Entscheidung |
10.08.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 5 |
Gebäudetyp | Technische Infrastruktur |
Art der Leistung | Objektplanung Ingenieurbauwerke / Bodenmechanik, Erd-/ Grundbau / Bauleitung, Objektüberwachung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe (DE) |
Betreuer | wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe (DE) |
Aufgabe |
Die Dammertüchtigung umfasst einen 13 km langen Abschnitt des Rheinhochwasserdamms RHWD XXV und einen 1 km langen Abschnitt des rechten Murgdamms. Mit der Ertüchtigung soll der Hochwasserschutz bzgl. der Standsicherheit und der Zugänglichkeit (Dammverteidigungswege) der Dämme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik verbessert werden, insbesondere indem das Dammprofil durch Abflachung der Böschungen und Herstellung von landseitigen Bermen verbreitert wird.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die für die Umsetzung erforderlichen geotechnischen Dienstleistungen zu vergeben. Zu diesen Dienstleistungen zählen die Erstellung eines Qualitätssicherungsplans Geotechnik, die geotechnische Bauüberwachung und Qualitätssicherung während der Bauausführung (Fremdüberwachung), Begutachtung von Einbaumaterialien, Feldarbeiten und Laborarbeiten für Kontrollprüfungen und allgemeine geotechnische Beratung. Die bauliche Umsetzung ist abschnittsweise in insgesamt 8 Baulosen vorgesehen. |
Leistungsumfang | Der Leistungsumfang der zu vergebenden Leistungen umfasst folgende Teilleistungen: Pos. 1) Erstellung eines Qualitätssicherungsplans Geotechnik. Pos. 2) Geotechnische Beratung im Zuge der Ausführungsplanung und Bauausführung nach Bedarf. Pos. 3) Ortstermine des Gutachters für Besprechungen und stichprobenartige Überwachung. Pos. 4) Beurteilung der Eignung und Freigabe der Materialien für den Dammaufbau. Pos. 5) Feldarbeiten und Laborarbeiten für Kontrollprüfungen incl. Erstellung von Überwachungsberichten. Weitere Informationen zum Projekt: Der zu ertüchtigende Dammabschnitt liegt im Landkreis Rastatt auf den Gemarkungen Au am Rhein, Elchesheim–Illingen, Steinmauern und Rastatt. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Rastatt vom 15.2.2016 ist rechtskräftig. Durch die Baumaßnahme sind bedeutsame Biotopbestände und sensible Naturräume betroffen, so dass gemäß Planfeststellung umfangreiche naturschutzrechtliche Bestimmungen und Kompensationsmaßnahmen zu beachten sind. Daher sind die Ertüchtigungsmaßnahmen in zeitversetzten Bauabschnitten durchzuführen. Die Gesamtmaßnahme wurde in zwei Planerlose aufgeteilt, die sich nach dem vorläufigen Grobkonzept für die Bauabwicklung in 8 Baulose untergliedern. Die 8 Baulose setzen sich ihrerseits aus insgesamt 19 Dammabschnitten zusammen. Planerlos 1 (Gesamtabschnittslänge ca. 6,9 km): — km –1-000 (Murgdamm bis 0+000) bis km 5+900 — mit den Baulosen BL 1, BL 2, BL 3, BL 4 sowie BL 8.1. Zwischenabschnitt 0,4 km ohne Maßnahmen. — Baukosten laut Kostenberechnung 2010 + Planungsänderung 2015: netto ca. 7 600 000 EUR Planerlos 2 (Gesamtabschnittslänge ca. 7,1 km): — km 5+900 bis km 13+020 — mit den Baulosen BL 5, BL 6, BL 7 sowie BL 8.2 — Baukosten laut Kostenberechnung 2010: netto ca. 10 800 000 EUR Der Auftraggeber rechnet aktuell mit einer reinen Bauzeit von ca. 7 bis 8 Jahren plus Vorlauf für vorauslaufende Maßnahmen, Ausführungsplanung, EU-weite Ausschreibungen für die Bauleistungen etc. Der Baubeginn in ersten Baulosen (vsl. BL 2 und BL 6) ist Anfang 2018 geplant. