gewichtet:
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 15 %;
— Fachliche Eignung (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit): 40 %;
— Referenzen: 45 %.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional erfolgt die Beauftragung folgender Leistungsphasen:
§ 43 HOAI 2013 LPH 5 und LPH 7 bis LPH 9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung,
§ 51 HOAI 2013 LPH 5,
§ 55 HOAI 2013 LPH 5 und LPH 7 bis LPH 9.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistungen. Der Abruf dieser Leistungsphasen erfolgt durch jeweils einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind für alle Leistungsbilder – bei Bewerbungsgemeinschaften für jedes einzelnes Mitglied – vorzulegen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Gleiches gilt auch für den Nachunternehmer.
— Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§ 75 Abs. 2 VgV),
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen,
— ggf. Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung (Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitgleider aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
— Eigenerklärung über seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über die Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers. Vorlage aktuelle Bescheinigung der Beurfshaftpflichtversicherung: Deckungssume Personen- und Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR, sonstige Schäden mindestens 500 000 EUR. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzeln zu erbringen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unter Vorlage der Qualifikationsnachweise der hierfür beauftragten Fachkräfte(§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
— Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt. Hierzu sind Angaben zum Auftragsgegenstand, Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
— Referenzen mit zum Auftrag vergleichbaren Umfang und Schwierigkeitsgrad (§ 75 Abs. 5 VgV) aus den letzten 5 Jahren. Hierzu sind Angaben zum Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV). Die Ingenieurbauwerke sind in geeigneter Form anhand von Zeichnungen und / oder Fotos auf maximal einer DIN-A3 Seite darzustellen; Mindestanforderung ist die Vorlage von 2 Referenzen im Bereich der Realisierung von Brücken,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV),
— Erklärung über relevante Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung der Bewerber, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich oder förderlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10).
Die Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§ 75 Abs. 2 VgV).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Persönliche Präsenz vor Ort ist während er Bauzeit sicher zu stellen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache einfach einzusenden oder abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Stichwort „Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer beweglichen Straßenbrücke über die Bundeswasserstraße Stör im Zuge der Kreisstraße 11“ sowie dem Namen und der Anschrift zu versehen. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs.2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL (http://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen-stellenangebote/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen.html) über aktuelle Fragen/Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2017