Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 20.03.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MTR2a2JlamNhajxdb3BuXSpdYGllaipfZA==, URL www.astra.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von N02, 160031, 8S HAG AUG / PV Umwelt, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MTR2a2JlamNhajxdb3BuXSpdYGllaipfZA==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 10.04.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 19.04.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.04.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 15.05.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 19.05.2017, Ort: Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- N02, 160031, 8S HAG AUG, Hagnau - Augst, 8-Streifenausbau / Projektverfasser Umwelt.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 160031
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist zuständig für Bau, Unterhalt und Betrieb des schweizerischen Nationalstrassennetzes.
Der Abschnitt der Nationalstrasse N02 zwischen den Verzweigungen Hagnau und Augst wird ohne kapazitätssteigernde Massnahmen zukünftig sehr stark überlastet sein. Aus diesem Grund soll ein Ausbau von sechs auf acht Spuren erfolgen. Gleichzeitig mit dem Ausbau ist eine Gesamtinstandsetzung des gesamten Abschnitts vorgesehen. Dringende Erhaltungsmassnahmen werden im Rahmen vorgezogener ÜMa (Überbrückungsmassnahmen) realisiert.
Das vorliegend ausgeschriebene Mandat beinhaltet Leistungen zur Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, Abklärungen bezüglich temporären und permanenten Deponiestandorten sowie die Bearbeitung von landschaftsbezogenen Themen (Landschaftsschutz, Landschaftskonzepte, Vernetzung) im Austausch mit den weiteren Projektverfassern und den Verfassern des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB).
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Leistungen als Projektverfasser Umwelt für die Phasen GP bzw. EK und AP bzw. MK + MP (optional).
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Bei Verzögerung der Phase GP/EK kann der Vertrag für die gleichen Leistungen wie in der vorliegenden Ausschreibung verlängert werden.
2.9 Optionen
- Ja
- Beschreibung der Optionen: Phase AP bzw. MK+MP
2.10 Zuschlagskriterien
- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN; Gewichtung 35 %
Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt
Als Schlüsselpersonen gelten Projektleiter und Projektleiter Stv.
Bewertet werden die projektspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildungen der angebotenen Schlüsselpersonen. Die Angaben zur Bewertung sind mittels je maximal 2 Referenzprojekten und ergänzendem Lebenslauf darzulegen.
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE; Gewichtung 25 %
- Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich dem eigenen Vorgehen zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
-- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts und zu weiteren Projektbeteiligten
-- Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten
- QM-Konzept / Risikoanalyse
Risikoanalyse und Massnahmen in Bezug auf die eigene Tätigkeit in der Phase Generelles Projekt auf Basis des Q-Lenkungsplans.
ZK3: PREIS; Gewichtung 40 %
Bereinigte Angebotssumme
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
-
- Bemerkungen: Beginn: 01.10.2017 / Ende: 30.09.2022 (GP bzw. EK) bzw. 31.03.2025 (Option AP bzw. MK+MP)
Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 20.03.2017
Bezug der Angebotsunterlagen 20.03.2017 bis 15.05.2017
Begehung keine
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 10.04.2017
Beantwortung der Fragen 19.04.2017
Eingabe des Angebotes 15.05.2017 (für vorbefasste Firmen 05.05.2017)
Allfällige Verhandlungen Juli 2017
Voraussichtlicher Vergabetermin August 2017
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 01.10.2017
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA resp. der Bauherrenunterstützung.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument Angebotsunterlagen.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätsmanagement
EK4: Qualifikation Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK5: Verfügbarkeit Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK6: Leistungsanteil Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorge-gebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot einge-gangen werden kann:
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderung erfüllt:
- Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Rahmen eines Infrastrukturprojekts
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
EK3: QUALITÄTSMANAGEMENT
Für den Anbieter: Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (mindestens der federführen-den Unternehmung).
EK4: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: je 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbe-reich, welches folgende Anforderung erfüllt:
- Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Rahmen eines Infrastrukturprojekts
EK5: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderli-chen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK6: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.03.2017 bis 15.05.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig aller-dings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2016 und nach einem Abgleich der im Jahr 2017 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Firma Jauslin + Stebler Ingenieure AG in 4132 Muttenz hat die „Bautechnische Machbar-keitsstudie“ sowie die Zusatzabklärungen zum Tunnel Schweizerhalle erarbeitet und mit die-sen Mandaten ihren Auftrag abgeschlossen. Die Firma Transoptima in 4600 Olten hat den Schlussbericht „Modellvalidierung und -anwendungen“ zum GVM Region Basel erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die Firma Pfirter, Nyfeler + Partner AG in 4132 Muttenz hat eine geologisch-geotechnische Kurzbeurteilung erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch diese Firmen erarbeiteten Projekt-unterlagen können beim ASTRA nach Voranmeldung bis zum Ablauf der Fragerunde einge-sehen werden. Die Firma Bernet Bauherrenberatung AG in 5430 Wettingen hat die Projekt-generierung Hagnau - Augst erarbeitet. Die Firma Rudolf Keller & Partner AG in 4132 Mut-tenz bearbeitet seit Februar 2017 den Auftrag „Überprüfung von Verflechtungen und Topo-logien zur Machbarkeitsstudie 8-Streifenausbau Hagnau-Augst“. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch eine vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 05.05.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Transoptima, Bernet Bauherrenberatung AG, Rudolf Keller & Partner AG und Pfirter, Nyfeler + Partner AG im Verfahren als Anbieterinnen zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauf-trag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsemp-fängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausge-schlossen ist.
Liegt eine Firma als Einzelanbieterin oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Aus-wertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4 der Beilage 02 „Projektbeschrieb und Pflichtenheft“) an erster Stelle, fällt der Auftraggeber in Rückspra-che mit den betroffenen Anbietern respektive Mitgliedern von Bietergemeinschaften den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
10. Einzureichende Angebotsunterlagen:
- Angebotsunterlagen (Beilage 05)
- Honorarangebot (Beilage 06)
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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