1. Angaben zu den techn. Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2014, 2015 und 2016 – ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen (siehe EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Referenzen von erbrachten Architektenleistungen für alle Leistungsphasen gem. § 34 HOAI, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bew.- / Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden Projekte, die in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurden. Beurteilt wird die Planung und Ausführung von Bauten vergleichbarer Größe.
Referenzliste mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.1, als Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
3. Max. 2 Referenzen von vergleichbaren erbrachten Architektenleistungen und besonderen Erfahrungen hinsichtlich vergleichbarer Planungs- und Beratungsleistungen der Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 gem. § 34 HOAI, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bew.- / Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden Projekte, die in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurden. Beurteilt wird die funktionale und gestalterische Qualität, nicht die Anzahl der eingereichten Projekte.
Referenzen mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.2, als Anlage 3 zum Teilnahmeantrag.
4. Referenzen von vergleichbaren erbrachten Architektenleistungen und besonderen Erfahrungen hinsichtlich vergleichbarer Planungs- und Beratungsleistungen der Leistungsphasen 6, 7, 8, 9 gem. § 34 HOAI, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber u. der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bew.- / Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden Projekte, die in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurden. Beurteilt werden die Leistungen nach Erkundungen des AG bei Referenzgebern.
Referenzen mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.3, als Anlage 4 zum Teilnahmeantrag.
Nur Eigenerklärungen sind vorzulegen. Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung siehe Ziff. II.2.9.
Nachunternehmen/Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag).
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen u. finanziellen sowie der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage 6 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen muss eine eigene EEE vorlegen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von Nachunternehmen bzw. der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen ist auf Anforderung mit dem Erstangebot nachzureichen.