Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung:
1. Abgabefrist eingehalten.
2. Einreichen Bewerbungsformular per Post (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden).
3. Einreichung Teilnahmeunterlagen in verschlossenem Umschlag.
4. bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft.
5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
6. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
7. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2).
8. Kammereintrag/ Bauvorlageberechtigung, Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1).
9. Studiennachweise Projektleiter/Stellvertr. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3).
10. Berufserfahrung Projektleiter/Stellvertr. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3).
11. Persönl. Referenzen Projektleiter/Stellvertr. Projektleiter.
12. im Original unterschriebenes Bewerbungsformular mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Bewerbungsformular.
13. Vollständigkeit gem. Punkt III. 1.1).
14. fachlich richtige Bewerbung.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.2):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit10 %, hier Durchschnitt des Honorarumsatzes im Bereich Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 § 51 ff.
Zu III.1.3):
2 Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 90 %; davon:
2.1 Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Bereich Tragwerksplanung 10 %
2.2 Mindestreferenz A- Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes; 30 %
2.3 Mindestreferenz B- Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau einer Hallenkonstruktion über eine Spannweite von mind. 15m; 20 %
2.4 Persönliche Referenz Projektleiter Tragwerksplanung; 15 %;
2.5 Persönliche Referenz stellvertretender Projektleiter Tragwerksplanung; 15 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.