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungen auf eine Optimierung der Bauzeit hinzuwirken. Stufenweise Beauftragung Die geotechnischen Dienstleistungen sollen für alle 8 Baulose vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Ziffer II.2.11). Projektbeteiligte und Personalkapazitäten Es ist zu beachten, dass im Zuge der Ausführung der geotechnischen Dienstleistungen eine intensive Abstimmung mit einer Vielzahl von weiteren Projektbeteiligten zu erfolgen hat, dazu zählen insbesondere der Auftraggeber, die Projektsteuerung, die Umweltbaubegleitung, die Bauüberwachung/Objektplanung für das Planerlos 1, die Bauüberwachung/Objektplanung für das Planerlos 2 und die ausführenden Firmen in den jeweiligen Baulosen. Die Gesamtabwicklung des Projektes ist von einer überdurchschnittlich hohen Komplexität geprägt. Im Zuge der Projektabwicklung werden voraussichtlich mehrere Baulose zeitlich parallel und voneinander räumlich getrennt ausgeführt. Dies ist im Hinblick auf die personelle Verfügbarkeit und die Personalkapazitäten – auch unter Berücksichtigung von Urlaubszeiten und etwaigen krankheitsbedingten Ausfällen – zu berücksichtigen. Eine detailliertere Beschreibung der Leistungspositionen und stufenweisen Beauftragung wird mit den Auftragsunterlagen im Verhandlungsverfahren bereitgestellt. |
Informationen |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.wat.de/rhwd-xxv.vv-geotechnik.html |
Adresse des Bauherren | DE-76133 Karlsruhe |
TED Dokumenten-Nr. | 147333-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
2017/S 076-147333
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wat.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref532/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Rheinhochwasserdamm XXV und rechter Murgdamm: Geotechnische Fremdüberwachung und Qualitätssicherung im Zuge der Ausführung.
Die Dammertüchtigung umfasst einen 13 km langen Abschnitt des Rheinhochwasserdamms RHWD XXV und einen 1 km langen Abschnitt des rechten Murgdamms. Mit der Ertüchtigung soll der Hochwasserschutz bzgl. der Standsicherheit und der Zugänglichkeit (Dammverteidigungswege) der Dämme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik verbessert werden, insbesondere indem das Dammprofil durch Abflachung der Böschungen und Herstellung von landseitigen Bermen verbreitert wird.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die für die Umsetzung erforderlichen geotechnischen Dienstleistungen zu vergeben. Zu diesen Dienstleistungen zählen die Erstellung eines Qualitätssicherungsplans Geotechnik, die geotechnische Bauüberwachung und Qualitätssicherung während der Bauausführung (Fremdüberwachung), Begutachtung von Einbaumaterialien, Feldarbeiten und Laborarbeiten für Kontrollprüfungen und allgemeine geotechnische Beratung.
Die bauliche Umsetzung ist abschnittsweise in insgesamt 8 Baulosen vorgesehen.
Landkreis Rastatt,
Gemarkungen Au am Rhein, Elchensheim-Illingen, Steinmauern, Rastatt.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Leistungen umfasst folgende Teilleistungen:
Pos. 1) Erstellung eines Qualitätssicherungsplans Geotechnik.
Pos. 2) Geotechnische Beratung im Zuge der Ausführungsplanung und Bauausführung nach Bedarf.
Pos. 3) Ortstermine des Gutachters für Besprechungen und stichprobenartige Überwachung.
Pos. 4) Beurteilung der Eignung und Freigabe der Materialien für den Dammaufbau.
Pos. 5) Feldarbeiten und Laborarbeiten für Kontrollprüfungen incl. Erstellung von Überwachungsberichten.
Weitere Informationen zum Projekt:
Der zu ertüchtigende Dammabschnitt liegt im Landkreis Rastatt auf den Gemarkungen Au am Rhein, Elchesheim–Illingen, Steinmauern und Rastatt.
Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Rastatt vom 15.2.2016 ist rechtskräftig.
Durch die Baumaßnahme sind bedeutsame Biotopbestände und sensible Naturräume betroffen, so dass gemäß Planfeststellung umfangreiche naturschutzrechtliche Bestimmungen und Kompensationsmaßnahmen zu beachten sind. Daher sind die Ertüchtigungsmaßnahmen in zeitversetzten Bauabschnitten durchzuführen.
