Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 10 Teilnehmer für den Wettbewerb ausgewählt werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1 – 9) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Abweichungen von den formellen Anforderungen sowie Mehrfachbewerbungen führen zum Verfahrensausschluss.
Die Bewerbungsunterlagen stehen ab dem 11.4.2017 auf der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) zum Download zur Verfügung.
Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der o. g. Vergabestelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Elektronisch übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß Eignungsmatrix (Anlage A.1 bis A.3) sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung sind:
Anlage 1: Bewerbungsformular;
Anlage 2: Anlagenverzeichnis;
Anlage 3: Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gem. § 43 (1) VgV;
Anlage 4: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit der Ausführungs- und Lieferinteressen über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gem. § 47-48 VgV;
Anlage 5: Eigenerklärung gem. § 48 VgV, dass keine Ausschlussgründe bestehen;
Anlage 6: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) 3. VgV,
Anlage 7: Eigenerklärung über das vergleichbare Mittel des Vollzeitäquivalents der Beschäftigten der letzten 3 Kalenderjahre gemäß § 46 (3) VgV;
Anlage 8: Eigenerklärung über das vergleichbare Mittel der Gesamtumsätze der letzten 3 Kalenderjahre gem. § 45 (2) VgV;
Anlage 9 a-c: Nachweise der beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 (3) 1. VgV durch insgesamt 3 Referenzprojekte.
Anhand der Anlagen 1 – 9 des Bewerbungsformulars werden die benannten Kriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien oder die Nichterfüllung ggf. festgestellt und Bewerber dementsprechend ggf. ausgeschlossen. Unterlagen und Angaben die über den oben genannten Umfang hinausgehen, werden für die Auswahl nicht berücksichtigt u. bewertet. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend.
Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 330 Punkte. Dabei max. 30 Punkte für Angaben gem. Anlage 7, max. 30 Punkte für Angaben gem. Anlage 8 und max. 270 Punkte für Angaben gem. Anlage 9. Folgende Unterlagen werden den Bewerbern als Information zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Bewerbung nicht einzureichen:
Anlagen A.1-A.3 –Eignungsmatrix;
Anlagen B.1-B.3 –Zuschlagsmatrix, weitere Angaben;
Anlage C –Lageplan Wettbewerbsgebiet.
Im Teilnahmewettbewerb werden die zehn Teilnehmer mit den höchsten Bewertungspunktzahlen ausgewählt u. aufgefordert am Verfahren teilzunehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der Kriterien, behält sich die Ausloberin vor gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.