1. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt (siehe Punkt I.3) der Bekanntmachung). Um die Vergabeunterlagen zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Teilnahmeanträge elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei.
2. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.4.2017, 10:00 Uhr, schriftlich ausschließlich per E-Mail an MjEzaVhlWlRVWDNqVWAhV1g= beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform des Berliner Senats. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen täglich den Link http://wbm.de/de/unternehmen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ zu nutzen.
3. Der Bewerber muss sämtliche Angaben zwingend auf dem Bewerberbogen machen. Dieser dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen.
4. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen (Bewerberbogen_Eignungsleihe).
5. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen.
6. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen.
7. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
8. Ergänzend zu Pkt. IV.1.4. :
Mit den Bietern, deren Angebote nach vorläufiger Zuschlagsbewertung zu den Aussichtsreichsten gehören, wird das Verhandlungsverfahren bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes fortgesetzt. Alle übrigen Bieter scheiden aus dem Verfahren aus.