Entscheidung |
04.08.2017
Änderung am Apr 6, 2017 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 4 |
Gebäudetyp | Sport und Freizeit |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 1.500.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Altmarkkreis Salzwedel, Salzwedel (DE) |
Aufgabe |
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt in der Stadt Salzwedel die Sporthalle der Förderschulen für Lernbehinderte/Geistigbehinderte mit einer Gesamt- Bruttogrundfläche von 845 m2 und einer Nutzfläche von 776 m2 zu sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Vom Auftraggeber wurde für den Fördermittelantrag bereits die Leistungsphase 1 umgesetzt. Auf dieser Grundlage hat der Altmarkkreis Salzwedel den Demografie check als Voraussetzung für das Fördermittelprogramm STARK III plus EFRE -Richt linie/EU-Förderperiode 2014-2020 bestätigt bekommen. Die vorhandene Grundlagenermittlung muss deshalb bei den weiterführenden Leistungsphasen umgesetzt werden. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
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Leistungsumfang | Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2 – 9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung / Elektrotechnik und Gebäudeautomation / Anlagengruppen (ALG) 4 – 8 (ALG 4 Starkstromanlagen, ALG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ALG 7 nutzungsspezifische Anlagen, ALG 8 Gebäudeautomation) aufbauend auf die vorhandene Grundlagenermittlung. Folgende besondere Leistungen sollen vom Auftragnehmer ausgeführt werden: Erstellung eines Brandmelde- und Hausalarmkonzeptes. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Es besteht aus einem Traggerüst aus Stahlbauteilen, die mit Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen verkleidet sind. Das Flachdach besteht aus 50 mm Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen. Der Zugang zur Halle ist barrierefrei, zu den Umkleide- und Duschräumen bisher noch nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt. Im Jahr 2009 wurde das Lichtband auf der Eingangsseite erneuert und im Jahr 2014 die Eingangstür. Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgten bisher nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt. Die Leistungsphase 8 der HOAI (Bauüberwachung) beinhaltet die reibungslose Koordination der umfangreichen Anzahl der technischen Gewerke und erfordert eine regelmäßige Verfügbarkeit der örtlichen Bauleitung vor Ort. Beschreibung der Beschaffung: Erweiterung bzw. Erneuerung von elektrischen Anlagen und Gefahren- und Alarmanlagen (Sicherheitsbeleuchtung / Fluchtwegbeleuchtung, Amokalarmierung, Brandmeldeanlage), Ergänzung der Blitzschutzanlage, Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III plus EFRE-Richtlinie“ zu erstellen. Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. |
Informationen |
Das Los2 wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt |
Adresse des Bauherren | DE-29410 Hansestadt Salzwedel |
TED Dokumenten-Nr. | 112056-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Hansestadt Salzwedel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 068-128911
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 060-112056)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen – Sporthalle der Förderschulen Salzwedel.
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt in der Stadt Salzwedel die Sporthalle der Förderschulen für Lernbehinderte/Geistigbehinderte mit einer Gesamt- Bruttogrundfläche von 845 m2 und einer Nutzfläche von 776 m2 zu sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Vom Auftraggeber wurde für den Fördermittelantrag bereits die Leistungsphase 1 umgesetzt. Auf dieser Grundlage hat der Altmarkkreis Salzwedel den Demografie check als Voraussetzung für das Fördermittelprogramm STARK III plus EFRE -Richt linie/EU-Förderperiode 2014-2020 bestätigt bekommen. Die vorhandene Grundlagenermittlung muss deshalb bei den weiterführenden Leistungsphasen umgesetzt werden. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Angebote sind möglich für alle Lose
Angebote sind möglich für die maximale Anzahl an Losen: 3 (Gesamtzahl der Lose des Vergabeverfahrens)
Deutschland-Hansestadt Salzwedel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 060-112056
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen – Sporthalle der Förderschulen Salzwedel.
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt in der Stadt Salzwedel die Sporthalle der Förderschulen für Lernbehinderte/Geistigbehinderte mit einer Gesamt- Bruttogrundfläche von 845 m2 und einer Nutzfläche von 776 m2 zu sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Vom Auftraggeber wurde für den Fördermittelantrag bereits die Leistungsphase 1 umgesetzt. Auf dieser Grundlage hat der Altmarkkreis Salzwedel den Demografie check als Voraussetzung für das Fördermittelprogramm STARK III plus EFRE -Richt linie/EU-Förderperiode 2014-2020 bestätigt bekommen. Die vorhandene Grundlagenermittlung muss deshalb bei den weiterführenden Leistungsphasen umgesetzt werden. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Sporthalle der Förderschulen, Amtsstraße 45, 29410 Salzwedel.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2 – 9 für die Objektplanung Gebäude aufbauend auf die vorhandene Grundlagenermittlung. Folgende besondere Leistungen sollen vom Auftragnehmer ausgeführt werden: Bestandsaufnahme, Erstellung eines Energieausweises nach der aktuell gültigen EnEV.
