Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind bei Bietergemeinschaften an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Ausgefülltes Teilnahmeformular mit Darstellung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur (Mitarbeiterzahl, Organisation, Personalstruktur des Unternehmens und des Betriebsteils, der für die Erbringung der Leistung verantwortlich sein soll), der Arbeitsschwerpunkte sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail, Anschrift).
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
3. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
5. Falls zutreffend: Bei juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate.
6. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Teilnahmeantrag ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll.
Wichtiger Hinweis: Das erforderliche Teilnahmeformular sowie die Vordrucke für Ziffer 1 bis 6 sind auf der folgenden Seite herunterzuladen: http://www.hamburg.de/ausschreibungen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.