Die Gesamtmaßnahme wurde in zwei Planerlose aufgeteilt, die sich nach dem vorläufigen Grobkonzept für die Bauabwicklung in 8 Baulose untergliedern. Die 8 Baulose setzen sich ihrerseits aus insgesamt 19 Dammabschnitten zusammen.
Planerlos 1 (Gesamtabschnittslänge ca. 6,9 km):
— km –1-000 (Murgdamm bis 0+000) bis km 5+900
— mit den Baulosen BL 1, BL 2, BL 3, BL 4 sowie BL 8.1. Zwischenabschnitt 0,4 km ohne Maßnahmen.
— Baukosten laut Kostenberechnung 2010 + Planungsänderung 2015: netto ca. 7 600 000 EUR
Planerlos 2 (Gesamtabschnittslänge ca. 7,1 km):
— km 5+900 bis km 13+020
— mit den Baulosen BL 5, BL 6, BL 7 sowie BL 8.2
— Baukosten laut Kostenberechnung 2010: netto ca. 10 800 000 EUR
Der Auftraggeber rechnet aktuell mit einer reinen Bauzeit von ca. 7 bis 8 Jahren plus Vorlauf für vorauslaufende Maßnahmen, Ausführungsplanung, EU-weite Ausschreibungen für die Bauleistungen etc. Der Baubeginn in ersten Baulosen (vsl. BL 2 und BL 6) ist Anfang 2018 geplant. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungen auf eine Optimierung der Bauzeit hinzuwirken.
Stufenweise Beauftragung
Die geotechnischen Dienstleistungen sollen für alle 8 Baulose vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Ziffer II.2.11).
Projektbeteiligte und Personalkapazitäten
Es ist zu beachten, dass im Zuge der Ausführung der geotechnischen Dienstleistungen eine intensive Abstimmung mit einer Vielzahl von weiteren Projektbeteiligten zu erfolgen hat, dazu zählen insbesondere der Auftraggeber, die Projektsteuerung, die Umweltbaubegleitung, die Bauüberwachung/Objektplanung für das Planerlos 1, die Bauüberwachung/Objektplanung für das Planerlos 2 und die ausführenden Firmen in den jeweiligen Baulosen. Die Gesamtabwicklung des Projektes ist von einer überdurchschnittlich hohen Komplexität geprägt.
Im Zuge der Projektabwicklung werden voraussichtlich mehrere Baulose zeitlich parallel und voneinander räumlich getrennt ausgeführt. Dies ist im Hinblick auf die personelle Verfügbarkeit und die Personalkapazitäten – auch unter Berücksichtigung von Urlaubszeiten und etwaigen krankheitsbedingten Ausfällen – zu berücksichtigen.
Eine detailliertere Beschreibung der Leistungspositionen und stufenweisen Beauftragung wird mit den Auftragsunterlagen im Verhandlungsverfahren bereitgestellt.
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine geschätzte Dauer für die bauliche Umsetzung von mind. ca. 8 Jahren. Die Vertragslaufzeit kann sich in Abhängigkeit des Projektverlaufs und der tatsächlichen Bauzeit gemäß § 14(4), Nr.9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verlängern.
II.2.9.1)
Der Auftraggeber fordert nach §42(2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann als PDF- Vordruck auf der unter Ziffer I.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51(2) VgV die Anzahl der Bewerber, die gemäß Ziffer II.2.9.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
— III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten jeweils letzten drei Jahren (Wichtung 10 %)
— III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld (Wichtung 10 %)
— III.1.3.1 Referenzen Bewerber (Wichtung 50 %)
— III.1.3.2 Angaben zu projektspezifisch verfügbaren Personalkapazitäten (Wichtung 15 %)
— III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 5 %)
— Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 10 %)
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Es werden 3 bis 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§75(6) VgV).
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann als PDF-Vordruck auf der in Ziffer I.3 genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4 (Stufenweise Beauftragung).