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Es besteht aus einem Traggerüst aus Stahlbauteilen, die mit Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen verkleidet sind. Das Flachdach besteht aus 50 mm Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen. Der Zugang zur Halle ist barrierefrei, zu den Umkleide- und Duschräumen bisher noch nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt. Im Jahr 2009 wurde das Lichtband auf der Eingangsseite erneuert und im Jahr 2014 die Eingangstür. Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgten bisher nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt.
Die Leistungsphase 8 der HOAI (Bauüberwachung) beinhaltet die reibungslose Koordination der umfangreichen Anzahl der technischen Gewerke und erfordert eine regelmäßige Verfügbarkeit der örtlichen Bauleitung vor Ort.
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung der Dacheindeckung ;Wärmedämmung des massiv erstellten Sockels; Erneuerung der Außenwandverkleidung und Lichtbänder; Erneuerung von Fussböden mit Wärmedämmung einschl. Herstellung Barrierefreiheit
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III plus EFRE-Richtlinie“ zu erstellen.
Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Bepunktung der Eignung anhand von Kriterien gemäß III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien. Die erforderlichen Angaben gemäß dem Punkt III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien erfüllt werden, sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich abzugeben. Dieser ist unter oben genanntem Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt jeweils bis zur Leistungsphase 3 (Erstellung der Entwurfsunterlage Bau/Fördermittelbeantragung). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung von Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen, vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht in Abhängigkeit von der Zuwendung von Fördermitteln als Option.
Fachplanung TA /Heizung, Lüftung, Sanitär
Sporthalle der Förderschulen, Amtsstraße 45, 29410 Salzwedel.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und
Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2 – 9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung / Heizung, Lüftung, Sanitär / Anlagengruppe (ALG) 1 – 3 (ALG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3
Lufttechnische Anlagen) aufbauend auf die vorhandene Grundlagenermittlung.
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Es besteht aus einem Traggerüst aus Stahlbauteilen, die mit Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen verkleidet sind. Das Flachdach besteht aus 50 mm Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen. Der Zugang zur Halle ist barrierefrei, zu den Umkleide- und Duschräumen bisher noch nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt. Im Jahr 2009 wurde das Lichtband auf der Eingangsseite erneuert und im Jahr 2014 die Eingangstür. Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgten bisher nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt.
Die Leistungsphase 8 der HOAI (Bauüberwachung) beinhaltet die reibungslose Koordination der umfangreichen Anzahl der technischen Gewerke und erfordert eine regelmäßige Verfügbarkeit der örtlichen Bauleitung vor Ort.
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung der Heizungsverteilung / -anlage einschl. Lüftung und Verbesserung der Steuerung / Regelung sowie die Erneuerung der Regelung zur Warmwasserbereitung einschl. Erneuerung und Dämmung der Versorgungsleitungen.
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III plus EFRE-Richtlinie“ zu erstellen.
Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Bepunktung der Eignung anhand von Kriterien gemäß III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien. Die erforderlichen Angaben gemäß dem Punkt III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien erfüllt werden, sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich abzugeben. Dieser ist unter oben genanntem Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt jeweils bis zur Leistungsphase 3 (Erstellung der Entwurfsunterlage Bau/ Fördermittelbeantragung). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung von Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen, vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht in Abhängigkeit von der Zuwendung von Fördermitteln als Option.
Fachplanung TA / Elektrotechnik und Gebäudeautomation
Sporthalle der Förderschulen, Amtsstraße 45, 29410 Salzwedel.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und
Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 2 – 9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung / Elektrotechnik und Gebäudeautomation / Anlagengruppen
(ALG) 4 – 8 (ALG 4 Starkstromanlagen, ALG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ALG 7 nutzungsspezifische Anlagen, ALG 8
Gebäudeautomation) aufbauend auf die vorhandene Grundlagenermittlung.
Folgende besondere Leistungen sollen vom Auftragnehmer ausgeführt werden:
Erstellung eines Brandmelde- und Hausalarmkonzeptes.
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Zweifeldschulsporthalle des Typs SH 15/30 LM (Baujahr 1980). Es besteht aus einem Traggerüst aus Stahlbauteilen, die mit Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen verkleidet sind. Das Flachdach besteht aus 50 mm Stahl-Pur-Stahl-Flächenelementen. Der Zugang zur Halle ist barrierefrei, zu den Umkleide- und Duschräumen bisher noch nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt. Im Jahr 2009 wurde das Lichtband auf der Eingangsseite erneuert und im Jahr 2014 die Eingangstür. Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgten bisher nicht. Das Gebäude wird über Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk beheizt.
Die Leistungsphase 8 der HOAI (Bauüberwachung) beinhaltet die reibungslose Koordination der umfangreichen Anzahl der technischen Gewerke und erfordert eine regelmäßige Verfügbarkeit der örtlichen Bauleitung vor Ort.
Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung bzw. Erneuerung von elektrischen Anlagen und Gefahren- und Alarmanlagen (Sicherheitsbeleuchtung / Fluchtwegbeleuchtung, Amokalarmierung, Brandmeldeanlage), Ergänzung der Blitzschutzanlage,
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Dabei sind sämtliche Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „STARK III plus EFRE-Richtlinie“ zu erstellen.
