Bekanntmachung: 4. Änderung des Landschaftsplans III - "Eschweiler - Stolberg"
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung StädteRegion Aachen
Postanschrift Zollernstr. 10
Ort 52070 Aachen
Telefon 0241 / 5198-6111
Fax 0241 / 5198-86110
E-Mail MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxfYE1RUGBRXlFTVVtaGU1NT1RRWhpQUQ==
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
4. Änderung des Landschaftsplans III - "Eschweiler - Stolberg"
- Ausweisung des Probsteier Waldes mit Saubachoberlauf und den oberen VEGLA-Poldern zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet
- Übernahme des Naturschutzgebietes "Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg" in Stolberg
- Zu "Ausweisung des Probsteier Waldes mit Saubachoberlauf und den oberen VEGLA-Poldern zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet":
Der Arbeitskreis Orchideenschutz (31.05.2007), die Naturschutzverbände (17.12.2012) und die Stadt Eschweiler (19.01.2012/24.03.2015) haben beantragt, den Propsteier Wald, den Saubachoberlauf und die oberen Veglapolder zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen.
Diese Gebiete liegen im Geltungsbereich des am 13. September 1991 in Kraft getretenen und zuletzt am 15.10.2004 geänderten Landschaftsplans (LP) III "Eschweiler-Stolberg". Die ökologischen Datengrundlagen für diese Landschaftsplaninhalte stammen aus Februar 1980 und sind aus diesem Grunde als nicht mehr aktuell zu bezeichnen.
Im Hinblick auf die bis heute stattfindende positive ökologische Entwicklung und die aktuellen Erhebungen von Tier- und Pflanzenarten ist eine Schutzausweisung nicht nur der drei einzelnen Bereiche, sondern als größeres zusammenhängendes Naturschutzgebiet begründet und gewünscht. Um die Abgrenzung, sowie die fachspezifischen Inhalte eines künftigen Naturschutzgebietes zwischen den Antragstellern abzustimmen, fand am 09. April 2015 im Rathaus der Stadt Eschweiler ein Abstimmungsgespräch zur Vorbereitung der Ausweisung als zusammenhängendes Naturschutzgebiet statt. Die Stadt Eschweiler stimmte einer umfassenden Schutzausweisung vollinhaltlich zu, die Naturschutzverbände unterstützen ebenfalls die Gesamtlösung. Einschränkend soll auf einem Teil der noch aus der alten militärischen Nutzung stammenden überbauten Fläche eine bauliche Erschließung für innovative Techniken möglich sein. Auch die Stadt Stolberg stimmte einer NSGAusweisungzu. Alle Gesprächspartner waren sich einig, dass in dem geplanten Naturschutzgebiet zukünftig eine ruhige und naturangepasste Erholung ermöglicht wird.
- Zu: "Übernahme des Naturschutzgebietes "Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg" in Stolberg":
Am 31.10.1994 hat die Bezirksregierung Köln als Höhere Landschaftsbehörde im Bereich des Donnerberges in Stolberg per ordnungsbehördlicher Verordnung drei Teilgebiete als Naturschutzgebiet "Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg" ausgewiesen.
Der Teilbereich Blankenberg entstammt einer ehemaligen Kupferhofanlage und ist bis heute als extensive Parkanlage von hoher ökologischer Bedeutung. Die beiden übrigen Flächen sind ehemalige Abbauflächen von Kalkstein, sowie Offenlandbiotope, die mit Galmeivegetation überzogen sind. Zudem ist oberhalb der Wiesenstraße im dortigen Grünland ein Quellaustritt mit Moorvegetation erhalten geblieben. Das gesamte Gebiet zeichnet das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten der "Roten Liste" aus. Bedeutsam sind Pflanzengesellschaften wie Galmei-, Heide-, Gehölz-, Mauer-, Böschungs-, Brach- und Quellvegetationen. Für Amphibien, Reptilien, Vogelarten, Insekten und Spinnen sind die Teilgebiete unverzichtbarer Lebensraum.
Durch regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen konnten diese Flächen in ihrer ökologischen Wertigkeit gesteigert und als bedeutsame stadtklimatische Bausteine dauerhaft im Bestand gesichert werden. Teilflächen mit Dauergrünland sind an einen Landwirt per Nutzungsvertrag zur Pflege übergeben worden.
Die Flächen sind zum überwiegenden Teil im öffentlichen Eigentum der Stadt Stolberg, sowie der StädteRegion Aachen. Die Verwaltung der Stadt Stolberg hat bereits ihre Zustimmung zu den Schutzausweisungen, insbesondere der innerstädtischen NSG-Flächen im Bereich Donnerberg nach der Verwaltungsvorstandssitzung in 2015 erteilt.
Nachdem die zeitlich befristete NSG-Verordnung nach einer 20-jährigen Laufzeit Ende 2014 ausgelaufen ist, soll nun in den alten Grenzen wieder ein dreiteiliges Naturschutzgebiet über den Landschaftsplan III in Kraft gesetzt werden. Für die Teilgebiete sind zumindest grobe Erhebungen hinsichtlich der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Auch ist zu prüfen, ob die bisherigen Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen ausgereicht haben, die Schutzgüter zu erhalten.
Leistungsort
Ort 52222 Stolberg
Weiterer Leistungsort:
1.
52249 Eschweiler
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
06/2017 bis spätestens 06/2018
Sonstiges
Ihre Interessensbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (07.04.2017 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden:
- vergleichbare Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer bzw. Ingenieurkammer oder Architektenkammer / kein Handelsregisterauszug)
- aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (aus dem Jahr 2017)
Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte nur ihre Präqualifizierungsnummer sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (sofern dieser nicht auch abrufbar ist).
Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein.
Achtung: Es werden nur Interessensbekundungen auf Eignung geprüft, die bis zum Veröffentlichungsende vollständig und in gültiger Fassung vorliegen. Eine Nachforderung von Nachweisen erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerber gelost werden. Es werden maximal 8 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es besteht daher kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY5Y5UQ