Fachliche Qualifikation:
Darstellung von max. 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 6 Geschäftsjahren (2011 bis 2016) davon 2 Referenzen aus dem Bereich Generalsanierung/Umbau mit Erweiterung/Neubau Schulen und Generalsanierung Sporthalle.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenz ist aus dem Bereich Schulen/Sporthallen (Ausschlusskriterium)
— Größenordnung (Anrechenbare Kostengruppen Σ Kgr. 440 + 450 + 460) mindestens > 1 200 000 EUR brutto (Schulen) / > 500 000 EUR brutto (Sporthallen)
— Beauftragungsumfang mindestens Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI beauftragt,
— Derzeitiger Projektstand Lph. 8 oder abgeschlossen (bzw. derzeit in Lph. 9),
— Realisierung bei Schule: Realisierung im laufenden Betrieb,
— Referenzschreiben vom Auftraggeber.
Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter jeweils 2 Referenzen angegeben werden. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellungsdatum nicht älter als 6 Jahre ist (nicht älter als 2011).
Es ist darzustellen, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreters Erfahrung bei der Planung/Realisierung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung hat das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters:
— Referenz ist aus dem Bereich Schulen/Sporthallen (Ausschlusskriterium),
— Größenordnung (Anrechenbare Kostengruppen Σ Kgr.440 + 450 + 460) mindestens > 1 200 000 EUR brutto (Schulen) / > 500 000 EUR brutto (Sporthallen),
— Beauftragungsumfang mindestens Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI beauftragt,
— Derzeitiger Projektstand Lph. 8 oder abgeschlossen (bzw. derzeit in Lph. 9),
— Realisierung bei Schule: Realisierung im laufenden Betrieb,
— Referenzschreiben vom Auftraggeber.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen.
Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.