I.Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Ref.projekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf erster Stufe die Vergleichbarkeit des Ref.projektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf Baukosten u. Bauaufgabe (Qualität) u. auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Ref.projekte (Quantität) berücksichtigt. Bei der Vergleichbarkeit der Baukosten können pro Ref.projekt maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Ref.projekt Straßenbau 1) Baukosten 2,5 Mio. – 2,75 Mio. EUR = 1 Punkt, 2) Baukosten > 2,75 Mio. – 3,25 Mio. EUR = 3 Punkte 3) Baukosten >3,25 Mio. – 4,0 Mio. EUR = 4 Punkte
4) Baukosten > 4,0 Mio. EUR = 5 Punkte
Ref.projekt Ingenieurbauwerke 1) Baukosten 1,5 Mio. – 2,75 Mio. EUR = 1 Punkt
2) Baukosten >2,75 Mio. – 3,5 Mio. EUR = 3 Punkte
3) Baukosten >3,5 Mio. – 4,5 Mio. EUR = 4 Punkte
4) Baukosten > 4,5 Mio. EUR = 5 Punkte
Bei der Vergleichbarkeit der Ref.projekte in Bezug auf Bauaufgabe werden Punkte wie folgt vergeben:
Ref.projekt Straßenbau
1) Planung eines innerörtlichen Knoten = 1 Punkt
2) Planung eines mindestens 4 armigen Knoten = 1Punkt
3) Planung eines niveaugleichen Knoten = 1 Punkt
4) Umbau eines mehrspurigen Knotens unter Betrieb = 1 Punkt
5) Planung einer Verkehrsanlage in Verbindung mit einem Brückenbauwerk = 1 Punkt
6) Planung im Bestand = 1 Punkt
7) Planung und Koordination der Leitungstrassen von Versorgern im Bestand= 1 Punkt
8) Planung der Leistungsphasen 1-7 gem. § 45 HOAI = 1 Punkt
9) Planung der Leistungsphasen 8 gem. § 45 HOAI = 1 Punkt
Es können für das Ref.projekt Straßenbau maximal 9 Punkte erreicht werden Ref.projekt Ing.bauwerke
1) Planung (Objekt und Tragwerksplanung) eines innerörtlichen Brückenbauwerkes in Verbindung mit einer mehrspurigen Fahrbahn= 1 Punkt
2) Planung Brückenbau § 41 Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1-4 und 6-7 nach § 43 und § 51 Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1-4 und 6 komplett =1 Punkt
3) Planung Brückenbau § 41 Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1-4 nach § 43 = 1 Punkt
4) Planung für die Leistungsphasen 8 § 41 Ingenieurbauwerke (Bauoberleitung u. örtliche Bauüberwachung mit Grundleistung und besonderer Leistung) u. Leistungsphase 9 (Objektbetreuung mit Grundleistung u. besonderen Leistungen = 1 Punkt
5) Planung im Bestand = 1 Punkt
Es können für das Ref.projekt Ingenieurbauwerke max. 5 Punkte erreicht werden. Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Ref.projekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Ref.projekte nach absteigender Punktzahl sortiert u. für jedes Ref.projekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. D.h., dass auf der ersten Stufe (Qualität) mit den meisten Punkten versehene Ref.projekt kommt auf den Rangplatz 1, das zweitbeste auf den Rangplatz 2, das drittbeste auf den Rangplatz 3 usw.. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Ref.projekte nach absteigender Rangfolge der Ref.punkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Ref.projekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Ref.projekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) u. dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils die Zahl 1 vorher subtrahiert wird. Als Formel kann das wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Ref.projektes in Tabelle u. „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF=1/(n-1)^2. Punktzahl drittbeste Ref.projekt wird mit Faktor 0,25 multipliziert, Punktzahl viertbeste Ref. mit F. 0,111 multipliziert, fünftbeste Referenz mit F. 0,063, die sechstbeste Ref. mit F. 0,040 multipliziert usw..
Die erreichten, gewichteten Punkte bei den Kriterien „Referenzen“ werden abschließend normiert: Bewerber/höchste Punktzahl=5 Punkte), Bewerber/niedrigste Punktzah=1, Interpolation Zwischenwerte
Wertung Kriterierien Projektleiter und Allgmeine Zusammenfassung unter Sonstiges.