Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (Abschn. III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntm.) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt vorbehalten, allen Bewerbern die Gelegenheit zum Nachreichen fehlender, zur Vervollständig unvollständiger bzw. zur Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen zu geben.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Eignung im Bereich Planung (Gewichtung 40 %), im Einzelnen:
1.1) Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Neubau von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren Immobilien (Gewichtung 24 %) mit den Unterkriterien:
1.1.1) Referenz erfüllt die Mindestanforderungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 1 (Gewichtung 12 %);
1.1.2) gemeinsame Bearbeitung der Referenz mit Fachplaner TA bzw. Tragwerk (Gewichtung 12 %);
1.2) durchschnittl. Umsatz mit Planungsleistungen in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 6 %);
1.3) durchschnittl. Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Planung in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 10 %);
2) Eignung im Bereich Bau (Gewichtung 40 %), im Einzelnen:
2.1) Referenzen für Bauleistungen im Bereich Neubau von Gebäuden (Gewichtung 24 %) mit den Unterkriterien:
2.1.1) Referenz erfüllt die Mindestanforderungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 2 (Gewichtung 12 %);
2.1.2) Referenz hatte ein Feuerwehrgerätehaus oder eine vergleichbare Immobilie zum Gegenstand (Gewichtung 12 %);
2.2) durchschnittl. Umsatz im Bereich Bau in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 10 %);
2.3) durchschnittl. Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Bau in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 6 %);
3) Eignung im Bereich Technisches Gebäudemanagement (Gewichtung 20 %), im Einzelnen:
3.1) Referenzen für FM-Dienstleistungsverträge (TGM) von Immobilien, die die Mindestanforderungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 3 erfüllen (Gewichtung 12 %);
3.2) durchschnittl. Umsatz im Bereich Technisches Gebäudemanagement in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 4 %);
3.3) durchschnittl. Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Technisches Gebäudemanagement in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren (Gewichtung 4 %).