Der Grundauftrag (Stufe I) beschränkt sich zunächst auf die Erstellung des Qualitätssicherungsprogramms Geotechnik und die erforderlichen Leistungen zur Realisierung der ersten beiden auszuführenden Baulose:
Stufe I (Grundauftrag): Pos. 1 und Leistungen der Pos. 2 bis 5 für die beiden ersten auszuführenden Baulose (voraussichtlich BL 2 und BL 6).
Stufe II (Optionen): Leistungen der Pos. 2 bis 5 für die weiteren Baulose.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen.
Die Leistungen der Pos. 1 sind unmittelbar nach Beauftragung und vsl. bis spätestens Mitte Oktober 2017 zu erbringen. Die Leistungen für die einzelnen Baulose werden optional beauftragt und in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung vom Auftraggeber abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Weitere Informationen zum Projekt mit Unterlagen aus der Genehmigungsplanung siehe:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref532/Seiten/RHWD-XXV.aspx
Weitere Informationen zu den vergebenden Leistungen siehe Internetseite gem. Ziff. I.3). Die Internetseite wird nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang von Teilnahmeanträgen gem. Ziff. IV.2.2) deaktiviert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1)
Nachweis für die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise für die erlaubte Berufsausübung (§ 44 (1) VgV) (ausgestellt nach dem 01.01.2017, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
III.1.1.2)
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage vom Auftraggeber mit Aufforderung zur Interessensbestätigung zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in Papierform auszufertigen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.3)
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende, von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
III.1.1.4)
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern ist von jedem Unternehmen eine EEE gemäß Ziff. III.1.1.2 vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
III.1.1.5)
Bei beabsichtigter Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV).
III.1.1.6)
Verpflichtungserklärungen nach § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.2.1)
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und von 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.2.2)
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindestdeckungssumme Berufshaftpflichtversicherung siehe Ziff. III.1.2.1)
Spezifischer Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 100 000 EUR, netto.
III.1.3.1)
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens acht Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (nachfolgend aufgeführte Mindeststandards sind zu beachten). Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, Ausführungsort, Objektart und –größe, erbrachte Leistungen, Zeitraum der Leistungserbringung. Insgesamt können maximal 6 Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Eine Referenz (Referenz Nr. 1), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Die Referenz wird einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu kann zusätzlich zu den geforderten Angaben im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ eine beschreibende Darstellung der Referenz Nr. 1 auf maximal 2 DIN A4 Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal fünf Referenzen (Referenzen Nr. 2-6, ohne Nr. 1) mit den o. a. Referenzangaben im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“, die die Mindeststandards erfüllen.
III.1.3.2)
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 2 VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (siehe hierzu Ziffer III.2.1.1).
Aufgrund der parallelen Abwicklung des Projektes in zwei Planerlosen und in räumlich voneinander getrennten Baulosen sowie naturschutzfachlichen Bauzeiteinschränkungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Kapazitäten der geotechnischen Bauüberwachung. Es ist zu gewährleisten, dass durch personelle Redundanz voraussichtlich mehrere Baulose parallel betreut werden können, ohne dass durch personelle Engpässe zeitliche Verzögerungen der Baumaßnahmen verursacht werden. Daher ist neben dem Projektleiter als verantwortlichem Fachgutachter ein stellvertretender Projektleiter zu benennen, der über geeignete berufliche Qualifikationen verfügt, um die gutachterlichen Aufgaben in Ergänzung und Vertretung des Projektleiters selbstständig zu bearbeiten (Mindeststandards zu III.1.3.2 zu beachten).
Die Erklärung sollte ein Organigramm, tabellarische Aufstellung o. ä. des vorgesehenen Personals mit Angaben zu anbietbaren Kapazitäten beinhalten (vorläufig für Zeithorizont der Stufe I: erste Baulose bis Ende 2019). Bei Bedarf wird die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder die Eignungsleihe über Nachunternehmer angeregt, um die erforderlichen Personalressourcen nachweisen zu können.
III.1.3.3)
Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr.1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und mit dem Angebot gewertet.
Die Bewerber erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Bewertungsbogen „Zuschlagskriterien“.
III.1.3.4)
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue und Dokumentation (in der Regel durch Eigenerklärung, ggfs. ergänzend durch Zertifizierungsstelle).
