Nach derzeitigem Stand ist von einem Wertumfang der Bauleistung (Angebot des Mindestfordernden) in Höhe von netto 6 549 437,07 EUR auszugehen.
In Anlehnung an die HOAI §43, Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Anlage 12 mit Ergänzungen und Konkretisierungen durch den Auftraggeber sind im Rahmen der Leistungsphase 8 folgende besondere Leistungen vom Bieter zu erbringen:
7.1 Einarbeitung in die vorliegende Planung (zusätzlicher Aufwand nach HOAI §8 (3)).
7.2 Kostenkontrolle.
7.3 Prüfen der Bestandspläne BL51 des Bauauftragnehmers.
7.4 Mitwirkung bei der Überwachung des Bauzeitenplanes u. ggf. Inverzugsetzung.
7.5 Örtliche Bauüberwachung:
1) Plausibilitätsprüfung der Absteckung;
2) Überwachen der Ausführung der Bauleistungen:
— Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme,
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG,
— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Sachstandsprüfung, Prüfen dem Grunde und der Höhe nach, Prüfen der Auswirkungen auf die Bauzeit, Mitwirken bei Nachtragsverhandlungen, Protokollieren der Nachtragsverhandlung,
— Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen (Geotechnische Kontrollprüfung wird vom LfU gesondert beauftragt, in Abstimmung mit AG),
— Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
— Dokumentation des Bauablaufs (im wöchentlichen Protokoll der Bauberatung und anlässlich weiterer Termine zwischen den Baurapporten);
3) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen u. Prüfen der Aufmaße;
4) Mitwirken bei behördlichen Abnahmen;
5) Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen;
6) Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme.
7.6 Mitwirkung bei zusätzlichen Koordinierungsaufgaben z.B: Prüfstelle LfU, Gutachter, KMBD etc.
7.7 Erstellung Bautagebuch und Bauabschlussbericht.
7.8 Prüfung der Dokumentation des AN zum Bauablauf.