Architektenleistungen gemäß § 33 ff. HOAI 2013 LPH 5 bis 9.
Das bestehende denkmalgeschützte Gebäude der Musikschule „Fanny Hensel“ soll für die Nutzung als Musikschule instandgesetzt und umgebaut werden und durch einen Neubau mit Verbindungsgang erweitert und funktional verbessert werden.
Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Bauvorhaben umgesetzt werden:
— Grundinstandsetzung der Unterrichtsräume und Verbesserung des Schallschutzes und der Raumakustik im Altbau;
— Umbau der bestehenden Sanitärräume zu Unterrichtsräumen im Altbau;
— Instandsetzung der äußeren Hülle unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten – sowie energetische Optimierung;
— Schadstoffsanierung im Altbau;
— Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges im Erweiterungsbau;
— barrierefreie Erschließung der Musikschule durch Integration eines Aufzuges im Erweiterungsbau;
— Schaffung von zusätzlichen Unterrichts- und Veranstaltungsräumen im Erweiterungsbau;
— Integration der Sanitärräume im Erweiterungsbau;
— Berücksichtigung Energetischer, Schallschutz und Akustischer Anforderungen für den Erweiterungsbau.
Bestandsgebäude BGF 1 382 m², BRI 5 161 m³
Erweiterungsbau BGF 950 m², BRI 3 456 m³
— -
Zusätzliche Angaben (Alternativ zu II.2.14):
zu II.2.6) (Umfang der Grundleistungen)
Die Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 5 bis LPH 9 nach HOAI 2013 werden nicht in voller Zahl gefordert. Ausgewählte Grundleistungen werden vom Auftraggeber übernommen oder von diesem anderweitig delegiert. Genaue Angaben finden sich in separater Darstellung in den Ausschreibungsunterlagen (Anl06_IV 4102.H F Spezifische Leistungspflichten). Beauftragt werden die Leistungen (ggf. optional) mit folgenden vom-Hundert-Sätzen:
LPH 5 mit 25,00 v. H.
optional LPH 6 mit 9,90 v. H.
optional LPH 7 mit 3,50 v. H.
optional LPH 8 mit 32,00 v. H.
optional LPH 9 mit 2,00 v. H.
in Summe 72,40 v. H.
— -
zu II.2.6) (ABK)
Die Kosten für Erweiterungsbau und Bestandsgebäude stellen sich dar wie folgt:
Kosten Erweiterungsbau:
EUR brutto KGR 200: 12 300,–
EUR brutto KGR 300: 1 166 900,–
EUR brutto KGR 400: 372 000,–
EUR brutto KGR 500: 35 400,–
Kosten Bestandsgebäude:
EUR brutto KGR 200: 5 000,–
EUR brutto KGR 300: 824 600,–
EUR brutto KGR 400: 224 700,–
EUR brutto KGR 500: 13 800,–
xxx EUR netto an mitzuverarbeitender Bausubstanz nach gesonderter Ermittlung
— -
zu II.2.6) (mitzuverarbeitende Bausubstanz)
Die Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist noch nicht ermittelt. Die Ermittlung derselbigen wird als besondere Leistung vergeben.