Zu Ziff. III.1.3.1 (Referenzen Bewerber):
Erfahrungen in der geotechnischen Bauüberwachung von Dammbaumaßnahmen inkl. Fremdüberwachung gemäß Qualitätssicherungsprogramm. Mindestens ein Referenzprojekt. Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards: Hochwasserschutzdämme an Fließgewässern; zonierter Regelquerschnitt; Baulänge mindestens 1 km (Referenzprojekt Nr. 1) bzw. mindestens 0,5 km (Referenzprojekte Nr. 2-6); Dammhöhe mindestens 1,50 m.
Zu Ziffer III.1.3.2 (Erklärung zum Personal)
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen den erfolgreichen Abschluss eines Ingenieurstudiengangs mit geologischer/geotechnischer Ausrichtung oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen und über jeweils mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters wird jeweils eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben für welche der/die Nachweis/e beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (im Rahmen der Erklärung zum Personal gemäß Ziff. III.1.3.2 möglich). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2)
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
III.2.2.1)
Planfeststellungsbeschluss Landratsamt Rastatt vom 15.2.2016.
III.2.2.2)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1)
Teilnahmeanträge und Angebote sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und in Papierform DIN A 4 in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§§ 53 (4) bis (6) VgV). Für den Teilnahmeantrag wird keine Vorlage bereitgestellt, er ist formlos zu stellen (z. B. Anschreiben). Alle geforderten Angaben und Unterlagen sind, soweit im Einzelnen nicht anders erwähnt, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.3.2)
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die in Ziff. I.3) genannte Kontaktstelle (E-Mail: MjE2VB5bVVhiVWIwZ1FkHlRV) zu richten. Alle Fragen müssen bis spätestens 8.5.2017 – 9:00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung nach dem Gleichbehandlungsgebot zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend fortgeschrieben und letztmalig bis spätestens 12.5.2017 – 12:00 Uhr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
VI.3.3)
Die geforderten Unterlagen sind in der in dieser Bekanntmachung genannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Bewerbungsunterlagen, die über die verlangten Nachweise hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen.
VI.3.4)
Die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (Referenzen gem. Ziff. III.1.3.1) sind vom Bewerber hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu priorisieren und in entsprechender Reihenfolge in die Bewerbung aufzunehmen (gilt insbesondere für die geforderte Mindestreferenz Nr. 1). Alle geforderten Angaben zu den Referenzen sind im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ einzutragen. Die Angaben zu den Referenzen sind mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Differenzierung anzugeben.
Weitere Hinweise zu den Referenzangaben in den Formblättern:
1.) Folgende Grundangaben der Referenzen können nach § 48 (3) VgV in der EEE Teil IV C), Eingabefelder „Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art“ angegeben werden: Projektbezeichnung (Eintrag im Feld „Beschreibung“); anrechenbare Kosten (Feld „Betrag“), Ende des Leistungszeitraums (Feld „Enddatum“), Auftraggeber (Feld „Empfänger“).
2.) Der Auftraggeber bevorzugt, wenn die in der EEE möglichen Grundangaben aus Nr. 1 im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ angegeben werden. Bei vollständigem Eintrag aller Referenzangaben im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ kann auf die betreffenden Grundangaben in der EEE verzichtet werden.
3.) Alle weiteren geforderten Angaben zu den Referenzen sind im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ einzutragen.
VI.3.5)
Die Erfüllung der Mindeststandards und Eignungskriterien für das Auswahlverfahren ist als eigene Einschätzung vom Bewerber selbst im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ einzutragen und wird vom Auftraggeber anhand der eingereichten Angaben – sowie im Fall des Bewerbers anhand der Beschreibungen der Referenz Nr. 1 sowie ggf. durch Einholung von Auskünften bei Auftraggebern – überprüft und abschließend bewertet. Bei der Bewertung der Referenzen des Bewerbers (Ziff. III.1.3.1) erfolgt eine gesonderte Gewichtung mit differenzierter Bewertung der Referenz Nr. 1 (s.o.). Details sind im Bewerbungsformular „Eignungskriterien“ zu entnehmen.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ auf der vorgenannten Internet-Seite.
Internet-Adresse:https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 19.04.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 22.08.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 21.08.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-262698 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 209 |
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