HAD-Referenz-Nr.: 5973/41 |
Aktenzeichen: FZ-2017 |
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Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Stadt Fritzlar
Straße:Zwischen den Krämen 7
Stadt/Ort:34560 Fritzlar
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Fachbereich: Zentralangelegenheiten, Sachgebiet Liegenschaftswesen / Bauverwaltung
Zu Hdn. von :Herrn Gerhard Schütt
Telefon:+49 5622 988-613
Fax:+49 5622 988-638
E-Mail:MjEwXVtoXldoWiRpWV5rW2pqNlxoX2pwYldoJFpb
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2. |
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Art der Leistung : Dienstleistung |
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Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Ingenieurleistungen für die Realisierung des Energieeffizienzkonzepts Umstellung der städtischen Beleuchtung auf LED |
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Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung |
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Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: |
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Bewerbungsfrist: 24.04.2017 12:00 Uhr |
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Leistungsbeschreibung |
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Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
Stadt Fritzlar
Realisierung des Energieeffizienzkonzepts Umstellung der städtischen Beleuchtung auf LED
- ca. 1616 auszutauschende Leuchten
- Dienstleistungsauftrag gemäß HOAI §55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
- HIER Beauftragung der Leistungsphase 4 bis 9
Beschreibung des Projektes:
Die Stadt Fritzlar beabsichtigt im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) die Umsetzung der im
Energieeffizienzkonzept „Energieeinsparung und Anlagenerneuerung der städtischen Beleuchtung“ festgestellten Erkenntnisse in den folgenden Jahren.
Zur Realisierung des Projektes wird ein Ingenieurbüro gesucht, welches die Umsetzung im Stadtgebiet inkl. der Stadtteile durchführt.
Besonders im Bereich der § 55 Leistungsphase 8 (Objektüberwachung-Bauüberwachung) wird seitens der Stadt Fritzlar auf eine ausreichende Überwachung durch Vor-Ort-Termine (mind. 3) Wert gelegt.
Die Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) sind im Jahre 2015-2016 in einem Erneuerungskonzept zur Energieeinsparung und Anlagenerneuerung in der Straßenbeleuchtung untersucht und berechnet worden. (Siehe Anlage Bericht 2016)
Die Bestandsdaten wurden im Vorfeld des Energieeffizienzkonzeptes durch die Stadt Fritzlar bzw. deren Dienstleister erhoben. Hinsichtlich der Leuchten wurden dabei offensichtlich Typenklassen nach Leuchtenform und Lampenbestückung gebildet. Die Leuchten sind dabei vorrangig nach deren Erscheinungsbild (Ansatzleuchte, Pilzleuchte, Energiesparleuchte usw.) klassifiziert und beinhalten weitestgehend keine Angaben zu Hersteller und Leuchtenmodell. Auch die Angaben zur Lampenbestückung enthalten in Teilen keine Angabe zum Lampentyp sondern ausschließlich deren Leistung.
Ziel der Maßnahmen ist nach Möglichkeit das vorhandene Beleuchtungsniveau beizubehalten bzw. geringfügig zu verbessern. Dadurch soll erreicht werden, dass im Vergleich zur IST-Situation zukünftig keine gravierende Über- oder Unterbeleuchtung erfolgt. Aufgrund der vorab erfolgten Festlegung der Stadt Fritzlar zum Einsatz eines vorgegebenen Umrüstbausatzes zur Modernisierung der historischen Leuchten / Altstadtleuchten, erfolgte keine lichttechnische Betrachtung dieser Modelle.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und / oder Programm, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. |
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) |
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Hauptgegenstand:
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Ergänzende Gegenstände:
34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen
34993000 Straßenbeleuchtung
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71318100 Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
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Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : im Stadtgebiet und 10 Stadtteile, 34560 Fritzlar
NUTS-Code : DE735 Schwalm-Eder-Kreis |
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Zeitraum der Ausführung : |
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voraussichtlich vom 03.07.2017 bis 31.12.2018 |
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Bewerbungsbedingungen: Für die Bewerbung sind die Bewerbungsbögen zu verwenden (Anlage A-D), siehe Vergabeunterlagen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Phase 1 Eignungskriterien:
Formale Prüfung
Allgemeine Angaben zum Bewerber - siehe Anlage A 1.1 bis 1.8
Nachweise 2. Mindestvoraussetzungen
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - siehe Anlage A Pkt. 3.
Fachliche Eignung siehe Anlage A 4. -
Referenzen - siehe Anlage C des Büros und Anlage D des Projektleiters und Stellvertreter |
8. |
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Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
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Kriterium |
Gewichtung |
1 |
Projekteinschätzung / Projektanalyse |
30 |
2 |
Projektanalyse / Fachliche Bewertung des Projektes |
15 |
3 |
Projektorganisation / Präsentation |
25 |
4 |
Honorar |
30 |
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9. |
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Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
Anzahl gesetzte Bieter 0 |
10. |
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Auskünfte erteilt: siehe unter 1. |
11. |
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Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1. |
12. |
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Sonstige Angaben: Die Auswahl der Bieter erfolgt nach den im Teilnahmeantrag (IBV) beschriebenen Eignungskriterien.
Nach Abschluss des IBV und Auswahl von 3-5 Bietern werden die Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf Grundlage weiterer zur Verfügung gestellter Unterlagen aufgefordert. Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Präsentation statt (Phase II), die schriftlichen Angebote und die mündliche Präsentation werden anhand der Zuschlagskriterien (siehe Punkt 8) geprüft.
Bewerbungen sind ausschließlich in Papierform einzureichen.
Durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren (IBV) und der Phase II besteht kein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung und damit verbundener Vergütung.
Eine Erstattung der Kosten, die den Bewerbern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Weitergehende rechtliche schutzwürdige Interessen der am Interessenbekundungsverfahren teilnehmenden Bewerber bestehen nicht.
Aufgrund fehlender Rechtswirkung hat ein Bewerber auch keinen Anspruch auf Mitteilung der Ausschlussgründe. Das Absageschreiben muss somit keine dezidierte Angabe von Gründen enthalten und weicht deshalb von den strengen Anforderungen eines Teilnahmewettbewerbs ab.
Interessenbekundungen sind in einem Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als Teilnahme/Interessenbekundung für das Projekt - siehe Punkt 3 - zu kennzeichnen und bei der o. g. Punkt 1. Kontaktstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei dieser an. Etwaige Fragen zum IBV sind grundsätzlich schriftlich oder in elektronischer Form an die oben bezeichnete Kontaktstelle zu richten. |
Tag der Veröffentlichung in der HAD: 22.03.2017 |