Bei der Auswahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden folgende objektive Kriterien zu Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt:
(1) Referenzen (60 Punkte)
Es sind bis zu 5 Referenzobjekte aus dem Bereich des öffentlichen Hochbaus mit Fertigstellungszeitpunkt in den Jahren 2008 bis 2017 nachzuweisen, in denen der Bewerber mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI beauftragt war. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 30 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber den Bau oder die Sanierung von mindestens 2 Veranstaltungs-, Sport- oder Mehrzweckhallen oder sonstiger Versammlungsstätten betreut hat;
— 15 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber den Bau oder die Sanierung von mindestens 3 Projekten mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 (Kostengruppen 200 bis 600) von mindestens 1 500 000 EUR brutto betreut hat;
— 15 Punkte, wenn aus den Referenzen ersichtlich wird, dass der Bewerber jeweils bei mindestens drei Projekten die Planungsleistungen (Leistungsphase 5), die Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7) und die Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9) erbracht hat.
Die Punkte werden bei jedem Kriterium zu gleichen Teilen auf die vom Teilnehmer geforderte Anzahl an Referenzen verteilt. Soweit eine der Referenzen die Anforderungen nur teilweise erfüllt, wird ein Bruchteil der auf sie entfallenden Punktzahl vergeben werden.
(2) Projektteam (40 Punkte)
— Bis zu 20 Punkte für die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters in vergleichbaren Projekten
— Bis 10 Punkte für die Anzahl der für das Projekt verfügbaren Architekten und Bauingenieuren oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation, wobei die maximale Punktzahl bei insgesamt 4 Berufsträgern erreicht wird
— Bis zu 10 Punkte für die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters im Bereich des nachhaltigen Bauens.