Optional ist vorgesehen die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Bepunktung der Eignung anhand von Kriterien gemäß III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien. Die erforderlichen Angaben gemäß dem Punkt III.1.3 sowie Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien erfüllt werden, sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich abzugeben. Dieser ist unter oben genanntem Zugang/Adresse (I.3 Kommunikation) herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichen Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von §75 Abs 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt jeweils bis zur Leistungsphase 3 (Erstellung der Entwurfsunterlage Bau/ Fördermittelbeantragung). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung von Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen, vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht in Abhängigkeit von der Zuwendung von Fördermitteln als Option.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch die Bewerber sind als Teilnahmevoraussetzung folgende wirksame Erklärungen/Nachweise je Los,unter Verwendung der Formulare, die unter der in I.3) angegebenen Kontaktadresse heruntergeladen werdenkönnen, abzugeben und einzureichen:
— Vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlichunterschriebene Bewerbung im Original. – Auszug aus dem Berufs – oder Geschäftsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, im Falle einer Bietergemeinschaft weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung entsprechendden Vorgaben der Teilnahmeantragsunterlagen. – Auskünfte gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 VgV zu Personen(Namen und berufliche Befähigung), die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des § 75 VgV(abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt). – Eigenerklärung/en, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1.) bis 10.) und Abs. 4 Nr. 1.) bis 2.) GWB noch mögliche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1.) bis 9.) GWB vorliegen. – Bewerber,die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung eines zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: für Los 1: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; für die Lose 2 und 3: 1 000 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird.
1) Im Rahmen der Eignungswertung für jedes Los werden die Auswahlkriterien
1. Referenz und 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung bepunktet. Dazu erfolgt eine Unterteilung in jeweils 3 Unterkriterien. Anhand maximal zu erreichender Gesamtpunkte im Rahmen der Auswertung ergibt sich die Platzierung der Bewerber. 2) Das Auswahlkriterium 1. Referenz ist je Los anhand von max. 3 Referenzen mit den folgenden Angaben nachzuweisen: Ansprechpartner/Auftraggeber, erbrachte Leistung, anrechenbare Kosten, Honorar der Leistung, Fertigstellungszeitpunkt, kurze Projektbeschreibung.
1 Referenz davon muss folgende Anforderungen erfüllen: es muss sich um ein Bauvorhaben handeln, dass der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt oder einer gleichwertigen Richtlinie anderer Bundesländer unterliegt; lnbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 1.1.2007; mindestens Leistungsphasen 5 – 8 der Leistung des jeweiligen Loses erbracht; anrechenbare Kosten für Los 1 mindestens 500.000 EUR Netto, für Los 2 mindestens 300.000 EUR Netto, für Los 3 mindestens 250.000 EUR Netto. Zwei verschiedene Referenzobjekte, die diese Anforderungen gemeinsam erfüllen, sind möglich. 3) Unterkriterien und Bepunktung zu 1. Referenzen wie folgt: 1.1 Nettobaukosten: 1 Pkt: 1 Referenz; 2 Pkt: 2 Referenzen; 3 Pkt: 3 Referenzen; 1.2 Termin Fertigstellung (Gebäudeinbetriebnahme): 1 Pkt: 2007/2008; 2 Pkt: 2009/2010; 3 Pkt: ab 2011; 1.3 Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Instandsetzung / Erweiterung – falls ja: 3 Punkte;
4) Für das Auswahlkriterium 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung ist je Los die Person vorzustellen, die die Projektleitung übernehmen wird: Ausbildung, Berufserfahrung, Kurzbeschreibung mind. eines Referenzobjektes unterliegend der Richtlinie über bauaufsichtlliche Anforderungen an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt oder einer gleichwertigen Richtlinie anderer Bundesländer; Unterkriterien und Bepunktung zu 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung wie folgt: 2.1 Berufserfahrung: 2 Pkt: 0 – 4 Jahre; 5 Pkt: 5 – 9 Jahre; 8 Pkt: ab 10 Jahre; 2.2 Realisierung vergleichbarer Projekte: 1 Pkt: 1 Projekt; 2 Pkt: 2 Projekte; 3 Pkt: 3 Projekte; 2.3 pro Mitarbeit an einer unter 1. genannten Referenz 1 Pkt, bei 2 Referenzen 2 Pkt, bei 3 Referenzen 3 Pkt.
Der Bewertungsbogen für die Teilnahmeanträge ist unter der in I.3) angegebenen Kontaktadresse einzusehen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Punkt III 1.1.
Für die Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Weitere Beschaffungsmerkmale werden mit der Versendung der Verdingungsunterlagen an die ausgewählten Bieter ausgereicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag je Los einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis vier Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes je Los aufgefordert werden. Die Teilnahmeanträge je Los sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags je Los als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind an die Vergabestelle des Altmarkkreises Salzwedel (Kontaktdaten unter I.1) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe je Los erhalten die ausgewählten Teilnehmer, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen.
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Inbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltungsmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Ausschreibung veröffentlicht | 27.03.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 20.12.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 20.12.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-260099 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 230 |
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