Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: landeseigenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanitär- und heizungstechnische Bestandserfassung und Folgebegutachtung in Gas- und Ölkesselanlagen.
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-039-17.Die HOWOGE mbH beschafft die Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der HOWOGE Wärme GmbH.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sanitär- und heizungstechnische Bestandserfassung und Folgebegutachtung in Gas- und Ölkesselanlagen sowie Fernwärme-Hausanschluss-Stationen und deren zentralen Verteilernetzen für Heizung, Kalt- und Warmwasser sowie Zirkulation.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71510000
39715000
44620000
09323000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen betreffen:
ca. 19 Fernwärmeanlagen;
ca. 120 Gaskesselanlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Folgebegutachtung ist optional für den Auftraggeber und erfolgt insgesamt zweimal im 2-Jahres-Turnus.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für folgende Nachweise ist das Formblatt des Auftraggebers „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für folgende Nachweise ist das Formblatt des Auftraggebers „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
4.Referenzen mit Angaben für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu Leistungsbeschreibung, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Leistungsinhalten und Leistungszeitraum.
5. Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen.
6. Angaben zur Anzahl der derzeit beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen.
7. Nachweis Meisterbetrieb Heizung- und Sanitärinstallation oder vergleichbar bzw. Fachplaner Versorgungstechnik oder vergleichbar.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Nachfolgende Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Bietererklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2) Erklärung zur Frauenförderung gem. § 9 BAVG u. a.
3) Unterzeichneter Integritätsvertrag der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2017
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Berlin www.vergabeplattform.berlin.de versandt. Hierzu ist es erforderlich, dass sich der Bieter auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einmalig registriert.
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos versandt.
2. Es werden nur schriftliche Anfragen und solche per Fax oder E-Mail beantwortet, wenn sie 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen.
3. Das Angebot ist an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
4. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegeneiner Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
5. Mit dem Angebot sind alle geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen abzugeben. Diese sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für Nachunternehmer einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Eignungsnachweise/Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
6. Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist mit separater Unterlage zu begründen, aus welchem Grund die Bewerbergemeinschaft gegründet wurde; die Ausführungen müssen belegen, dass die Gründung einer Bietergemeinschaft hier nach strengen Anforderungen der Rechtsprechung zulässig ist. Dies ist ggf. durch geeignete Dokumente zu belegen.
7. Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen von Nachunternehmern, so ist dem Angebot eine Erklärung der Nachunternehmer beizufügen, wonach diese dem Bieter im Auftragsfall ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr.1GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen(§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3Nr.4,161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2017