— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vomUnternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt (insb. Art der Leistung, behandelteThemenfelder), Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen,Ansprechpartner)). Vergleichbare Referenzen = Strategische Beratung mit Aspekten des Baus, der Verkehrsplanung, der Unterhaltung und/oder der Verkehrssicherheit von Bundesfernstraßen. Wünschenswert sind Erfahrungen mit der Erstellung eines Konzeptes/Handbuchs/Leitfadens, in dem Aspekte des Baus, der Verkehrsplanung, der Unterhaltung und/oder der Verkehrssicherheit von Bundesfernstraßen berücksichtigt werden.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der Qualifikationder gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2012 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt (insb. Art der Leistung, behandelte Themenbereiche), Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
1) Projektleiter (Hauptansprechpartner und Teilnehmer an allen Besprechungen),
2) Hauptsachbearbeiter und
3) Sachbearbeiter.
Vergleichbare Referenzen = Strategische Beratung mit Aspekten des Baus, der Verkehrsplanung, der Unterhaltung und/oder der Verkehrssicherheit von Bundesfernstraßen. Wünschenswert sind Erfahrungen mit der Erstellung eines Konzeptes/Handbuchs/Leitfadens, in dem Aspekte des Baus, der Verkehrsplanung, der Unterhaltung und/oder der Verkehrssicherheit von Bundesfernstraßen berücksichtigt werden.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
— Nachweise: wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.