Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
Neben 3 geladenen Teilnehmern erfolgt in einem offenen Teilnahmewettbewerb die Auswahl weiterer 9 Teilnehmer.
Die unten stehenden Formulare sind auf der folgenden Webseite verfügbar: http://www.pfe-berlin.de/wettbewerb.htm
Folgende Unterlagen/Erklärungen müssen zur Bewerbung frist- und formgerecht in ausgedruckter Form vorliegen:
a) Vollständig ausgefüllter und von dem/den Büroinhaber/n, dem/den Gesellschafter/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen Projektorganisation (Formblatt 1),
b) Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB (Formblatt 2),
c) Nachweis Teilnahmeberechtigung (siehe III.2 dieser Bekanntmachung),
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Architekten über Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von jeweils 3 000 000 EUR. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass bei Auftragsvergabe der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in der genannten Höhe erfolgt,
e) Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung des Wettbewerbsteams (Formblatt 3). Dieses Formblatt ist nur auszufüllen, wenn sich mehrere Büros in einer Bewerbergemeinschaft bewerben,
f) Bei juristischen Personen und/oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Fachliche Leistungsfähigkeit (Referenzprojekte – Formblatt 4):
Es sind 2 verschiedene Referenzen nachzuweisen. Die Referenz Nr. 2 kann die Referenz Nr. 1 nicht ersetzten.
Referenzen:
1. Zum Nachweis der Gestaltungskompetenz ist ein realisierter oder in Realisierung befindlicher Neubau eines Wohnhauses, eines Geschäftshauses oder Wohn- und Geschäftshauses mit mindestens 2 500 000 EUR Baukosten (KG 300 und 400) der letzten 10 Jahren einzureichen. Mindestvoraussetzung ist die Bearbeitung der Leistungsphasen 2-5 sowie der Abschluss der Leistungsphase 5 nach dem 1.4.2007 und vor dem 1.4.2017.
2. Zum Nachweis der Ausführungs- und Fachkompetenz ist ein realisiertes Neubau- oder Sanierungsvorhaben eines Wohnhauses, eines Geschäftshauses oder Wohn- und Geschäftshauses mit mindestens 2 500 000 EUR Baukosten (KG 300 und 400) der letzten 10 Jahre nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist die Bearbeitung der Leistungsphasen 2-8 sowie die Fertigstellung des Vorhabens nach dem 1.4.2007 und vor dem 1.4.2017. Ausschlaggebend ist die Übergabe des letzten Bauabschnitts an den Bauherrn bzw. Auftraggeber.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzen von einem Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Auch ist es möglich, dass diese von 2 unterschiedlichen Teilnehmern der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Für die Referenzprojekte sind jeweils eine Kurzdarstellung, einschl. Foto, Zeichnung oder andere Darstellung auf maximal vier DIN-A4-Seiten bzw. zwei DIN-A3-Seiten, einseitig bedruckt vorzulegen.
Die Einsendung muss als Papierausdruck erfolgen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Nach dem unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Fehlen von Unterlagen oder der notwendigen Unterschriften auf den Formularen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.