Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Hof
Klosterstr. 1
Hof
95028
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527
E-Mail:
MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBjZFFUZB1YX1YeVFU=
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539
NUTS-Code:
DE244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-hof.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserbeseitigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen zum Nachweis der Mischwasserbehandlung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Siehe bei Ziffer II.2.4) – Beschreibung der Beschaffung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244
NUTS-Code: DE249
Hauptort der Ausführung:
Stadt- und Landkreis Hof.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsumfang des Nachweises der Mischwasserbehandlung:
Für die Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet des Abwasserverbandes Saale (AV Saale) ist ein neues Wasserrecht zu beantragen. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes Saale umfasst 14 Kommunen mit derzeit rd. 100 000 Einwohnern und einigen Gewerbebetrieben. Die abflusswirksame befestigte Fläche beträgt ungefähr 1 900 ha. Im Einzugsgebiet sind derzeit 154 Entlastungsanlagen (73 Regenüberläufe und 81 Regenüberlaufbecken) bekannt. Das zur Kläranlage des AV Saale entwässernde Kanalnetz weist eine Länge von mehr als 800 km auf. Es umfasst ca. 26 000 Haltungen.
Es ist eine Schmutzfrachtberechnung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Hierzu ist zwingend ein Modell anzuwenden, das nach dem ATV-Arbeitsblatt A 128 der Gruppe der hydrologisch-hydrodynamisch-deterministischen Modelle zuzuordnen ist. Bei Verwendung eines Grobnetzes ist die Gleichwertigkeit des Grobnetzes nachzuweisen.
Darüber hinaus sind die Nachweise für die einzelnen Entlastungsanlagen nach den DWA-Arbeitsblättern A 111 und A 166 zu erbringen und die Gewässerbelastung nach dem Merkblatt 4.4/22 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu beurteilen. Den Berechnungen und Nachweisen sind weitergehende Anforderungen nach dem Merkblatt 4.4/22 zu Grunde zu legen.
Der zu erbringende Leistungsumfang gliedert sich entsprechend der nachfolgenden Zusammenstellung:
1. Trockenwetteranalyse;
2. Datenerhebung und Aufbereitung des Kanalnetzes;
3. Zuweissung und Erhebung der Flächendaten;
4. Messprogramm zur Bestimmung der Überlaufmengen und -frachten und Berechnungen zur Kalibrierung;
5. Nachweis des Volumens der Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet des AV Saale im Nachweisverfahren für den Istzustand;
6. Überprüfung der Sonderbauwerke nach Merkblatt 4.4/22 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt für den Istzustand;
7. Aufbereitung, Berechnungen und Überprüfungen für den Prognosezustand;
8. Hydraulischer Nachweis für die Entlastungsanlagen und Nachweise hinsichtlich der Gewässerbelastung nach Merkblatt 4.4/22 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt;
9. Erläuterungsbericht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/07/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Ausführungstermin (Beginn und Ende) kann sich jeweils nach hinten verschieben.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Aufforderung zur Teilnahme. Eignungsnachweise werden erst mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren gefordert. Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen erfolgt ebenfalls erst mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben erfolgen in der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/05/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/09/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2017