Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften gelten nachstehende Verpflichtungen für jedes Mitglied einer Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft.
Der Teilnahmeantrag sowie weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen können nur bei der unter http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/ heruntergeladen werden.
Einzureichen sind:
Bewerbungsformblatt, ab Seite 2 von jedem Mitglied einer Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; inkl. geforderter Anlagen.
Auswahlkriterien:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation, gem. 8 (Wichtung 1-fach);
— Referenz, gem. 10 – Fachkunde, Erfahrungen mit Projekten mit gleicher Honorarzone (Wichtung 3-fach);
— Referenz, gem. 11 – Gestaltqualität der eingereichten Referenzobjekte, insbesondere Wettbewerbserfolge, Architekturpreise und Auszeichnungen (Wichtung 4-fach).
Zur Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0-10 Punktevergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung, gem. 7;
— Beschäftigte, gem. 9.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) und Tragwerkplanern (Berater) wird empfohlen, teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Metaraum Architekten BDA Stuttgart
Architekturbüro Kolar Marktoberdorf
Balda architekten GmbH Fürstenfeldbruck
Ullmer architekten München
Stadtmüller.burkhardt.graf architekten kaufbeuren
M2s müllerschurr.architekten Marktoberdorf
F64 architekten Kempten
Architekten Traut Marktoberdorf
Architekturbüro Andreas Krämer Landsberg am Lech
H2k Planungsbüro Marktoberdorf
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Städtebauliches Konzept unter Einbeziehung der Topographie;
— Architektonische und räumliche Gestaltung;
— Freianlagen und Erschließung;
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität unter Einbeziehung von Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit;
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/05/2017
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist 22 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1. Preis 11 000 EUR;
2. Preis 6 500 EUR;
3. Preis 4 500 EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Andreas Meck, Architekt, München
Wilhelm Huber, Architekt, Betzigau
Jochen Rümpelein, Landschaftsarchitekt, Freising
Ralf Baur, Architekt, Leiter des Bauamtes, Stadt Marktoberdorf
Marion Schmidt, Architektin, Bauverwaltung Marktoberdorf
Dr. Wolfgang Hell, Erster Bürgermeister Marktoberdorf
Wolfgang Hannig, Zweiter Bürgermeister Marktoberdorf
Walter Breiner, Stadtrat Freie Wähler
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2017